Fallstatistik Verstöße gegen die Niedersächsische Corona-Verordnung

Statistische Daten, aus denen die folgenden Informationen abzulesen sind:

Die jeweilige Anzahl der in Ihrem Zuständigkeitsbereich eingeleiteten Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Verstößen gegen die Niedersächsische Corona-Verordnung, möglichst jeweils bezogen auf
- die Art des Verstoßes
- die Ursache Ihres Tätigwerdens (initiativ durch die Polizei oder reaktiv nach Anzeige aus der Bevölkerung),
- die kleinste räumlich zuordenbare Einheit (Dienststelle, Gemeinde, etc.),
- den kleinsten zuordenbaren Zeitraum.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    4. September 2020
  • Frist
    4. Oktober 2020
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Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Statistische Daten, au…
An Polizeiinspektion Emsland/Grafschaft Bentheim Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Fallstatistik Verstöße gegen die Niedersächsische Corona-Verordnung [#196628]
Datum
4. September 2020 19:39
An
Polizeiinspektion Emsland/Grafschaft Bentheim
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Statistische Daten, aus denen die folgenden Informationen abzulesen sind: Die jeweilige Anzahl der in Ihrem Zuständigkeitsbereich eingeleiteten Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Verstößen gegen die Niedersächsische Corona-Verordnung, möglichst jeweils bezogen auf - die Art des Verstoßes - die Ursache Ihres Tätigwerdens (initiativ durch die Polizei oder reaktiv nach Anzeige aus der Bevölkerung), - die kleinste räumlich zuordenbare Einheit (Dienststelle, Gemeinde, etc.), - den kleinsten zuordenbaren Zeitraum.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 196628 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/196628/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Polizeiinspektion Emsland/Grafschaft Bentheim
Guten Tag Herr Antragsteller/in, vielen Dank für Ihre Anfrage, die wir zur Zeit im Hause bearbeiten. Wir bitten u…
Von
Polizeiinspektion Emsland/Grafschaft Bentheim
Betreff
AW: Fallstatistik Verstöße gegen die Niedersächsische Corona-Verordnung [#196628]
Datum
7. September 2020 11:14
Status
Anfrage abgeschlossen
Guten Tag Herr Antragsteller/in, vielen Dank für Ihre Anfrage, die wir zur Zeit im Hause bearbeiten. Wir bitten um etwas Geduld. Vielen Dank und einen schönen Tag! Freundliche Grüße

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Polizeiinspektion Emsland/Grafschaft Bentheim
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage beantworte ich zusammenfassend wie folgt: Seit den von der Bundesregie…
Von
Polizeiinspektion Emsland/Grafschaft Bentheim
Betreff
AW: Fallstatistik Verstöße gegen die Niedersächsische Corona-Verordnung [#196628]
Datum
22. September 2020 08:59
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage beantworte ich zusammenfassend wie folgt: Seit den von der Bundesregierung beschlossenen Regeln zur Kontaktreduzierung am 16.03.2020 hat die Polizeidirektion bis Ende August rund 5.100 polizeiliche Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Corona-Virus getroffen. Zu den Maßnahmen gehörten die Einleitung von 498 Strafanzeigen, 2.760 Ordnungswidrigkeiten, 499 Platzverweisen und 634 Identitätsfeststellungen. In sechs Fällen kam es im Zusammenhang mit Corona-Vorfällen zu Widerstandshandlungen, zudem gab es über 240 Amtshilfeersuchen seitens der Kommunen. Die Verstöße reichten vom Nichtragen eines Mund-Nase-Schutzes, absichtliches Anhusten bis zur nicht erlaubten Öffnung eines Casinos. Unsere Recherchen haben ergeben, dass mehr als ein Drittel der eingeleiteten polizeilichen Maßnahmen durch aktive Hinweise aus der Bevölkerung entstand. Dieser Wert zeigt auch, dass die gemeinsame Öffentlichkeitsarbeit von Polizei und Kommunen wirkt. Wir werben proaktiv dafür, Hinweise aus der Bevölkerung zu entsprechenden Verstößen auch an die Behörden weiterzugeben. Es ist das Ziel aller Sicherheitsbehörden, die Ausbreitung des Corona-Virus zu verhindern und die Menschen immer wieder auf die nötige Sensibilität im Umgang mit dem Virus hinzuweisen. Das Verständnis für behördliche Maßnahmen im Zusammenhang mit der Pandemie ist nach wie vor groß. Im Gebiet der Polizeidirektion Osnabrück leben rund 1,5 Millionen Menschen. Zur Direktion gehören die Polizeiinspektionen Osnabrück, Emsland/Grafschaft Bentheim, Leer/Emden und Aurich/Wittmund sowie die Zentrale Kriminalinspektion Osnabrück. In allen Inspektionen wurden zahlreiche Verstöße bearbeitet - mit Ausnahme der Zentralen Kriminalinspektion Osnabrück. Für Rückfragen stehe ich jederzeit zur Verfügung. Freundliche Grüße