Fallzahlen der Schlachtung gravider Rinder in Schleswig Holstein

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Ich bitte um Beantwortung folgender Fragen:

1.Anzahl der geschlachteten Rinder im Stadium der Hochträchtigkeit innerhalb Schleswig Holstein für die Zeiträume 2016/17/18/19
Falls vorhanden aufgeschlüsselt nach Schlachtbetrieben und/oder Begründung/Legitimation der Schlachtung.

2.Anzahl der geschlachteten Rinder im Zustand der Trächtigkeit innerhalb Schleswig Holstein für die Zeiträume 2016/17/18/19
Falls vorhanden aufgeschlüsselt nach Schlachtbetrieben und/oder Begründung/Legitimation der Schlachtung .

3.Welche Behörden/Institutionen/Verbände e.t.c sind zur Erfassung der Zahlen ,siehe Punkt 1-2 zuständig

4.Anzahl geschlachteter Nutztiere im allgemeinen die eine Gravidität aufgewiesen haben innerhalb Schleswig Holstein für die Zeiträume 2016/17/18/19
Falls vorhanden aufgeschlüsselt nach Betrieben und/oder Begründung/Legitimation der Schlachtung .

5.Welche Behörden/Institutionen/Verbände e.t.c sind zur Erfassung der Zahlen ,siehe Punkt 4, zuständig

6.Welche Betriebe innerhalb von Schleswig Holstein haben den "Landeskodex Schleswig-Holstein zum Verzicht auf das Schlachten hochtragender Rinder" von Dez.2014" ratifiziert bis einschließlich 2020.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    20. August 2020
  • Frist
    22. September 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich bitte um Beantw…
An Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Fallzahlen der Schlachtung gravider Rinder in Schleswig Holstein [#195636]
Datum
20. August 2020 14:38
An
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich bitte um Beantwortung folgender Fragen: 1.Anzahl der geschlachteten Rinder im Stadium der Hochträchtigkeit innerhalb Schleswig Holstein für die Zeiträume 2016/17/18/19 Falls vorhanden aufgeschlüsselt nach Schlachtbetrieben und/oder Begründung/Legitimation der Schlachtung. 2.Anzahl der geschlachteten Rinder im Zustand der Trächtigkeit innerhalb Schleswig Holstein für die Zeiträume 2016/17/18/19 Falls vorhanden aufgeschlüsselt nach Schlachtbetrieben und/oder Begründung/Legitimation der Schlachtung . 3.Welche Behörden/Institutionen/Verbände e.t.c sind zur Erfassung der Zahlen ,siehe Punkt 1-2 zuständig 4.Anzahl geschlachteter Nutztiere im allgemeinen die eine Gravidität aufgewiesen haben innerhalb Schleswig Holstein für die Zeiträume 2016/17/18/19 Falls vorhanden aufgeschlüsselt nach Betrieben und/oder Begründung/Legitimation der Schlachtung . 5.Welche Behörden/Institutionen/Verbände e.t.c sind zur Erfassung der Zahlen ,siehe Punkt 4, zuständig 6.Welche Betriebe innerhalb von Schleswig Holstein haben den "Landeskodex Schleswig-Holstein zum Verzicht auf das Schlachten hochtragender Rinder" von Dez.2014" ratifiziert bis einschließlich 2020. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 195636 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/195636/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Az. 114-05111/0052 Sehr geehrteAntragsteller/in ich bestätige den Eingang Ihrer Nachricht über das Portal „Frag …
Von
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Betreff
AW: Fallzahlen der Schlachtung gravider Rinder in Schleswig Holstein [#195636]
Datum
24. August 2020 10:00
Status
Warte auf Antwort
Nicht-öffentliche Anhänge:
DatenschutzerklrungBMEL_IFGVIGUIG.pdf
188,6 KB
Az. 114-05111/0052 Sehr geehrteAntragsteller/in ich bestätige den Eingang Ihrer Nachricht über das Portal „Frag den Staat“ vom 20.08.2020 beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft. Hinweis zum Datenschutz Bei der Bearbeitung wurden bzw. werden von Ihnen personenbezogene Daten verarbeitet. Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der beigefügten Datenschutzerklärung. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Fallzahlen der Schlachtung gravider Rinder in Sc…
An Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Fallzahlen der Schlachtung gravider Rinder in Schleswig Holstein [#195636]
Datum
22. September 2020 09:10
An
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Fallzahlen der Schlachtung gravider Rinder in Schleswig Holstein“ vom 20.08.2020 (#195636) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 195636 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/195636/
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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Fallzahlen der Schlachtung gravider Rinder in Sc…
An Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft Details
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Betreff
AW: Fallzahlen der Schlachtung gravider Rinder in Schleswig Holstein [#195636]
Datum
22. September 2020 12:30
An
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Fallzahlen der Schlachtung gravider Rinder in Schleswig Holstein“ vom 20.08.2020 (#195636) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 195636 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/195636/

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Betreff
AW: Fallzahlen der Schlachtung gravider Rinder in Schleswig Holstein [#195636]
Datum
22. September 2020 12:31
An
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Status
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