Antrag nach dem IFG/UIG/VIG
Sehr
geehrteAntragsteller/in
bitte senden Sie mir Folgendes
zu:
laut
https://rp-online.de/panorama/coronavirus/corona-awo-warnt-pflegeheime-ffp2-masken-der-bundesregierung-untauglich_aid-55200779 wurden seitens der Bundesregierung Masken an Altenheime u.ä. abgegeben. Diese scheinen aber Fälschungen in der Gestalt zu sein, dass Sie nicht zertifiziert bzw. die vorgegebenen Normen erfüllen?
Wieviele Fälle sind Ihnen bekannt, bei denen Ministrien oder Behörden solche Masken abgegeben haben? Wieviele Masken in Summe betraf dieses?
Sind Ihnen Fälle bekannt, bei denen über Händler an Pivatpersonen oder andere Einrichtungen gefälschte Masken (also solche bei denen eine Schutzfunktion ausgewiesen ist) abgegeben werden? In wieviel Fällen wird dagegen ermittelt? Wieviele Verbraucher waren davon betroffen? Wie stellen Sie sicher, dass dieses nicht passiert (z.B. Zusammenarbeit mit Online-Plattformen)?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren.
Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.
Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in
Anfragenr: 207210
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