Faires Parken: Unterlagen der Anordnung des Regierungspräsidiums etc.

Anfrage an: Stadt Karlsruhe

Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

das Faire Parken in Karlsruhe ist ja nicht ganz aus freien Stücken gekommen, sondern wohl auch auf Druck des Regierungspräsidiums Karlsruhe. Es ist nun interessant, warum Karlsruhe nun endlich und glücklicherweise clean ist, aber der Rest des Landkreises munter weiter toleriert.

Bitte senden Sie mir daher Folgendes zu:
Die entscheidende Unterlage/Anweisung/etc. des Regierungspräsidiums Karlsruhe (und/oder des Lands BW), die Karlsruhe zur Umkehr bewegt/gezwungen hat

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.

Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    7. November 2020
  • Frist
    11. Dezember 2020
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in das Faire Parken in Karlsruhe ist ja nicht ganz aus f…
An Stadt Karlsruhe Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Faires Parken: Unterlagen der Anordnung des Regierungspräsidiums etc. [#203161]
Datum
7. November 2020 23:08
An
Stadt Karlsruhe
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in das Faire Parken in Karlsruhe ist ja nicht ganz aus freien Stücken gekommen, sondern wohl auch auf Druck des Regierungspräsidiums Karlsruhe. Es ist nun interessant, warum Karlsruhe nun endlich und glücklicherweise clean ist, aber der Rest des Landkreises munter weiter toleriert. Bitte senden Sie mir daher Folgendes zu: Die entscheidende Unterlage/Anweisung/etc. des Regierungspräsidiums Karlsruhe (und/oder des Lands BW), die Karlsruhe zur Umkehr bewegt/gezwungen hat Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 203161 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/203161/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in die Frist für diese Anfrage läuft bald ob. Normalerweise geht das in Karlsruhe ja sc…
An Stadt Karlsruhe Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Faires Parken: Unterlagen der Anordnung des Regierungspräsidiums etc. [#203161]
Datum
25. November 2020 15:18
An
Stadt Karlsruhe
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in die Frist für diese Anfrage läuft bald ob. Normalerweise geht das in Karlsruhe ja schneller, darf ich daher jetzt schon mal nachhaken, woran es hakt? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 203161 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/203161/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Stadt Karlsruhe
Guten Tag Herr Antragsteller/in, vielen Dank für Ihre E-Mail. Nach Rücksprache mit der Fachabteilung, erhalten …
Von
Stadt Karlsruhe
Betreff
WG: AW: Faires Parken: Unterlagen der Anordnung des Regierungspräsidiums etc. [#203161]
Datum
26. November 2020 11:38
Status
Anfrage abgeschlossen
Guten Tag Herr Antragsteller/in, vielen Dank für Ihre E-Mail. Nach Rücksprache mit der Fachabteilung, erhalten Sie in den nächsten Tagen Ihr Antwortschreiben. Freundliche Grüße

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Stadt Karlsruhe
Gewünschte Unterlagen Die angeblich relevante Unterlage, mit der der Wandel eingeleitet wurde. Erstaunlich (aber e…
Von
Stadt Karlsruhe
Via
Briefpost
Betreff
Gewünschte Unterlagen
Datum
1. Dezember 2020
Status
Die angeblich relevante Unterlage, mit der der Wandel eingeleitet wurde. Erstaunlich (aber erfreulich) ist, wie wachsweich der Brief war und trotzdem so heftige Konsequenzen hatte. Eventuell war es also doch nicht nur die Brief, sondern doch auch der politische Wechsel, der ja vor kurzem in der OB-Wahl auch bestätigt wurde. Man wird es leider nie erfahren, wenn die Behörden so mauern :-)