"Fall Protsch"

Im Jahr 2004 sorgte der so genannte "Fall Protsch" für großes Aufsehen. Der Frankfurter Anthropologe Reiner Protsch wurde zunächst vom Dienst suspendiert, schied schließlich aus und wurde rechtskräftig von einem Gericht verurteilt. Damals wurde - laut Presseinformationen der Universität Frankfurt - auch ein Disziplinarverfahren gegen Herrn Protsch eingeleitet, u.a. mit dem Ziel der Aberkennung eines seiner zwei Doktorgrade und der Aberkennung erworbener Rechte aus seiner Dienstzeit.

Meine Frage lautet: Ist dieses Disziplinarverfahren jemals abgeschlossen worden und, wenn ja, mit welchem Ergebnis?

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    12. Mai 2017
  • Frist
    13. Juni 2017
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Antrag nach dem HUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Im Jahr 2004 sorgte…
An Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur Details
Von
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Betreff
"Fall Protsch" [#21485]
Datum
12. Mai 2017 10:12
An
Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem HUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Im Jahr 2004 sorgte der so genannte "Fall Protsch" für großes Aufsehen. Der Frankfurter Anthropologe Reiner Protsch wurde zunächst vom Dienst suspendiert, schied schließlich aus und wurde rechtskräftig von einem Gericht verurteilt. Damals wurde - laut Presseinformationen der Universität Frankfurt - auch ein Disziplinarverfahren gegen Herrn Protsch eingeleitet, u.a. mit dem Ziel der Aberkennung eines seiner zwei Doktorgrade und der Aberkennung erworbener Rechte aus seiner Dienstzeit. Meine Frage lautet: Ist dieses Disziplinarverfahren jemals abgeschlossen worden und, wenn ja, mit welchem Ergebnis?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und bitte um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
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Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur
Sehr geehrtAntragsteller/in ich habe Ihr Anliegen an die Goethe-Universität weitergeleitet, die die Anfrage bearbe…
Von
Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur
Betreff
AW: "Fall Protsch" [#21485]
Datum
12. Mai 2017 12:00
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in ich habe Ihr Anliegen an die Goethe-Universität weitergeleitet, die die Anfrage bearbeitet. Mit freundlichen Grüßen

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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „"Fall Protsch"“ vom 12.05.2017 (#214…
An Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur Details
Von
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Betreff
AW: AW: "Fall Protsch" [#21485]
Datum
14. Juni 2017 16:41
An
Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „"Fall Protsch"“ vom 12.05.2017 (#21485) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 21485 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>