Fällungen geschützter Bäume in der Nähe der Ruschestraße (Flurstück 180) in Berlin Lichtenberg

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

im November 2016 wurden mindestens acht Bäume, die in 130 cm Höhe einen Stammumfang zwischen 80 cm und 160 cm aufwiesen, in der Nähe der Ruschestraße auf dem Flurstück 180 in << Adresse entfernt >> Lichtenberg gefällt. Diese Bäume fallen in den Anwendungsbereich des § 2 der Verordnung zum Schutze des Baumbestandes in Berlin (Baumschutzverordnung - BaumSchVO) vom 11. Januar 1982 und sind damit geschützt.

Im bitte um Übersendung aller acht Anträge auf Fällgenehmigung sowie alle acht Fällgenehmigungen.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.
Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen,

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    26. November 2016
  • Frist
    30. Dezember 2016
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Bezirksamt Lichtenberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Fällungen geschützter Bäume in der Nähe der Ruschestraße (Flurstück 180) in Berlin Lichtenberg [#19351]
Datum
26. November 2016 18:54
An
Bezirksamt Lichtenberg
Status
Warte auf Antwort
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, im November 2016 wurden mindestens acht Bäume, die in 130 cm Höhe einen Stammumfang zwischen 80 cm und 160 cm aufwiesen, in der Nähe der Ruschestraße auf dem Flurstück 180 in << Adresse entfernt >> Lichtenberg gefällt. Diese Bäume fallen in den Anwendungsbereich des § 2 der Verordnung zum Schutze des Baumbestandes in Berlin (Baumschutzverordnung - BaumSchVO) vom 11. Januar 1982 und sind damit geschützt. Im bitte um Übersendung aller acht Anträge auf Fällgenehmigung sowie alle acht Fällgenehmigungen. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen,
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bezirksamt Lichtenberg
Sehr geehrtAntragsteller/in ich bestätige Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage auf Aktenauskunft. Das Ersuchen wird in …
Von
Bezirksamt Lichtenberg
Betreff
WG: Anfrage Aktenauskunft Fällungen geschützter Bäume in der Nähe der Ruschestraße (Flurstück 180) in Berlin Lichtenberg [#19351]
Datum
2. Dezember 2016 12:44
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in ich bestätige Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage auf Aktenauskunft. Das Ersuchen wird in Kürze bearbeitet. Sie erhalten sodann weitere Nachricht. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Bezirksamt Lichtenberg
Sehr geehrtAntragsteller/in gemäß Ihrem Antrag vom 26.11.16 wird Ihnen wunschgemäß Aktenauskunft in Form der koste…
Von
Bezirksamt Lichtenberg
Betreff
WG: Entwurf: Auskunftsersuchen gemäß IFG/UIG Fällungen geschützter Bäume in der Nähe der Ruschestraße (Flurstück 180) in Berlin Lichtenberg [#19351]
Datum
7. Dezember 2016 11:14
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in gemäß Ihrem Antrag vom 26.11.16 wird Ihnen wunschgemäß Aktenauskunft in Form der kostenlosen Übermittlung des Antrages bzw. der Fällgenehmigung zu o. g. Vorgang unter Berücksichtigung des Schutzes personenbezogener Daten erteilt. Es handelt sich um eine öffentlich gewidmete (stark vermüllte) Straßenlandfläche, auf welcher aufgrund eines abgeschlossenen Straßenbauvertrages ein öffentlicher Parkplatz erstellt wird. Zur Realisierung des Bauvorhabens ist es notwendig, Gehölze und Bäume im zukünftigen Stellplatzbereich zu beseitigen. Als Straßenbaulastträger hat das Straßen- und Grünflächenamt die Berechtigung für diese Vorgehensweise. Immer dann, wenn Bäume durch Straßenbau gefällt werden müssen, wird durch Neupflanzungen ein entsprechender Ausgleich geschaffen, damit das ökologische Gleichgewicht beibehalten wird. Dieser Grundsatz wurde auch dieses Mal berücksichtigt. Mit freundlichen Grüßen