Fall Oberstleutnant Biefang: Nutzung von Sozialen Medien durch Bundeswehrangehörige

Frau Oberstleutnant Biefang hat aufgrund von Angaben in ihrem Tinder-Profil einen Verweis erhalten und nun auch vor dem Bundesverwaltungsgericht gegen die Bundeswehr verloren (vgl. https://www.spiegel.de/netzwelt/web/bundeswehr-bundesverwaltungsgericht-billigt-verweis-wegen-dating-profil-a-13b39c51-1a5f-40d6-a7ce-7756caf4f50d).

Senden Sie mir bitte sämtliche Dienstanweisungen oder Richtlinien für die "korrekte" private Nutzung von Sozialen Medien inklusive "Datingportalen" innerhalb der Bundeswehr und im BMVg.

Frau Biefang hat weiterhin angekündigt, dass sie ihre Profile in den Sozialen Medien in Zukunft an ihre Vorgesetzten oder an das BMVg zur Prüfung und Freigabe richten wird (vgl. https://www.stern.de/neon/bundeswehr-soldatin-anastasia-biefang---sexualverstaendnis-aus-den-50er-jahren--31900986.html).

Senden Sie mir bitte jeglichen Schriftverkehr, der die Prüfung von Profilen von Bundeswehr- und BMVg-Angehörigen in den Sozialen Medien thematisiert. Je nach Umfang würden mir als erste Einordnung zunächst Leitungsvorlagen zu diesem Thema ausreichen.
Weiterhin bitte ich um Übermittlung von Leitungsvorlagen, die den Fall um Frau Biefang für die Hausleitung zusammenfassen. Selbstverständlich dürfen Sie personenbezogene Angaben schwärzen.

Zudem bitte ich – im Sinne einer Bürgeranfrage – um Mitteilung der bei Ihnen gebräuchliche Definition der "moralischen Integrität" in Ihrem Zuständigkeitsbereich.

Antwort verspätet

Warte auf Antwort
  • Datum
    29. Mai 2022
  • Frist
    13. Oktober 2023
  • 14 Follower:innen
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Frau Oberstleutna…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Fall Oberstleutnant Biefang: Nutzung von Sozialen Medien durch Bundeswehrangehörige [#250142]
Datum
29. Mai 2022 20:08
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Frau Oberstleutnant Biefang hat aufgrund von Angaben in ihrem Tinder-Profil einen Verweis erhalten und nun auch vor dem Bundesverwaltungsgericht gegen die Bundeswehr verloren (vgl. https://www.spiegel.de/netzwelt/web/bundeswehr-bundesverwaltungsgericht-billigt-verweis-wegen-dating-profil-a-13b39c51-1a5f-40d6-a7ce-7756caf4f50d). Senden Sie mir bitte sämtliche Dienstanweisungen oder Richtlinien für die "korrekte" private Nutzung von Sozialen Medien inklusive "Datingportalen" innerhalb der Bundeswehr und im BMVg. Frau Biefang hat weiterhin angekündigt, dass sie ihre Profile in den Sozialen Medien in Zukunft an ihre Vorgesetzten oder an das BMVg zur Prüfung und Freigabe richten wird (vgl. https://www.stern.de/neon/bundeswehr-soldatin-anastasia-biefang---sexualverstaendnis-aus-den-50er-jahren--31900986.html). Senden Sie mir bitte jeglichen Schriftverkehr, der die Prüfung von Profilen von Bundeswehr- und BMVg-Angehörigen in den Sozialen Medien thematisiert. Je nach Umfang würden mir als erste Einordnung zunächst Leitungsvorlagen zu diesem Thema ausreichen. Weiterhin bitte ich um Übermittlung von Leitungsvorlagen, die den Fall um Frau Biefang für die Hausleitung zusammenfassen. Selbstverständlich dürfen Sie personenbezogene Angaben schwärzen. Zudem bitte ich – im Sinne einer Bürgeranfrage – um Mitteilung der bei Ihnen gebräuchliche Definition der "moralischen Integrität" in Ihrem Zuständigkeitsbereich.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 250142 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/250142/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/A5/V186 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 29. Mai…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
WG: Fall Oberstleutnant Biefang: Nutzung von Sozialen Medien durch Bundeswehrangehörige [#250142]
Datum
3. Juni 2022 12:57
Status
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BMVg R I 1 - Az 39-22-17/A5/V186 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 29. Mai 2022 Sehr << Antragsteller:in >> ich bestätige den Eingang Ihrer auf das IFG gestützten Anfrage vom 29. Mai 2022 (Bezug). Diese wird unter dem Aktenzeichen (Az) 39-22-17/A5/V186 bearbeitet. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium der Verteidigung
Sehr << Antragsteller:in >> leider habe ich aus Versehen ein falsches Aktenzeichen verwendet. Ihr Vo…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
WG: Fall Oberstleutnant Biefang: Nutzung von Sozialen Medien durch Bundeswehrangehörige [#250142]
Datum
3. Juni 2022 14:19
Status
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Sehr << Antragsteller:in >> leider habe ich aus Versehen ein falsches Aktenzeichen verwendet. Ihr Vorgang wird nunmehr unter dem Az 39-22-17/A5/V188 geführt. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium der Verteidigung
Antrag wird abgelehnt: - § 4 Abs. 1 S. 1 IFG ("Der Antrag auf Informationszugang soll abgelehnt werden für E…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Via
Briefpost
Betreff
Datum
12. Juli 2022
Status
Warte auf Antwort
Antrag wird abgelehnt: - § 4 Abs. 1 S. 1 IFG ("Der Antrag auf Informationszugang soll abgelehnt werden für Entwürfe zu Entscheidungen sowie Arbeiten und Beschlüsse zu ihrer unmittelbaren Vorbereitung, soweit und solange durch die vorzeitige Bekanntgabe der Informationen der Erfolg der Entscheidung oder bevorstehender behördlicher Maßnahmen vereitelt würde.") - § 3 Nr. 3 b IFG ("Der Anspruch auf Informationszugang besteht nicht, wenn und solange die Beratungen von Behörden beeinträchtigt werden."). Damit kann der Informationszugang erst gewährt werden, wenn das BMVg den Vorgang "fertig" bearbeitet hat.
<< Anfragesteller:in >>
AW: [#250142]
Sehr geehrte Damen und Herren, sehr << Anrede >> danke für Ihre Nachricht. Werden Sie m…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: [#250142]
Datum
20. Juli 2022 07:02
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, sehr << Anrede >> danke für Ihre Nachricht. Werden Sie mich unaufgefordert kontaktieren, sobald die Verweigerungsgründe nicht mehr vorliegen oder soll ich mich im Abstand von 4 Wochen bei Ihnen melden und um eine Sachstandsmitteilung bitten? Soweit ich sehen kann, sind Sie nicht auf meine Frage zur Definition der "moralischen Integrität" eingegangen. Könnten Sie das bitte noch nachliefern? Herzlichen Dank! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
AW: [#250142]
Sehr geehrte Damen und Herren, Sie haben sich nicht zurückgemeldet. Ich bitte um Sachstandsmitteilu…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: [#250142]
Datum
12. August 2022 06:11
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Sie haben sich nicht zurückgemeldet. Ich bitte um Sachstandsmitteilung, ob die Verweigerungsgründe noch immer vorliegen. Auch die Frage nach der Definition der "moralischen Integrität" ist weiterhin nicht beantwortet. Ich bitte um schnellstmögliche (und vor allem auch einmal fristgerechte!) Beantwortung meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Bundesministerium der Verteidigung
Nutzung von Sozialen Medien durch Bundeswehrangehörige [#250142] BMVg R I 1 Az 39-22-17/A5/V188 Betr.: …
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Nutzung von Sozialen Medien durch Bundeswehrangehörige [#250142]
Datum
12. August 2022 13:32
Status
Warte auf Antwort
BMVg R I 1 Az 39-22-17/A5/V188 Betr.: Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: 1. Ihr Antrag vom 29.05.2022 (s.u.) 2. Ihre Nachricht vom 20.07.2022 (s.u.) Sehr << Antragsteller:in >> ich bedanke mich für Ihre Nachricht vom 20.07.2022 (s.u.). Zu Ihrer Frage zu Definition der "moralischen Integrität" kann ich Ihnen Folgendes mitteilen: Es gibt keine spezielle Definition der moralischen Integrität innerhalb der Bundeswehr. In der Rechtsprechung der Wehrdienstsenate des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) wird die moralische Integrität zuweilen herangezogen. Dazu sei nachfolgende Rechtsprechung beispielhaft genannt: • So liegt eine Beeinträchtigung des Ansehens der Bundeswehr nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung dann vor, wenn die Soldatin oder der Soldat als Repräsentantin oder Repräsentant der Bundeswehr oder eines bestimmten Truppenteils anzusehen ist und das Verhalten negative Rückschlüsse auf die Streitkräfte als Angehörige eines - an Recht und Gesetz, insbesondere an die Grundrechte gebundenen - Organs des sozialen und demokratischen Rechtsstaats Bundesrepublik Deutschland (vgl. Urteil vom 22. August 2007 – BVerwG 2 WD 27/06 – sowie Urteil vom 28. September 1990 -BVerwG 2 WD 27.89) zulässt. Gemäß der einschlägigen Rechtsprechung bezieht sich der von § 17 Absatz 2 des Soldatengesetzes geschützte "gute Ruf" der Bundeswehr namentlich auch auf die Qualität der Ausbildung, die sittlich-moralische Integrität und die allgemeine Dienstauffassung ihrer Soldatinnen und Soldaten sowie die - an Recht und Gesetz gebundene - militärische Disziplin der Truppe (vgl. u.a. Urteil vom 22. August 2007 – BVerwG 2 WD 27/06 – sowie Urteil vom 18. Juli 1995 - BVerwG 2 WD 32.94). • Achtung und Vertrauen, also das dienstliche Ansehen der Soldatin oder Soldaten, beruhen wesentlich auf deren moralischer Integrität. Sie können schon dann schaden nehmen, wenn ein Verhalten Zweifel an der Redlichkeit und Zuverlässigkeit der Soldatin oder des Soldaten weckt oder die Eignung für die jeweilige Verwendung in Frage stellt (vgl. BVerwG NZWehrr 1975, 69). Wann die Verweigerungsgründe nicht mehr vorliegen und ob die von Ihnen begehrten Informationen im Anschluss frei gegeben werden können, kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abgeschätzt werden. Sofern Sie also weiterhin Interesse an den Informationen haben, wäre eine erneute Antragstellung zu einem späteren Zeitpunkt erforderlich. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Nutzung von Sozialen Medien durch Bundeswehrangehörige [#250142] Sehr << Anrede >> danke für die …
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Nutzung von Sozialen Medien durch Bundeswehrangehörige [#250142]
Datum
21. August 2022 11:36
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> danke für die Information. Ich werde die Anfrage alle vier Wochen auf Wiedervorlage setzen und Sie um Mitteilung des aktuellen Sachstands bitten. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
AW: Nutzung von Sozialen Medien durch Bundeswehrangehörige [#250142] Sehr geehrte Damen und Herren, was ist der a…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Nutzung von Sozialen Medien durch Bundeswehrangehörige [#250142]
Datum
29. September 2022 09:22
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, was ist der aktuelle Sachstand? Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 250142 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/250142/
<< Anfragesteller:in >>
AW: Nutzung von Sozialen Medien durch Bundeswehrangehörige [#250142] Sehr geehrte Damen und Herren, noch immer wa…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Nutzung von Sozialen Medien durch Bundeswehrangehörige [#250142]
Datum
18. Oktober 2022 10:04
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, noch immer warte ich auf einen neuen Sachstand und bitte um Rückmeldung. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Bundesministerium der Verteidigung
Nutzung von Sozialen Medien durch Bundeswehrangehörige [#250142] BMVg R I 1 Az 39-22-17/A5/V188 Betr.: …
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Nutzung von Sozialen Medien durch Bundeswehrangehörige [#250142]
Datum
20. Oktober 2022 13:20
Status
Warte auf Antwort
BMVg R I 1 Az 39-22-17/A5/V188 Betr.: Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihre Nachricht vom 18.10.2022 (s.u.) Sehr << Antragsteller:in >> ich bedanke mich für Ihre Nachricht vom 18.10.2022 (s.u.). Der Vorgang ist weiterhin nicht abgeschlossen. Wann mit einer Entscheidung zu rechnen ist, ist derzeit noch nicht absehbar. Ich möchte Sie bitten, nicht vor Ablauf eines halben Jahres eine erneute Nachfrage zu stellen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Nutzung von Sozialen Medien durch Bundeswehrangehörige [#250142] Guten Tag, bitte übermitteln Sie mir den neu…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Nutzung von Sozialen Medien durch Bundeswehrangehörige [#250142]
Datum
17. März 2023 16:55
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, bitte übermitteln Sie mir den neuen Sachstand. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 250142 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/250142/
Bundesministerium der Verteidigung
Nutzung von Sozialen Medien durch Bundeswehrangehörige [#250142] Klassifizierung: ÖFFENTLICH/PersDat Schutzbereich…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Nutzung von Sozialen Medien durch Bundeswehrangehörige [#250142]
Datum
31. März 2023 14:42
Status
Warte auf Antwort
Klassifizierung: ÖFFENTLICH/PersDat Schutzbereich 1 BMVg R I 1 Az 39-22-17/A5/V188 Betr.: Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihre Nachricht vom 17. März 2023 (s.u.) Sehr << Antragsteller:in >> ich bedanke mich für Ihre Nachricht vom 17. März 2023 (s.u.). Der Vorgang ist noch nicht abgeschlossen, das Verfahren läuft noch. Wann mit einer Entscheidung zu rechnen ist, ist weiterhin noch nicht absehbar. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Nutzung von Sozialen Medien durch Bundeswehrangehörige [#250142] Guten Tag, danke für die Antwort. Ich melde …
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Nutzung von Sozialen Medien durch Bundeswehrangehörige [#250142]
Datum
31. März 2023 19:29
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, danke für die Antwort. Ich melde mich im Spätsommer erneut. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 250142 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/250142/

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<< Anfragesteller:in >>
AW: Nutzung von Sozialen Medien durch Bundeswehrangehörige [#250142]
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrag…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
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Betreff
AW: Nutzung von Sozialen Medien durch Bundeswehrangehörige [#250142]
Datum
1. Oktober 2023 18:15
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Fall Oberstleutnant Biefang: Nutzung von Sozialen Medien durch Bundeswehrangehörige“ vom 29.05.2022 (#250142) wurde von Ihnen noch immer nicht beantwortet. Bitte informieren Sie mich über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>