Fallzahlen SARS-CoV-2
Antrag nach dem IFG M-V
Sehr geehrte Damen und Herren,
wie hoch sind die SARS-CoV-2-Fallzahlen in den einzelnen Ämtern und Gemeinden und warum werden diese nicht in Form einer Liste/Tabelle veröffentlich?
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Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Informationsfreiheitsgesetz M-V.
Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren.
Ich verweise auf § 11 Abs. 1 Satz 1 IFG M-V und bitte Sie, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.
Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) sowie um eine Empfangsbestätigung.
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage eingeschlafen
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Datum8. April 2020
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12. Mai 2020
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