Fallzahlen der Schlachtung gravider Rinder in Schleswig Holstein
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich bitte um Beantwortung folgender Fragen:
1.Anzahl der geschlachteten Rinder im Stadium der Hochträchtigkeit innerhalb Schleswig Holstein für die Zeiträume 2016/17/18/19
Falls vorhanden aufgeschlüsselt nach Schlachtbetrieben und/oder Begründung/Legitimation der Schlachtung.
2.Anzahl der geschlachteten Rinder im Zustand der Trächtigkeit innerhalb Schleswig Holstein für die Zeiträume 2016/17/18/19
Falls vorhanden aufgeschlüsselt nach Schlachtbetrieben und/oder Begründung/Legitimation der Schlachtung .
3.Welche Behörden/Institutionen/Verbände e.t.c sind zur Erfassung der Zahlen ,siehe Punkt 1-2 zuständig
4.Anzahl geschlachteter Nutztiere im allgemeinen die eine Gravidität aufgewiesen haben innerhalb Schleswig Holstein für die Zeiträume 2016/17/18/19
Falls vorhanden aufgeschlüsselt nach Betrieben und/oder Begründung/Legitimation der Schlachtung .
5.Welche Behörden/Institutionen/Verbände e.t.c sind zur Erfassung der Zahlen ,siehe Punkt 4, zuständig
6.Welche Betriebe innerhalb von Schleswig Holstein haben den "Landeskodex Schleswig-Holstein zum Verzicht auf das Schlachten hochtragender Rinder" von Dez.2014" ratifiziert bis einschließlich 2020.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.
Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.
Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage eingeschlafen
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Datum20. August 2020
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22. September 2020
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