Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.

Fall belgischer Kabelnetzbetreiber Belgacom, ARD und ZDF

Anfrage an: Bundeskanzleramt

"Das ZDF und die ARD begrüßen die Einigung mit der Belgacom. Sie liegt im Interesse der in Belgien lebenden deutschsprachigen Bürger und der internationalen Gemeinschaft in Brüssel.

Der belgische Telekommunikationskonzern hatte die Programme von ARD und ZDF vor etwa zehn Monaten aus seinem Angebot genommen, nachdem keine Einigkeit über die Einspeiseentgelte erzielt werden konnte."
http://www.ard.de/home/intern/presse/pressearchiv/ARD_und_ZDF_wieder_im_Angebot_von_Belgacom/809346/index.html

Bitte schicken Sie die gesamte Korrespondenz, die sie zu diesem Fall haben.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    25. März 2017
  • Frist
    28. April 2017
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu: "D…
An Bundeskanzleramt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Fall belgischer Kabelnetzbetreiber Belgacom, ARD und ZDF [#20786]
Datum
25. März 2017 14:19
An
Bundeskanzleramt
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
"Das ZDF und die ARD begrüßen die Einigung mit der Belgacom. Sie liegt im Interesse der in Belgien lebenden deutschsprachigen Bürger und der internationalen Gemeinschaft in Brüssel. Der belgische Telekommunikationskonzern hatte die Programme von ARD und ZDF vor etwa zehn Monaten aus seinem Angebot genommen, nachdem keine Einigkeit über die Einspeiseentgelte erzielt werden konnte." http://www.ard.de/home/intern/presse/pressearchiv/ARD_und_ZDF_wieder_im_Angebot_von_Belgacom/809346/index.html Bitte schicken Sie die gesamte Korrespondenz, die sie zu diesem Fall haben.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundeskanzleramt
Bundeskanzleramt 13IFG-02814-In 2017/NA 027 Sehr geehrtAntragsteller/in ich nehme Bezug auf Ihren nachstehenden …
Von
Bundeskanzleramt
Betreff
WG: Fall belgischer Kabelnetzbetreiber Belgacom, ARD und ZDF [#20786]
Datum
30. März 2017 10:19
Status
Warte auf Antwort
Bundeskanzleramt 13IFG-02814-In 2017/NA 027 Sehr geehrtAntragsteller/in ich nehme Bezug auf Ihren nachstehenden Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 25. März 2017 und bitte Sie um die Übermittlung einer zustellungsfähigen Postanschrift. Diese ist für die weitere Bearbeitung (Bescheidung) des Verfahrens erforderlich. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte<Information-entfernt> Informationsfreiheitsgesetz (IFG) § 7 Antrag und Verfahren "(3) Aus…
An Bundeskanzleramt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Fall belgischer Kabelnetzbetreiber Belgacom, ARD und ZDF [#20786]
Datum
30. März 2017 10:53
An
Bundeskanzleramt
Status
Sehr geehrte<Information-entfernt> Informationsfreiheitsgesetz (IFG) § 7 Antrag und Verfahren "(3) Auskünfte können mündlich, schriftlich oder elektronisch erteilt werden." § 1 Grundsatz "(2) Die Behörde kann Auskunft erteilen, Akteneinsicht gewähren oder Informationen in sonstiger Weise zur Verfügung stellen. Begehrt der Antragsteller eine bestimmte Art des Informationszugangs, so darf dieser nur aus wichtigem Grund auf andere Art gewährt werden. Als wichtiger Grund gilt insbesondere ein deutlich höherer Verwaltungsaufwand." Ich bitte um elektronische Übermittlung per Mail. ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 20786 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in
Bundeskanzleramt
Bundeskanzleramt 13IFG-02814-In 2017/NA 027 Sehr geehrtAntragsteller/in es ist zwar zutreffend, dass der Antrags…
Von
Bundeskanzleramt
Betreff
WG: WG: Fall belgischer Kabelnetzbetreiber Belgacom, ARD und ZDF [#20786]
Datum
30. März 2017 16:25
Status
Warte auf Antwort
Bundeskanzleramt 13IFG-02814-In 2017/NA 027 Sehr geehrtAntragsteller/in es ist zwar zutreffend, dass der Antragsteller die Art des Informationszugangs selbst wählen darf (§ 1 Abs. 2 S. 2 IFG). Die Form der Auskünfte steht jedoch im Ermessen der Behörde, § 7 Abs. 3 S. 1 IFG. Um Rechtssicherheit über den Zugang des vom Bundeskanzleramt zu erstellenden IFG-Bescheides zu haben, übersendet das Bundeskanzleramt seine Bescheide ausschließlich per Postzustellungsurkunde. Ich bitte daher letztmalig um Angabe einer Postanschrift. Diese ist für die abschließende Bearbeitung Ihres Antrages zwingend erforderlich. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte<Information-entfernt> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheit…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Fall belgischer Kabelnetzbetreiber Belgacom, ARD und ZDF“ [#20786]
Datum
1. April 2017 21:56
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Sehr geehrte<Information-entfernt> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/20786 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil man von mir unbedingt die Übermittlung einer zustellungsfähigen Postanschrift will. Ohne der zustellungsfähigen Postanschrift will man gar nicht mit dem Bearbeiten anfangen. 1. Ich bin extra auf fragdenstaat umgestiegen, um nicht von Postanschrift abhängig zu sein. 2. Gebe ich jetzt eine zustellungsfähige Postanschrift weiter, bin ich an diese Postanschrift gebunden. Außerdem kann man gar nicht abschätzen, welche Postanschrift beim Versand der fertigen Antwort aktuell sein wird. Heutzutage ist man häufig mehrere Monate im EU-Ausland unterwegs. Und dann kann es sein, dass man plötzlich zur Zeit in Deutschland keine zustellungsfähige Postanschrift hat. 3. Der Vorteil von fragdenstaat ist, dass man seine Korrespondenz auch im Ausland bearbeiten kann. Somit wird alles schneller. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 20786 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
3. April 2017 15:40
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
117,1 KB

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte<Information-entfernt> ein Paar Anmerkungen: 1. nach § 1 Abs. 1 S. 1 IFG hat "jeder"…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage »Fall belgischer Kabelnetzbetreiber Belgacom, ARD und ZDF« [#20786] # 15-735/001 II#0103 [#20786]
Datum
3. April 2017 16:21
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Sehr geehrte<Information-entfernt> ein Paar Anmerkungen: 1. nach § 1 Abs. 1 S. 1 IFG hat "jeder" ein Anspruch. Bundeskanzleramt begrenzt durch Forderung einer zustellungsfähigen Postanschrift den Personenkreis von "jeder" auf nur "der, der eine zustellungsfähige Postanschrift liefert". Eine Behörde darf den Personenkreis aber nicht begrenzen, hier findet aber genau das statt. 2. nach § 1 Abs. 2 S. 2 IFG: "Begehrt der Antragsteller eine bestimmte Art des Informationszugangs, so darf dieser nur aus wichtigem Grund auf andere Art gewährt werden. Als wichtiger Grund gilt insbesondere ein deutlich höherer Verwaltungsaufwand." 3. "Ein genereller Anspruch auf Beantwortung Ihrer Anfrage über die Plattform fragdenstaat.de besteht somit nicht." Auch Sie greifen somit § 1 Abs. 1 S. 1 IFG an. "Jeder" hat Anspruch auf Beantwortung, somit auch "jeder ohne Postanschrift". 4. nach § 12 Abs. 1 IFG kann auch "jeder" den Bundesbeauftragten für die Informationsfreiheit anrufen. 5. nach § 7 Abs. 5 S. 1 IFG: "Die Information ist dem Antragsteller unter Berücksichtigung seiner Belange unverzüglich zugänglich zu machen." Belange werden zu Seite geschoben, Unverzüglichkeit ist nicht vorhanden. 6. Falls ich einen klagefähigen Bescheid mit Rechtsbehelfsbelehrung möchte, werde ich selbst betroffene Behörde darum bitten und Postanschrift mitteilen. Es wird gebeten, diese Nachricht als Beschwerde aufzufassen und an zuständige Stelle bei der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit zu übermitteln. ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 20786 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
4. April 2017 12:07
Status
Warte auf Antwort

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte<Information-entfernt> <<E-Mail-Adresse>> Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/i…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: Vermittlung bei Anfrage »Fall belgischer Kabelnetzbetreiber Belgacom, ARD und ZDF« [#20786] # 15-735/001 II#0103 [#20786]
Datum
4. April 2017 18:29
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Sehr geehrte<Information-entfernt> <<E-Mail-Adresse>> Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 20786 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
7. April 2017 11:03
Status
Warte auf Antwort

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte<Information-entfernt> <<E-Mail-Adresse>> Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/i…
An Bundeskanzleramt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: AW: Vermittlung bei Anfrage »Fall belgischer Kabelnetzbetreiber Belgacom, ARD und ZDF« [#20786= 5D # 15-735/001 II#0103 [#20786]
Datum
7. April 2017 11:07
An
Bundeskanzleramt
Status
Sehr geehrte<Information-entfernt> <<E-Mail-Adresse>> Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 20786 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.