Falschparker in Augsburg der letzten 2 Jahre

Anfrage an: Stadt Augsburg

Zahlen zu Falschparker und ordnungswidrig abgestellte Fahrzeugen in Augsburg der letzten zwei Jahre. Ich würde gerne die Informationen in Beziehung zu den Stadtvierteln haben wollen. Wenn möglich, um auszuschließen das Stadtteile bevozugt werden, auch die Zahlen zu Einsetzen und Ortsteilen in denen der Ordnungsdienst tätig war.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    20. April 2018
  • Frist
    23. Mai 2018
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Augsburg Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie…
An Stadt Augsburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Falschparker in Augsburg der letzten 2 Jahre [#29058]
Datum
20. April 2018 17:22
An
Stadt Augsburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Augsburg Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Zahlen zu Falschparker und ordnungswidrig abgestellte Fahrzeugen in Augsburg der letzten zwei Jahre. Ich würde gerne die Informationen in Beziehung zu den Stadtvierteln haben wollen. Wenn möglich, um auszuschließen das Stadtteile bevozugt werden, auch die Zahlen zu Einsetzen und Ortsteilen in denen der Ordnungsdienst tätig war.
Dies ist ein Antrag nach der Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen des eigenen Wirkungskreises der Stadt Augsburg (Informationsfreiheitssatzung Augsburg). Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 1 und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um Empfangsbestätigung. Ich danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Stadt Augsburg
Sehr geehrtAntragsteller/in bitte senden Sie Ihre Anfrage direkt an die zuständige Behörde. Das ist die Verkehrsü…
Von
Stadt Augsburg
Betreff
AW: Falschparker in Augsburg der letzten 2 Jahre [#29058]
Datum
23. April 2018 12:50
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in bitte senden Sie Ihre Anfrage direkt an die zuständige Behörde. Das ist die Verkehrsüberwachung, zu der auch der Ordnungsdienst gehört. Die Mail Adresse lautet, <<E-Mail-Adresse>> Mit freundlichen Grüßen