Sehr
geehrtAntragsteller/in
Ihre weiteren Nachfragen zum HVV-Tarifindex beantworten wir wie folgt:
Zunächst einmal möchten wir darauf hinweisen, dass der HVV-Tarifindex zur Ermittlung der Tarifanpassungsrate für den 1.1. eines jeweiligen Jahres immer ein dreiviertel Jahr vorher ermittelt wird. Dies bedeutet für die Ermittlung der HVV-Tarifanpassungsrate zum 1.1.2018 ist die Berechnung des HVV-Tarifindex im März/April 2017 erfolgt. Zu diesem Zeitpunkt lagen vom Statistischen Bundesamt die Jahresdurchschnittswerte der Verbraucherpreise der Jahre 2015 und 2016 vollständig vor (siehe Anlage 1, unten in dieser E-Mail). Diese Werte können beim Statistischen Bundesamt unter der Datenbank Genesis abgerufen werden.
https://www-genesis.destatis.de/genesis…
Ausgehend von den monatlichen Indizes der Verbraucherpreise wurde der Jahresdurchschnittswert ermittelt (gerundet auf 6 Nachkommastellen) und im Vergleich zum Vorjahreswert gesetzt. Dies ergibt die jährliche Inflationsrate. Für das Jahr 2017 lag zu diesem Zeitpunkt natürlich noch keine Jahresdurchschnittswert vor, so dass hier der Prognosewert vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) genommen wurde (+1,8%). Diese drei Werte ergeben für den Zeitraum 2015 bis 2017 eine durchschnittliche Steigerung von 0,8%.
Die entsprechende Berechnung zum HVV-Tarifindex können Sie der Anlage 2 entnehmen, ebenfalls unten in dieser E-Mail enthalten.
Was Ihre weitergehenden Fragen hinsichtlich der in die Berechnung eingehenden Lohn- und Energiepreisentwicklung angeht, so handelt es sich bei den von Ihnen gewünschten weitergehenden Informationen zum Teil um Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der Verkehrsunternehmen. Zum Teil sind auch Verkehrsunternehmen mit Sitz in Schleswig-Holstein und Niedersachsen, also außerhalb des Anwendungsbereichs des Hamburgischen Transparenzgesetzes, betroffen. Insofern haben wir in den Tabellen im Anhang Schwärzungen vorgenommen. Wir können insoweit nur offenlegen, dass hinsichtlich der Frage, welche Verkehrsunternehmen Berücksichtigung finden, darauf geachtet wird, dass der Anteil der in die Berechnung eingehenden Verkehrsunternehmen am HVV-weiten Umsatz deutlich über 90% liegt. Es ist also sichergestellt, dass die verbundweite Kostenwicklung abgedeckt wird und der Einfluss der Kostenentwicklung einzelner Unternehmen nicht zu stark wird. Zudem werden die Kosten der jeweiligen Verkehrsunternehmen und deren Anteil an den Gesamtkosten entsprechend dem Anteil der Verkehrsleistung des Verkehrsunternehmens im HVV gewichtet.
Anlage 1
Verbraucherpreisindex: Deutschland, Monate,
Klassifikation der Verwendungszwecke des Individualkonsums
(COICOP 2-4-Steller Hierarchie)
Verbraucherpreisindex für Deutschland
Deutschland
Verbraucherpreisindex (2010=100)
Jahr
Verwendungszwecke des Individualkonsums
Januar
Februar
März
April
Mai
Juni
Juli
August
September
Oktober
November
Dezember
Jahresdurch-schnitt
Veränderung gegenüber dem Vorjahr (in %)
2014
CC99
Verbraucherpreisindex insgesamt
105,9
106,4
106,7
106,5
106,4
106,7
107,0
107,0
107,0
106,7
106,7
106,7
106,641667
2015
CC99
Verbraucherpreisindex insgesamt
105,6
106,5
107,0
107,0
107,1
107,0
107,2
107,2
107,0
107,0
107,1
107,0
106,891667
0,2
2016
CC99
Verbraucherpreisindex insgesamt
106,1
106,5
107,3
106,9
107,2
107,3
107,6
107,6
107,7
107,9
108,0
108,8
107,408333
0,5
__________
(C)opyright Statistisches Bundesamt (Destatis), 2018
Stand: 27.07.2018 / 06:28:37
Anlage 2 - Index zur Tarifanpassung zum 01.01.2018
Grundlage des HVV-Index ist die allgemeine Entwicklung der Verbraucherpreise, korrigiert um die gewichteten lokalen Diesel-, Strom- und Lohnkosten der Verkehrsunternehmen im HVV. Die Werte geben dabei jeweils die durchschnittliche jährliche Entwicklung für drei Jahre wieder, für 2017 die Jahre 2015, 2016 und 2017. Damit wird eine Glättung des Index erreicht und starke Schwankungen - wie z.B. das Auf und Ab der der Dieselpreise - wirken sich nicht unmittelbar auf die Fahrpreise im HVV aus.
Die Kosten der Verkehrsunternehmen und deren Anteil an den Gesamtkosten sind von sieben Unternehmen erfasst worden. Diese Unternehmen repräsentieren ca. 95 Prozent des HVV-Umsatzes. Der Anteil der Verbraucherpreise entspricht der Differenz der verwendeten Unternehmenskosten zu den Gesamtkosten.
Für die Entwicklung der Verbraucherpreise wurden für die Jahre 2015 und 2016 die vom Bundesamt für Statistik veröffentlichten Werte verwendet. Für das Jahr 2017 wurde die aktuelle Prognose des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) verwendet. Die Entwicklung der Einzelindizes für die Jahre 2015, 2016 und 2017 ist der nachfolgenden Übersicht zu entnehmen:
Komponenten
2015
2016
2017
Verbraucherpreis
+0,2%
+0,5%
+1,8%
Dieselkosten
Stromkosten
Personalkosten
Im Jahr 2017 ergibt sich der HVV-Tarifindex aus der Gewichtung von 58,8 Prozent Verbraucherpreise, 33,9 Prozent Lohnkosten, 3,3 Prozent Dieselkosten und 4,0 Prozent Stromkosten. Nachfolgende Übersicht zeigt die prozentuale Entwicklung der auf 3 Jahre geglätteten Indizes:
Komponenten
2015
2016
2017
Verbraucherpreis
+0,8%
Dieselkosten
-3,0%
Stromkosten
-2,1%
Personalkosten
+1,9%
Dabei ist der Wert in der Spalte 2017 der gewichtete Durchschnitt aus den Jahren 2015, 2016 und 2017. Der Wert in der Spalte 2016 ist der gewichtete Durchschnitt aus den Jahren 2014, 2015 und 2016. Für 2015 ist die Ableitung entsprechend.
Für das Jahr 2017 liefert der geglättete HVV-Tarifindex eine Steigerung von 0,9 Prozent, wobei die Verbraucherpreise um 0,8 Prozent und die Lohnkosten um 1,9 Prozent gestiegen sind. Die Diesel- und Stromkosten sind dagegen um 3,0 bzw. 2,1 Prozent gesunken.
Der Indexwert ergibt sich aus dem gewichteten Anstieg der Einzelwerte multipliziert mit dem Indexanteil. Die Ableitung ist in der nachfolgenden Tabelle dargestellt.
Komponenten
Anteil
Anstieg
Anteil x Anstieg
Verbraucherpreis
58,8%
+0,8%
0,47%
Dieselkosten
3,3%
-3,0%
-0,10%
Stromkosten
4,0%
-2,1%
-0,08%
Personalkosten
33,9%
+1,9%
0,64%
HVV-Tarifindex
100,0%
0,9%