Fällung von Bäumen durch die Gemeinde

Anfrage an: Ortsbauamt Köngen

• Wie viele Bäume wurden in den Jahren 2016, 2017, 2018 und 2019 (für 2019: soweit zutreffend) gefällt und was waren die jeweiligen Gründe dafür? (bitte Aufschlüsselung nach Baum, nennen Sie den jeweiligen Standort)
- was waren jeweils die rechtlichen Grundlagen dafür?
- was waren jeweils die Kosten für die Fällungen?
- von welcher Stelle wurden die Fällungen vorgenommen?

Ergebnis der Anfrage

Die Grundlagen für die Fällung von Bäumen sind meist die Verkehrssicherheit, außerdem wegen des Baugebiets [mündliche Auskunft].
Im Übrigen wurde die Anfrage wegen der Kosten zurückgezogen.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    29. September 2019
  • Frist
    29. Oktober 2019
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: • Wie viele Bäume…
An Ortsbauamt Köngen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Fällung von Bäumen durch die Gemeinde [#167519]
Datum
29. September 2019 14:22
An
Ortsbauamt Köngen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
• Wie viele Bäume wurden in den Jahren 2016, 2017, 2018 und 2019 (für 2019: soweit zutreffend) gefällt und was waren die jeweiligen Gründe dafür? (bitte Aufschlüsselung nach Baum, nennen Sie den jeweiligen Standort) - was waren jeweils die rechtlichen Grundlagen dafür? - was waren jeweils die Kosten für die Fällungen? - von welcher Stelle wurden die Fällungen vorgenommen?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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