Fällung Mirabellenbäume in Hellersdorf 12619

Aus welchen Gründen wurden die Mirabellenbäume an folgenden Straßenpunkten in Hellersdorf gefällt?
- Maxie-Wander-Straße 32 / Neue Grottkauer Str. 28
- Maxie-Wander-Straße 24/26
- Maxie-Wander-Straße 16
- Maxie-Wander-Straße 2 / Erich-Kästner-Straße 63
- Erich-Kästner-Straße 87
- Erich-Kästner-Straße 83

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    28. Februar 2019
  • Frist
    2. April 2019
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Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Bezirksamt Marzahn - Hellersdorf Details
Von
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Betreff
Fällung Mirabellenbäume in Hellersdorf 12619 [#59606]
Datum
28. Februar 2019 06:19
An
Bezirksamt Marzahn - Hellersdorf
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Aus welchen Gründen wurden die Mirabellenbäume an folgenden Straßenpunkten in Hellersdorf gefällt? - Maxie-Wander-Straße 32 / Neue Grottkauer Str. 28 - Maxie-Wander-Straße 24/26 - Maxie-Wander-Straße 16 - Maxie-Wander-Straße 2 / Erich-Kästner-Straße 63 - Erich-Kästner-Straße 87 - Erich-Kästner-Straße 83
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
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Bezirksamt Marzahn - Hellersdorf
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail. Der Fachbereich Grün hat den von Ihnen geschilderten Sa…
Von
Bezirksamt Marzahn - Hellersdorf
Betreff
Fällung Mirabellenbäume in Hellersdorf 12619 [#59606]
Datum
4. März 2019 11:04
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail. Der Fachbereich Grün hat den von Ihnen geschilderten Sachverhalt geprüft. Es handelt sich hier nicht um öffentliche Bäume. Damit fallen diese Baumfällungen nicht in die Zuständigkeit des Straßen- und Grünflächenamtes. Mit freundlichen Grüßen