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"Fake President" im öffentlich-rechtlichen Rundfunk

1. wie gut sind öffentlich-rechtliche Landesrundfunkanstalten selbst gegen "Fake President"-Attacken geschützt?
2. wie kann ein Bürger sich gegen "Fake President"-Attacken, die von einer Landesrundfunkanstalt ausgeht schützen, wenn die Landesrundfunkanstalt kein Information gibt, damit der Bürger alles überprüfen kann?
3. wer haftet in diesem Fall? Wahrscheinlich Land, da Land für Rundfunkrecht zuständig ist.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    21. Juli 2017
  • Frist
    22. August 2017
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. wi…
An Staatskanzlei des Landes Rheinland-Pfalz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
"Fake President" im öffentlich-rechtlichen Rundfunk [#24005]
Datum
21. Juli 2017 16:45
An
Staatskanzlei des Landes Rheinland-Pfalz
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. wie gut sind öffentlich-rechtliche Landesrundfunkanstalten selbst gegen "Fake President"-Attacken geschützt? 2. wie kann ein Bürger sich gegen "Fake President"-Attacken, die von einer Landesrundfunkanstalt ausgeht schützen, wenn die Landesrundfunkanstalt kein Information gibt, damit der Bürger alles überprüfen kann? 3. wer haftet in diesem Fall? Wahrscheinlich Land, da Land für Rundfunkrecht zuständig ist.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Staatskanzlei des Landes Rheinland-Pfalz
Anfrage #24005 "´Fake President`im öffentlich-rechtlichen Rundfunk" Sehr geehrtAntragsteller/in bitte b…
Von
Staatskanzlei des Landes Rheinland-Pfalz
Betreff
Anfrage #24005 "´Fake President`im öffentlich-rechtlichen Rundfunk"
Datum
16. August 2017 09:35
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
306,6 KB
Sehr geehrtAntragsteller/in bitte beachten Sie die Anlagen. Mit freundlichen Grüßen
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