Fällungen und Ersatzpflanzungen von Bäumen im Stadtgebiet, Stadtbaumkataster

Die Anzahl der Bäume, welche auf Veranlassung der Stadtverwaltung Brandenburg gefällt wurden für den Zeitraum der letzten 10 ersatzweise 5 Jahre. Weiterhin die Anzahl der durchgeführten Ersatzpflanzungen bzw. Neubepflanzungen.
Die Anzahl der Bäume, welche per Antrag an die Stadtverwaltung Brandenburg gefällt von Dritten wurden für den Zeitraum der letzten 10 ersatzweise 5 Jahre.

Des Weiteren bitte ich um die folgenden Daten:
• Stadtbaumkataster / Straßenbaumkataster mit dem Stand 12/2019 als SHP, WMS und CSV Datei,
• inklusive Georeferenzierung (Standort)
• und Angaben nach Gattung (Baumart),
• Alter und Pflanzjahr,
• Stammdurchmesser,
• Durchmesser der Krone
• und Höhe der erfassten Bäume.

Vielen Dank.

Quelle: https://www.monumentaltrees.com/de/deu/brandenburg/brandenburganderhavel/

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    8. Januar 2020
  • Frist
    11. Februar 2020
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Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bi…
An Stadt Brandenburg an der Havel Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Fällungen und Ersatzpflanzungen von Bäumen im Stadtgebiet, Stadtbaumkataster [#173678]
Datum
8. Januar 2020 21:36
An
Stadt Brandenburg an der Havel
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Anzahl der Bäume, welche auf Veranlassung der Stadtverwaltung Brandenburg gefällt wurden für den Zeitraum der letzten 10 ersatzweise 5 Jahre. Weiterhin die Anzahl der durchgeführten Ersatzpflanzungen bzw. Neubepflanzungen. Die Anzahl der Bäume, welche per Antrag an die Stadtverwaltung Brandenburg gefällt von Dritten wurden für den Zeitraum der letzten 10 ersatzweise 5 Jahre. Des Weiteren bitte ich um die folgenden Daten: • Stadtbaumkataster / Straßenbaumkataster mit dem Stand 12/2019 als SHP, WMS und CSV Datei, • inklusive Georeferenzierung (Standort) • und Angaben nach Gattung (Baumart), • Alter und Pflanzjahr, • Stammdurchmesser, • Durchmesser der Krone • und Höhe der erfassten Bäume. Vielen Dank. Quelle: https://www.monumentaltrees.com/de/deu/brandenburg/brandenburganderhavel/
Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Brandenburgischen Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Mit Verweis auf § 6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Mit Verweis auf AIG §7 Abs. 3 möchte ich Sie hiermit um eine Antwort per E-Mail bitten. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 173678 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/173678 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in können Sie mir bitte den Eingang und die Bearbeitung meiner Anfrage bestätigen. Viel…
An Stadt Brandenburg an der Havel Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Fällungen und Ersatzpflanzungen von Bäumen im Stadtgebiet, Stadtbaumkataster [#173678]
Datum
23. Januar 2020 15:45
An
Stadt Brandenburg an der Havel
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in können Sie mir bitte den Eingang und die Bearbeitung meiner Anfrage bestätigen. Vielen Dank Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 173678 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/173678 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Stadt Brandenburg an der Havel
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in Ihr…
Von
Stadt Brandenburg an der Havel
Betreff
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG
Datum
29. Januar 2020 17:13
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihr Antrag wurde der Fachgruppe Umwelt und Naturschutz der Stadt Brandenburg an der Havel weitergeleitet. In Ihrem Antrag bitten Sie um Auskunft über folgende Informationen: 1. Die Anzahl der Bäume, welche auf Veranlassung der Stadtverwaltung Brandenburg gefällt wurden für den Zeitraum der letzten 10 ersatzweise 5 Jahre. Weiterhin die Anzahl der durchgeführten Ersatzpflanzungen bzw. Neubepflanzungen. Die Anzahl der Bäume, welche per Antrag an die Stadtverwaltung Brandenburg von Dritten gefällt wurden, für den Zeitraum der letzten 10 ersatzweise 5 Jahre. 2. Daten des Baumkatasters: ● Stadtbaumkataster / Straßenbaumkataster mit dem Stand 12/2019 als SHP, WMS und CSV Datei, ● inklusive Georeferenzierung (Standort) ● und Angaben nach Gattung (Baumart), ● Alter und Pflanzjahr, ● Stammdurchmesser, ● Durchmesser der Krone ● und Höhe der erfassten Bäume. Es handelt sich vorliegend um einen Antrag auf Auskunft nach dem Brandenburgischen Umweltinformationsgesetz (BbgUIG) bzw. nach dem Umweltinformationsgesetz (UIG). Die geforderten Informationen stellen Umweltinformationen i.S. von § 2 Abs. 3 UIG dar. Die Stadt Brandenburg an der Havel ist stets gewillt Umweltinformationen zugänglich zu machen. Allerdings können nur Daten zur Verfügung gestellt werden, über die die Stadt Brandenburg an der Havel auch verfügt. Auf privaten Grundstücken werden Baumfällungen auf Antrag von Dritten und nach eingehender Prüfung entschieden. Entsprechende Ersatzpflanzungen bzw. -zahlungen sind gegebenenfalls auf Grundlage der Baumschutzverordnung der Stadt Brandenburg an der Havel (BaumSchVO BRB) erforderlich. Sofern Anträge gestellt werden, sind diese jeweils als einzelner Verwaltungsvorgang erfasst. Eine Übersicht über die genehmigten Baumfällungen wird nicht geführt. Im Stadtgebiet gibt es darüber hinaus etwa 70.000 Bäume, welche allein durch die Stadt Brandenburg an der Havel verwaltet, jedoch nicht alle gemäß der Baumkontrollrichtlinie der FLL (Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung, Landschaftsbau e.V.) kontrolliert werden. Die Verwaltung des Baumbestandes ist gemäß des Aufgabenverteilungsplan auf diverse Organisationseinheiten der Stadt Brandenburg an der Havel selbst, aber auch auf beauftragte Dritte verteilt. Fällungen auf städtischen Flächen werden in der Regel nur an Bäumen durchgeführt, die nicht unter den Schutzstatus der BaumSchVO BRB fallen. Diese Fällungen erfordern jedoch keine Ersatzpflanzung bzw- zahlung. Im Umkehrschluss werden deshalb auch keine Basiszahlen (Ursachendaten) in den Verwaltungsdateien geführt. Statistische Erhebungen, aus denen die von Ihnen beantragten Informationen nach Nr. 1 hervorgehen, werden durch die Stadt Brandenburg an der Havel generell nicht geführt. Es besteht keine rechtliche oder fachliche Verpflichtung zu einer derartigen Datenerfassung. Bezüglich des Baumkatasters (Informationen nach Nr. 2) teile ich Ihnen mit, dass die Stadt Brandenburg sich eines Dritten bedient, welcher die Daten über die Bäume auf städtischen Flächen erhebt, verwaltet, mittels eines Programms (Baumkataster) zur Verfügung stellt und pflegt. Die Stadt Brandenburg an der Havel hat Zugriff auf dieses Programm, ist aber nicht befugt, Dritten einen Zugang zu ermöglichen. Da der Dritte Urheber der Daten ist, ist die Bereitstellung der Daten in digitaler Form sowie das Entstehen eventueller Kosten beim Dritten abzufragen. Sofern für die Bereitstellung von digitalen Daten Kosten entstehen, sind diese durch Sie zu tragen. Die Stadt Brandenburg an der Havel bietet jedoch die Möglichkeit an, nach vorheriger Zustimmung des Dritten die beantragten Informationen von konkreten Bäumen mittels des Baumkatasters zusammenzutragen. Bei einem Bestand von 70.000 Bäumen ist es aufgrund des unverhältnismäßig hohen Arbeits- und Zeitaufwandes nicht möglich, dies für alle Bäume anzubieten. Daher bitte ich um Konkretisierung der Bäume, deren Auskunft nach dem Baumkataster gefordert werden. Eine abschließende Mitteilung über die Höhe der Kosten ist derzeit nicht möglich. Die Kostenerhebung richtet sich jedoch nach der Gebührenordnung zum Umweltinformationsgesetz des Landes Brandenburg (BbgUIGGebO). Hierbei kommt es auf die Art und den Umfang der Auskunft, eventuelle Auslagen etc. an, entsprechend der Anlage zu § 1 Abs. 1 der BbgUIGGebO. Ich bitte Sie um eine Rückäußerung. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG [#173678] Sehr geehrteAntrags…
An Stadt Brandenburg an der Havel Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG [#173678]
Datum
18. Februar 2020 16:21
An
Stadt Brandenburg an der Havel
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in leider konnte ich Sie heute telefonisch nicht erreichen, daher anbei eine detaillierte Stellungnahme meinerseits. Meine Informationsfreiheitsanfrage „Fällungen und Ersatzpflanzungen von Bäumen im Stadtgebiet, Stadtbaumkataster“ vom 08.01.2020 (#173678) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Umfang beantwortet. In beiden Punkten bestätigen Sie, dass Daten in den Fachbereichen vorhanden sind, daher ist nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Brandenburgischen Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind) Auskunft möglich. 1. Fällungen der Bäume Da Daten im Rahmen der behördlichen Meldepflichten an Bund, Land oder EU Daten ausgereicht werden müssen, kann meine Anfrage mit hoher Wahrscheinlichkeit mit diesen Daten bedient werden. a)Gemeinsamer Runderlass des Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung und des Ministeriums des Innern und für Kommunales zur Erhöhung der Verkehrssicherheit auf Straßen mit angrenzendem dichten Baumbestand ohne vorgelagerte Fahrzeug-Rückhaltesysteme außerhalb geschlossener Ortschaften im Land Brandenburg https://bravors.brandenburg.de/verwaltungsvorschriften/vks_2017 b)Verordnung über die Erhaltung, die Pflege und den Schutz von Bäumen im Land Brandenburg (Brandenburgische Baumschutzverordnung - BbgBaumSchV) https://bravors.brandenburg.de/de/verordnungen-214958 c)Verordnung der kreisfreien Stadt Brandenburg an der Havel zum Schutz der Bäume, Hecken, geförderten Kletterpflanzenbestände und Feldgehölze als geschützte Landschaftsbestandteile https://www.stadt-brandenburg.de/fileadmin/pdf/10/Buero_SVV/Verordnungen/Baumschutz.pdf d)Datenerhebung der Agrar- & Forstwirtschaft https://de.statista.com/statistik/daten/studie/185581/umfrage/mittlere-kronenverlichtung-in-deutschland-seit-1984/ 2. Bezüglich des Baumkatasters (Informationen nach Nr. 2) bestätigen Sie, dass die Stadt Brandenburg sich mittels des Programms Baumkataster öffentliche Daten erfasst, pflegt und verwaltet. Das Informationsweiterverwendungsgesetz besagt, dass die Öffentlichkeit amtliche Informationen grundsätzlich nutzen darf. Die erhobenen Daten sind wie in der ursprünglichen Anfrage offen und standardisiert zur Verfügung zu stellen. Das Thema Urheberrecht, Zustimmung Dritter oder Kostennoten sind hinreichend über die geltenden vorschriften des Landes und des Bundes geklärt. Es wird um Herausgabe der Daten vgl. des Konzepts der Stadt Magdeburg erbeten ersatzweise mittels Portale wie die Städte Köln oder Hamburg. Ergänzende bitte ich um Auskunft, ob Stadt Brandenburg ein ökologisch nachhaltiges Konzept für Wälder und Bäume vorweisen kann und die erheblichen Baumverluste in diversen Stadtbereichen damit künftig wieder nachpflanzt. Quelle: Offene Baumkataster - https://netzpolitik.org/2017/offene-baumkataster-welcher-baum-steht-in-meiner-strasse/ Hamburg - https://www.hamburg.de/strassenbaeume-online-karte/ Köln - https://www.ksta.de/interaktiv/koelner-baumkataster-das-sind-die-groessten--aeltesten-und-kuriosesten-baeume-koelns-28757718 Magdeburg - https://www.magdeburg.de/?NavID=37.871&such=Baumkataster Qualitative Veränderung der Baumbestände (Brandenburg, Deutschland) über die Jahre 1777, 1857 und 2013. https://www.geographie.hu-berlin.de/en/professorships/eol/education/theses/good_practices/2013_baumbestaende_jungfernheide-1.pdf Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 173678 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/173678
Stadt Brandenburg an der Havel
Antw: AW: Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG [#173678] Sehr geehrteA…
Von
Stadt Brandenburg an der Havel
Betreff
Antw: AW: Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG [#173678]
Datum
18. März 2020 11:50
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in wie ich Ihnen bereits mitgeteilt habe, stellt Ihr Antrag auf Informationen, ein Antrag auf Zugang zu Umweltinformationen nach dem UIG bzw. BbgUIG dar. Die Fachgruppe Umwelt und Naturschutz verfügt über Informationen, die aber nicht als einfache Auskunft erteilt werden können. Es wird durch Mitarbeiter der Fachgruppe daran gearbeitet, die beantragten Informationen zusammenzutragen. Insbesondere für die Mitteilung der Anzahl an Baumfällungen/ Ersatzpflanzungen durch die Stadt bzw. Baumfällungen, beantragt durch Dritte, der letzten 10 bzw. 5 Jahre ist ein enormer Verwaltungsaufwand erforderlich. Die vorhandenen Unterlagen sind hierfür alle durchzusehen, um die Anzahl zu ermitteln. Durch die Fachgruppe Umwelt und Naturschutz werden keine Statistiken erstellt, wozu auch keine gesetzliche Pflicht besteht. Hinsichtlich des Baumkatasters ist die Prüfung bezüglich der Betroffenheit von Rechten Dritten sowie die Bereitstellung der Daten nicht abgeschlossen. Im Übrigen ist das Informationsweiterverwendungsgesetz hier nicht anwendbar, da dieses Gesetz keinen Anspruch auf Zugang zu Informationen begründet, gemäß § 1 Abs. 2a Informationsverwendungsgesetz. Aufgrund des Aufwandes ist derzeit von der Erteilung einer umfassenden schriftlichen Auskunft auszugehen. Hierfür kann eine Rahmengebühr bis zu 250 € nach der Tarifstelle Nr. 1.2 der Anlage zu § 1 Abs. 1 der Gebührenordnung zum Umweltinformationsgesetz erhoben werden. Bei einem außergewöhnlichen Aufwand zur Zusammenstellung von Unterlagen für eine umfassende schriftliche Auskunft können sogar bis zu 500 € erhoben werden. Die Bemessung der konkreten Gebühr hängt vom tatsächlichen Verwaltungsaufwand für die Bearbeitung Ihres Antrages ab, welcher derzeit noch nicht abschätzbar ist. Ich bitte Sie noch um etwas Geduld für die Übermittlung von Informationen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG [#173678] Sehr geehrteAntragstell…
An Stadt Brandenburg an der Havel Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG [#173678]
Datum
20. März 2020 11:10
An
Stadt Brandenburg an der Havel
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Meines Erachtens handelt es sich bei dieser ganzen Anfrage [#173678] um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Für den gesamten Anfragekomplex bin ich gerne bereit, die Abfrage auf den inhaltlichen Kern zu reduzieren, damit verwaltungsrechtliche Nuancen hier nicht transparentes Vorankommen in der Sache Fällungen und Ersatzpflanzungen von Bäumen im Stadtgebiet, Stadtbaumkataster erschweren. Seitens der Stadtverwaltung besteht eine Offenlegungspflicht, welche ich mit meinem Antrag kostenfrei einfordere. Anfragekomplex Punkt 1: Im Detail verweise ich auf die Urteile des Bundesverwaltungsgericht [z.B. BVerwG 7 C 2.15] & Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg. [z.B. OVG BB 12 B 11.16] welche hinreichend geklärt haben, dass sowohl das Erheben von Kosten als auch anderen Zugangsberechtigungen kein Grund für die Verwehrung der Auskünfte sind. Auch bzgl. der Abschreckung durch unzulässig hohe Kostensätze wurde hier klar festgelegt, dass Gebühren verhältnismäßig sein müssen und damit nicht abschrecken dürfen. Anfragekomplex Punkt 2: Das Verwaltungsgericht Berlin (VG Berlin 2 K 1.15) hat zum Thema Drittbeteiligung wie folgt entschieden: Auf Drittbeteiligung kann verzichtet werden und damit stehen der Herausgabe der Daten keine Hindernisse entgegen. Des Weiteren liegen die Daten elektronisch vor und eine Herausgabe in den standardisierten Formaten ist damit technisch möglich und rechtlich auf Grund der Anfrage verpflichtend. Begründung: Im Geoportal des Landes Brandenburg haben die folgenden Städte bereits ihr Baumkataster für den Bürger online gestellt: Gemeinde Wildau Amt Spreenhagen Stadt Beelitz Amt Gartz (Oder) Gemeinde Kloster Lehnin Stadt Trebbin Gemeinde Schöneiche bei Berlin Quelle: https://geoportal.brandenburg.de/geodaten/suche-nach-geodaten/w/map/doc/271/ Die Stadt Wildau hat hierzu die Informationen dezidiert filterbar - Baumkronen - Straßenbäume - Neupflanzungen Das heißt, dass auch der Punkt 2 der Anfrage unter dem aktuellen Stand der Verwaltungstechnischen Möglichkeiten einen einfachen Fall der der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung handelt. Das Infrastrukturknoten und Geoportal der Geodateninfrastruktur der Stadt Brandenburg an der Havel (GDI.BRB) stellt diese Informationen nicht im vergleichbaren Umfang der Stadt Wildau zur Verfügung. Quelle: https://gdi.stadt-brandenburg.de/doku.php?id=karten_ansehen Hinweis zur Anfrage vom 08.01.2020: Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 173678 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/173678
Stadt Brandenburg an der Havel
Antw: Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG [#173678] Sehr geehrteAntra…
Von
Stadt Brandenburg an der Havel
Betreff
Antw: Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG [#173678]
Datum
20. März 2020 12:57
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in wie ich Ihnen bereits wiederholt mitgeteilt habe, wird Ihr Antrag nach dem Umweltinformationsgesetz (UIG - Bund) bzw. Umweltinformationsgesetz des Landes Brandenburg (BbgUIG - Land) sowie der entsprechenden Gebührenordnungen bearbeitet. Hierbei handelt es sich um Spezialgesetze, die den Informationsansprüchen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG - Bund) bzw. dem Informationsanspruch nach Akteneinsicht- und Informationszugangsgesetz (AIG - Land) sowie dessen Gebührenordnungen vorgehen. Ebenso habe ich auch stets betont, dass die FG Umwelt und Naturschutz generell die Bereitschaft zeigt, vorhandene Umweltinformationen zur Verfügung zu stellen. Hierzu verweise ich gern auf den vorangegangen E-Mailverkehr. Die Gebührenordnung zum Umweltinformationsgesetz des Landes Brandenburg (BbgUIGGebO) regelt konkret mittels von Gebührentatbeständen, ob und in welchem Rahmen Gebühren zu erheben sind. Sie haben um eine Auskunft gebeten, welche nunmehr vorbereitet wird. Die Bemessung der Gebühren orientiert sich am Verwaltungsaufwand, der durch die Mitarbeiter entsteht. Unter Einbezug weiterer rechtlicher Aspekte (u.a. dem Äquivalenzprinzip) wird die Gebühr bemessen. Der Verwaltungsaufwand kann bis dato nicht bestimmt werden, da das Zusammentragen der Informationen noch nicht abgeschlossen ist. Bzgl. des Baumkatatasters möchte ich anmerken, dass die von Ihnen angestellten Vergleiche mit den Portalen anderer Kommunen oder dem Geoportal des Landes hier nicht greifen, da es sich um freiwillig bereitgestellte Daten auf den entsprechenden Seiten handelt. Vorliegend begehren Sie als Antragsteller aufgrund einer Anspruchsgrundlage, nämlich des UIG bzw. BbgUIG die beantragten Umweltinformationen. Es kann jedoch kein Antrag gestellt werden, Informationen der breiten Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Ihr Hinweis auf das Urteil vom VG Berlin (2 K 1.15) läuft ins Leere, da im genannten Fall überhaupt kein Drittbeteiligungsverfahren durchgeführt wurde. Nach § 9 Abs. 1 S. 3 UIG sind jedoch Betroffene vor Offenbarung von geschützten Daten, hier in Bezug auf Urheberrechte, anzuhören. Sofern Sie den Antrag vom Umfang reduzieren wollen, teilen Sie dies bitte umgehend mit. Ich bitte wiederholt um Geduld und Verständnis Ihrerseits. Dieses bitte ich umso mehr aufgrund der aktuellen Krisensituation, welche auch Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit der Verwaltung hat. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Antw: Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG [#173678] Sehr geehrteA…
An Stadt Brandenburg an der Havel Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antw: Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG [#173678]
Datum
29. März 2020 14:51
An
Stadt Brandenburg an der Havel
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Sehr geehrtAntragsteller/in entsprechend der Ankündigung reduziere ich die Anfrage auf folgenden Umfang: Fragekomplex Punkt 1: Die Anzahl der Bäume, welche auf Veranlassung der Stadtverwaltung Brandenburg gefällt wurden, für den Zeitraum der letzten 5 Jahre benennen. Weiterhin die Anzahl der durchgeführten Ersatzpflanzungen bzw. Neubepflanzungen im selben Zeitraum auflisten. Die Anzahl der Bäume, welche per Antrag an die Stadtverwaltung Brandenburg von Dritten gefällt wurden, für den Zeitraum der letzten 5 Jahre benennen. Vgl.: Stadt Bonn https://fragdenstaat.de/anfrage/anzahl-gefallter-baume/ Stadt Münster https://fragdenstaat.de/anfrage/anzahl-gefallter-baume-1/ Fragekomplex Punkt 2: a) Eine Auflistung, der im Baumkataster erfassten Daten. b) Herausgabe des Stadtbaumkatasters / Straßenbaumkatasters mit dem Stand 12/2019 als maschinenlesbare SHP, WMS, CSV Datei oder JSON-Datei • inklusive Georeferenzierung (Standort) • und Angaben nach Gattung (Baumart), • Alter und Pflanzjahr, • Stammdurchmesser Vgl.: Stadt Magdeburg https://fragdenstaat.de/anfrage/stadtbaumkataster-stadt-magdeburg-antrag-nach-uig/ Stadt Bochum https://fragdenstaat.de/anfrage/baumkataster-stadt-bochum/ Auf Grund um die Korona Pandemie weiß ich um den Sachverhalt begrenzter Kapazitäten und erschwerter Arbeitsbedingungen, dennoch bitte ich um zeitnahe Rückmeldung meiner Anfrage vom Januar 2020. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 173678 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/173678
Stadt Brandenburg an der Havel
AW: Antw: Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG [#173678] Sehr geehrteA…
Von
Stadt Brandenburg an der Havel
Betreff
AW: Antw: Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG [#173678]
Datum
30. März 2020 09:40
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in die Reduzierung des zurückliegenden Zeitraumes bzgl. der Baumfällungen bzw. Ersatzpflanzungen von anfänglich 10 bzw. 5 Jahre auf ausschließlich 5 Jahre habe ich zur Kenntnis genommen und werde es an die entsprechenden Kollegen weiterleiten. Das Baumkataster wird Ihnen in Form einer Excel-Tabelle zur Verfügung gestellt. Eine Veröffentlichung auf der Internetseite der Stadt Brandenburg an der Havel wird nicht erfolgen. Sobald mir alle Informationen vorliegen, werde ich mich bei Ihnen zurückmelden. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Antw: Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG [#173678] Sehr geehrteA…
An Stadt Brandenburg an der Havel Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antw: Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG [#173678]
Datum
7. Juni 2020 18:49
An
Stadt Brandenburg an der Havel
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Fällungen und Ersatzpflanzungen von Bäumen im Stadtgebiet, Stadtbaumkataster“ vom 08.01.2020 (#173678) wurde von Ihnen nicht bearbeitet. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 173678 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/173678
Stadt Brandenburg an der Havel
AW: Antw: Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG [#173678] Sehr geehrteA…
Von
Stadt Brandenburg an der Havel
Betreff
AW: Antw: Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG [#173678]
Datum
8. Juni 2020 15:36
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte die Verzögerungen vielmals zu entschuldigen. Ihr Antrag auf Auskunft vom 08.01.2020 und letztmalig ergänzt am 29.03.2020 ist weiterhin in Bearbeitung. Leider konnten noch nicht alle beantragten Informationen zusammengetragen werden. Ich bitte Sie noch um etwas Geduld. Sobald mir die fehlenden Informationen vorliegen, melde ich mich bei Ihnen. Mit freundlichen Grüßen
Stadt Brandenburg an der Havel
AW: Antw: Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG [#173678] Sehr geehrteA…
Von
Stadt Brandenburg an der Havel
Betreff
AW: Antw: Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG [#173678]
Datum
7. Juli 2020 17:44
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in die FG Umwelt und Naturschutz hat die ihr vorhandenen Informationen zusammengetragen, so dass ich Ihnen nunmehr eine Auskunft erteilen kann. Der Zugang zu den beantragten Umweltinformationen wird durch Erteilung einer einfachen Auskunft per E-Mail eröffnet, gem. § 3 Abs. 2 Umweltinformationsgesetz (UIG). Hinsichtlich Punkt 1 Ihres Antrages vom 08.01.2020, zuletzt konkretisiert vom 29.03.2020, erhalten Sie folgende Informationen: 486 Baumfällungen auf öffentlichen Flächen (Zeitraum 01.05.2015 bis 01.05.2020) und 146 Ersatzpflanzungen durch die FG Umwelt und Naturschutz (Zeitraum 01.01.2015 bis 31.12.2019) 2171 Baumfällungen auf privaten Flächen (Zeitraum 01.01.2015 bis 31.03.2020), welche nach Antrag durch Dritte gefällt wurden Hinweis: Die FG Umwelt und Naturschutz verfügt nicht über die Anzahl der Ersatzpflanzungen anderer Organisationseinheiten. Das Gebäude- und Liegenschaftsmanagement der Stadt Brandenburg habe ich kontaktiert. Sobald mir die Zuarbeit vorliegt, werde ich Ihnen diese nachreichen. Hinsichtlich Punkt 2 Ihres Antrages vom 08.01.2020, zuletzt konkretisiert vom 29.03.2020, erhalten Sie im Anhang dieser Email eine CSV Datei des Baumkatasters. Dabei handelt es sich um den aktuellsten Stand dieser Datei (Stand 2019). Kosten werden für die Mitteilung bzw. Übersendung der Umweltinformationen nicht erhoben. Bei der erteilten Auskunft handelt es sich, wie von Ihnen vorgetragen, aufgrund der kurzgefassten Auskunftserteilung lediglich um eine einfache Auskunft, gemäß § 6 Abs. 1 S. 2 Umweltinformationsgesetz des Landes Brandenburg (BbgUIG) i.V.m. Tarifstelle 1.1 der Anlage zu § 1 Abs.1 der Gebührenordnung zum Umweltinformationsgesetz des Landes Brandenburg (BbgUIGGebO). Der hohe Verwaltungsaufwand für das Zusammentragen der von Ihnen beantragten Informationen wird bei einer einfachen Auskunft nicht als Tarifstelle erfasst. Bei Rückfragen stehe ich Ihnen zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Antw: Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG [#173678] Sehr geehrteA…
An Stadt Brandenburg an der Havel Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antw: Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG [#173678]
Datum
12. Juli 2020 16:09
An
Stadt Brandenburg an der Havel
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Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für die Bereitstellung der Daten. Bezüglich der Auswertung der aktuellen Daten benötige ich folgende Zuarbeit: 1. a) Können Sie die diese Daten als Jahresscheiben ausreichen? 1. b) Laut Datenauskunft beträgt der Rückgang des Baumbestand in den letzten 5 Jahren 2.511 Bäume (Summer Baumfällungen auf öffentlichen&privaten Flächen) Sind in diesen Zahlen auch die Entfernung von Bäumen auf Grund von "Gefahr in Verzug/Baumnotfällungen", Sturmschäden und/oder sonstigen Ausnahmegenehmigungen enthalten? 2. a) Mit der Email vom 29.1.20 teileten Sie mit, dass [...etwa 70.000 Bäume durch die Stadt Brandenburg an der Havel verwaltet...] werden. Der Datensatz enthält jedoch nur "52.920 Datensätze" enthalten. Wie kommt es zu dieser Diskrepanz (Fehlbestand ca. 17.090 St.) von 25%? 2. b) - aktuellsten Stand dieser Datei: Ist der Datenbestand vom 31.12.2019 ? - Können Sie mir bitte die Folgenden Punkte nachreichen: - In welcher Einheit sind die Spalten "baumhoehe" , "kr_durchm" , "st_durchm" ,"st_umfang" angeben? Zu welchem genormten Koordinaten-Format gehören die "rechtsw" & "hochw"? - Die Tabelle enthält 11 Spalten, mit den Angaben: idds,baumhoehe, gattung, gattungart, ga_lang, kr_durchm, pflanzjahr, st_durchm, st_umfang, rechtsw und hochw. Sind ggf. weitere Informationen im Baumkataster der Stadt enthalten? Ich bitte daher weiterhin um eine Auflistung, der im Baumkataster erfassten Daten. 2. c)Lizenz: Gehe ich recht in der Annahme, dass die Daten wie folgt verfahren wird:"Die Landesvermessung und Geobasisinformation Brandenburg (LGB) stellt seit dem 15. Januar 2020 digitale Geobasisinformationen und Geodatendienste gemäß BbgVermG (20. Juni 2019) und BbgGeoNutzV (23. Dezember 2019) unter Anwendung der "Datenlizenz Deutschland Namensnennung - Version 2.0" (dl-de/by-2-0) entgeltfrei zur Verfügung. Gemäß den Allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen (AGNB) der LGB (April 2020), wird die erkennbare und in optischem Zusammenhang stehende Einbindung der Quellenverweise nicht gefordert, wenn die Geobasisdaten im Folgeprodukt des Nutzers nur einen untergeordneten Anteil haben und dem Folgeprodukt mehrere Ausgangsquellen zugrunde liegen. Es genügt in diesem Fall, den Quellenvermerk an anderer geeigneter Stelle beizugeben. Zu Details der rechtlichen Situation siehe Brandenburg/Geoportal.Die Nutzung der Geobasisdaten entsprechend den AGNB wurde der LGB angezeigt. Der Quellenvermerk lautet: © GeoBasis-DE/LGB, dl-de/by-2-0, Daten geändert. Die Quelle GeoBasis-DE/LGB (Jahr)/ [Titel des Datensatzes] soll jeweils in das source=*-Tag der einzelnen Changesets aufgenommen werden." [Link_Quelle] Können Sie das bestätigen? Quelle: [Link_Quelle] https://wiki.openstreetmap.org/wiki/Contributors?uselang=vi  Vielen Dank vorab für die Komplettierung der Informationen nach BbgUIG. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 173678 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/173678/
Stadt Brandenburg an der Havel
AW: Antw: Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG [#173678] Hallo Antrags…
Von
Stadt Brandenburg an der Havel
Betreff
AW: Antw: Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG [#173678]
Datum
16. Juli 2020 14:07
Status
Anfrage abgeschlossen
Hallo Antragsteller/in zu 1a. nein, war im 1. Antrag auch nicht gefordert zu 1 b. im Baumkataster ist der Fällgrund nicht hinterlegt, deshalb fallen alle Bäume darunter, egal ob Gefahr in Verzug/Sturmschäden etc. zu 2a. die ca. 17.0000 Bäume sind im Baumkataster nicht mit Kontrolldaten hinterlegt, hierbei handelt es sich um nicht zu kontrollierenden Bäumen (freie Landschaft bzw. waldartige Bestände) zu 2b in Meter/Zentimeter; mehr Daten sind nicht hinterlegt Freundliche Grüße

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Stadt Brandenburg an der Havel
AW: Antw: Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG [#173678] Sehr geehrteA…
Von
Stadt Brandenburg an der Havel
Betreff
AW: Antw: Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG [#173678]
Datum
13. Oktober 2020 11:25
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in vorab möchte ich meine Email vom 07.07.2020 hinsichtlich der nachzureichenden Informationen des Zentralen Gebäude- und Liegenschaftsmanagement der Stadt Brandenburg an der Havel (GLM) vervollständigen. Im Zeitraum von 2015 bis 2019 sind 107 Ersatzpflanzungen durch das GLM im Stadtgebiet durchgeführt wurden. Darüber hinaus nehme ich Bezug auf Ihre Email vom 12.07.2020, welche sowohl Nachfragen zu meiner Auskunft vom 07.07.2020 als auch die Beantragung neuer Auskünfte beinhaltet. Ich beantworte die Fragen wie folgt: 1. a) Die Daten können nicht als Jahresscheiben ausgereicht werden. 1. b) Es sind auch Baumfällungen aufgrund von Gefahr im Verzug/ Baumnotfällungen, Sturmschäden etc. umfasst. 2. a) Der Baumbestand der Stadt Brandenburg an der Havel beträgt ca. 70.000 Bäume. Davon umfasst sind auch waldartige Areale, welche nicht zweimal pro Jahr kontrolliert werden. 2. b) - Der Datenbestand ist vom 01.07.2019. - Die Spalten sind in folgenden Einheiten angegeben: "baumhoehe" = m , "kr_durchm" = m, "st_durchm" =cm ,"st_umfang"= cm. - Das Koordinaten-Format wird als Bezugsfläche für das ETRS89 verwendet. - Weitere Informationen sind im Baumkataster der Stadt Brandenburg an der Havel nicht enthalten. 2. c) Seitens der Stadt Brandenburg an der Havel kann dies nicht bestätigt werden. Mit freundlichen Grüßen