Fall Assange

Eine Übersicht über die Dokumente und ähnliches, die sich mit dem Fall des Whistleblowers Julian Assange beschäftigen.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    11. April 2020
  • Frist
    16. Mai 2020
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Eine Übersicht über…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Fall Assange [#184399]
Datum
11. April 2020 16:32
An
Bundesministerium der Justiz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Übersicht über die Dokumente und ähnliches, die sich mit dem Fall des Whistleblowers Julian Assange beschäftigen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 184399 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/184399 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Fall Assange“ vom 11.04.2020 (#184399) wurde von…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Fall Assange [#184399]
Datum
19. Mai 2020 08:25
An
Bundesministerium der Justiz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Fall Assange“ vom 11.04.2020 (#184399) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 4 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 184399 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/184399
Bundesministerium der Justiz
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Z B 6 - zu: 1451/6II-Z3 286/2020 Sehr geehrteAntragstelle…
Von
Bundesministerium der Justiz
Betreff
Ihr Antrag vom 11. April 2020 - Fall Assange [#184399]
Datum
27. Mai 2020 16:35
Status
Warte auf Antwort
Nicht-öffentliche Anhänge:
FallAssange184399.eml
5,1 KB
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Z B 6 - zu: 1451/6II-Z3 286/2020 Sehr geehrteAntragsteller/in Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) ist am 11. April 2020 im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) eingegangen und wird unter dem oben genannten Aktenzeichen bearbeitet. Ihr Antrag kann voraussichtlich Anfang Juni 2020 abschließend bearbeitet werden. Ich bitte bis dahin um Geduld. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Aktenzeichen [geschwärzt] Sehr [geschwärzt], vielen Dank für Ihre vorausschauende Bearbeitung meiner Anfrage! Bi…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Antrag vom 11. April 2020 - Fall Assange [#184399]
Datum
12. Juni 2020 11:47
An
Bundesministerium der Justiz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Aktenzeichen [geschwärzt] Sehr [geschwärzt], vielen Dank für Ihre vorausschauende Bearbeitung meiner Anfrage! Bitte senden Sie mir die Dokumente zu folgenden Vorgängen zu: - Aktenzeichen 9360E(48)-27 Vorgang 27 473/2012 - Aktenzeichen 4020E(0)-21 Vorgang 21 1026/2013 - Aktenzeichen 9360E(48)-27 Vorgang 27 983/2010 Sollten Bearbeitungsgebühren anfallen, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen. Mit der Schwärzung personenbezogener Daten erkläre ich mich einverstanden. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 184399 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt] Postanschrift [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt]
Bundesministerium der Justiz
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Z B 6 - zu: 1451/6 II - Z3 362/2020 Sehr geehrteAntragste…
Von
Bundesministerium der Justiz
Betreff
IFG - Antrag vom 12. Juni 2020 - Fall Assange [#184399]
Datum
30. Juni 2020 15:31
Status
Warte auf Antwort
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Z B 6 - zu: 1451/6 II - Z3 362/2020 Sehr geehrteAntragsteller/in mit E-Mail vom 12. Juni 2020 bitten Sie um die Dokumente zu folgenden drei Vorgängen: - 9360 E (48) - 27 473/2012 - 4020 E (0) - 21 1026/2013 - 9360 E (48) - 27 983/2010 Hierzu teile ich Ihnen Folgendes mit: Der Vorgang 4020 E (0) - 21 1026/2013 ist vom Informationszugangsanspruch nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) nicht erfasst, da der Vorgang keine materielle Verwaltungstätigkeit des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) zu Gegenstand hat. Soweit Sie amtliche Informationen aus den Vorgängen - 9360 E (48) - 27 473/2012 und 9360 E (48) - 27 983/2010 erbitten, wird die Zusammenstellung und Prüfung von Ausschlussgründen nach dem IFG einen Verwaltungsaufwand von grob geschätzt ca. 3 Stunden des höheren Dienstes erfordern, so dass die Bearbeitung Ihres Antrags gebührenpflichtig sein wird. Der Verwaltungsaufwand wird dabei nach den pauschalen Stundensätzen gemäß Begründung zur Informationsgebührenverordnung (IFGGebV) ermittelt. Eine Stunde des höheren Dienstes wird mit 60 EUR veranschlagt. Gemäß § 10 Absatz 1 Satz 1 IFG werden für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen nach dem IFG Gebühren erhoben. Diese bestimmen sich nach dem Gebühren- und Auslagenverzeichnis (Anlage zu § 1 Absatz 1 IFGGebV). Nach § 10 Absatz 1 Satz 2 IFG ergehen nur einfache Auskünfte kostenfrei. Eine einfache Auskunft liegt grundsätzlich dann vor, wenn ihre Vorbereitung gar keinen oder zumindest nur einen sehr geringen Verwaltungsaufwand verursacht. Die Gebühren sind auch unter Berücksichtigung des Verwaltungsaufwands so zu bemessen, dass der Informationszugang nach § 1 IFG wirksam in Anspruch genommen werden kann, § 10 Absatz 2 IFG. Je nach Verwaltungsaufwand ist eine Gebühr von bis zu 500 EUR zu erheben. Aller Voraussicht nach dürfte die Gebühr einen Betrag von 100 EUR nicht übersteigen. Vor diesem Hintergrund bitte ich um Mitteilung, ob Sie Ihren Antrag vollumfänglich oder teilweise aufrechterhalten und zudem bereit sind, die anfallende Gebühr zu übernehmen. Bitte beachten Sie, dass Ihr Antrag vom 12. Juni 2020 unter einem neuen Aktenzeichen (s.o.) bearbeitet wird. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
Aktenzeichen Z B 6 - zu: 1451/6 II - Z3 362/2020 Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Antwort. Auf …
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: IFG - Antrag vom 12. Juni 2020 - Fall Assange [#184399]
Datum
7. Juli 2020 16:18
An
Bundesministerium der Justiz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Aktenzeichen Z B 6 - zu: 1451/6 II - Z3 362/2020 Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Antwort. Auf Grund der Kosten ziehe ich meinen Antrag auf Zugang zu Dokumenten aus dem Vorgang 9360 E (48) - 27 983/2010 zurück. Des weiteren beschränke ich meinen Antrag auf Zugang zu Dokumenten aus dem Vorgang 9360 E (48) - 27 473/2012 auf die E-Mail des BfJ und das Schreiben der Abteilung IIB6 vom 25.05.2012. Könnten Sie mir ebenfalls mitteilen, ob das oben genannte Schreiben an den britischen Supreme Court beantwortet wurde? Ich hoffe, dass es sich nun um eine einfache Anfrage handelt. Bitte teilen Sie mir aber weiterhin vorab mit, wenn Bearbeitungsgebühren anfallen sollten. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 184399 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/184399/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>