Falschparker in Hamburg

Wenn ich durch Hamburg laufe, fallen mir immer wieder die vielen Falschparker im Hamburger Stadtbild auf, die häufig Geh- und Fahrradwege zuparken und so andere Verkehrsteilnehmer gefährden.
Daher frage ich Sie:

- Wieviele Falschparker wurden im Jahr 2017 von Polizei und Behörden in Hamburg gezählt?
- Wieviele dieser Falschparker wurden von Privatpersonen angezeigt?
- Wieviele dieser Falschparker wurden von den MitarbeiterInnen des Parkraummanagements aufgenommen?
- Wieviele dieser Falschparker mussten ein Bußgeld zahlen?
- Welche Vergehen werden diesen Falschparkern zur Last gelegt und wie ist die numerische Verteilung dieser?
- Wieviele dieser Falschparker wurde abgeschleppt?
- Unter welchen Bedingungen schleppt die Polizei Hamburg Falschparker ab?

Des weiteren frage ich Sie, in wie weit die Privatanzeigen, die über die Emailadresse
"<<E-Mail-Adresse>>"
eingehen, bearbeitet werden. Werden alle dort eingehenden Anzeigen bearbeitet und führen (soweit sie sachlich und formal korrekt sind) zu einem Bußgeldbescheid? Wenn nein, wieviele der eingehenden Emails/Anzeigen führen zu einem Bußgeldbescheid?

Für die Beantwortung meiner Fragen bin ich dankbar.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    25. Februar 2018
  • Frist
    30. März 2018
  • 4 Follower:innen
Iver Breese
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie …
An Behörde für Inneres und Sport Hamburg Details
Von
Iver Breese
Betreff
Falschparker in Hamburg [#26750]
Datum
25. Februar 2018 21:14
An
Behörde für Inneres und Sport Hamburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden: Wenn ich durch Hamburg laufe, fallen mir immer wieder die vielen Falschparker im Hamburger Stadtbild auf, die häufig Geh- und Fahrradwege zuparken und so andere Verkehrsteilnehmer gefährden. Daher frage ich Sie: - Wieviele Falschparker wurden im Jahr 2017 von Polizei und Behörden in Hamburg gezählt? - Wieviele dieser Falschparker wurden von Privatpersonen angezeigt? - Wieviele dieser Falschparker wurden von den MitarbeiterInnen des Parkraummanagements aufgenommen? - Wieviele dieser Falschparker mussten ein Bußgeld zahlen? - Welche Vergehen werden diesen Falschparkern zur Last gelegt und wie ist die numerische Verteilung dieser? - Wieviele dieser Falschparker wurde abgeschleppt? - Unter welchen Bedingungen schleppt die Polizei Hamburg Falschparker ab? Des weiteren frage ich Sie, in wie weit die Privatanzeigen, die über die Emailadresse <<E-Mail-Adresse>> eingehen, bearbeitet werden. Werden alle dort eingehenden Anzeigen bearbeitet und führen (soweit sie sachlich und formal korrekt sind) zu einem Bußgeldbescheid? Wenn nein, wieviele der eingehenden Emails/Anzeigen führen zu einem Bußgeldbescheid? Für die Beantwortung meiner Fragen bin ich dankbar. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> <<E-Mail-Adresse>>
Iver Breese
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Falschparker in Hamburg“ vom 25.02.2018 (#2675…
An Behörde für Inneres und Sport Hamburg Details
Von
Iver Breese
Betreff
AW: Falschparker in Hamburg [#26750]
Datum
3. April 2018 08:45
An
Behörde für Inneres und Sport Hamburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Falschparker in Hamburg“ vom 25.02.2018 (#26750) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 5 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 26750 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Behörde für Inneres und Sport Hamburg
Sehr geehrter Herr Breese, Ihre Anfrage nach dem HmbTG ist durch ein Büroversehen leider nicht weitergeleitet wor…
Von
Behörde für Inneres und Sport Hamburg
Betreff
WG: Falschparker in Hamburg [#26750]
Datum
18. April 2018 17:02
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Breese, Ihre Anfrage nach dem HmbTG ist durch ein Büroversehen leider nicht weitergeleitet worden. Ich habe Ihre Nachfrage zum Anlass genommen, Ihre Mailanfrage vom 25. Februar 2018 an die betroffenen Stellen weiterzuleiten. Bis zur Beantwortung bitte ich noch um Geduld. Vielen Dank! Mit freundlichen Grüßen
Behörde für Inneres und Sport Hamburg
Sehr geehrter Herr Breese, angefügt die Antwort der Polizei Hamburg zur Frage - unter welchen Bedingun…
Von
Behörde für Inneres und Sport Hamburg
Betreff
Falschparker in Hamburg
Datum
19. April 2018 11:55
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Breese, angefügt die Antwort der Polizei Hamburg zur Frage - unter welchen Bedingungen schleppt die Polizei Hamburg Falschparker ab? Weitere Einzelheiten sind dem Antwortschreiben zu entnehmen. Mit freundlichem Gruß
Iver Breese
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für die zur Verfügung gestellten Informationen. Jedoch werden meine Fr…
An Behörde für Inneres und Sport Hamburg Details
Von
Iver Breese
Betreff
AW: Falschparker in Hamburg [#26750]
Datum
20. April 2018 10:32
An
Behörde für Inneres und Sport Hamburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für die zur Verfügung gestellten Informationen. Jedoch werden meine Fragen durch die von Ihnen übersandten PDFs in keiner Weise beantwortet. Wenn überhaupt, dann wird mir, wie Sie bereits selbst schrieben, nur die letzte Frage beantwortet. Allerdings: Selbst hier scheinen alle für mich relevanten Informationen in der Vorbemerkung zu der Drucksache zu stehen, die mir nicht vorliegt. Zudem geht es bei den Fragen von Herrn Thering ausschließlich um das Abschleppen von Fahrzeugen auf privatem Grund, wobei ich mich eher für die Zahlen von Geh- und Radwegen sowie Grünanlagen interessiere. Weiterhin sind die Fragen mit denen Herr Thering sich nach den Zahlen, Namen und Zulässigkeiten der Transportunternehmen erkundigt, für mich vollkommen irrelevant. Insofern sehe ich meine Anfrage weiterhin als vollständig unbeantwortet an und freue mich über Nachbesserung. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 26750 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Behörde für Inneres und Sport Hamburg
Sehr geehrter Herr Breese, auf Ihre nachstehende Anfrage vom 25. Februar 2018, die mich heute erreicht hat, ert…
Von
Behörde für Inneres und Sport Hamburg
Betreff
AW: Falschparker in Hamburg [#26750] - Anfrage nach HmbTG
Datum
20. April 2018 15:18
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Breese, auf Ihre nachstehende Anfrage vom 25. Februar 2018, die mich heute erreicht hat, erteile ich Ihnen, wie erbeten kostenfrei und auf elektronischem Wege, die folgende Auskunft: Die Antworten basieren auf den in der Bußgeldabteilung des Einwohner-Zentralamts regelhaft geführten Statistiken. Weitergehende Informationen entsprechend Ihrer Fragestellungen wären nur über Datenbankabfragen und manuelle Auswertungen sämtlicher Verfahren zu erhalten. Wegen der zur elektronischen Akte des IT-Verfahrens der Bußgeldstelle vorgesehenen kurzen Speicherfristen (siehe § 3 der Verordnung über die elektronische Aktenführung in Bußgeld- und Verwarnungsangelegenheiten - http://www.landesrecht-hamburg.de/jpo...) könnte bei hohem Aufwand nur ein sehr kleiner Teil der Verfahren nachvollzogen werden. Ich möchte in diesem Zusammenhang darauf hinweisen, dass das Hamburgische Transparenzgesetz einen voraussetzungslosen Informationszugangsanspruch nur insofern gewährt, als er sich auf vorhandene Informationen bezieht. Das Gesetz gewährt keinen Anspruch auf Erstellung neuer Informationen. Dies vorausgeschickt beantworte ich Ihre Fragen wie folgt: - Wieviele Falschparker wurden im Jahr 2017 von Polizei und Behörden in Hamburg gezählt? - Welche Vergehen werden diesen Falschparkern zur Last gelegt und wie ist die numerische Verteilung dieser? Der Bußgeldabteilung sind im Jahr 2017 insgesamt 1.163.994 Anzeigen im ruhenden Verkehr zugegangen. Darin enthalten sind sämtliche Parkverstöße nach § 12 StVO, Parkverstöße im bewirtschafteten Parkraum (§ 13 StVO), Parkverstöße im Zusammenhang mit Lichtzeichenanlagen (§ 37 StVO) oder Vorschriftszeichen (§41 StVO) sowie das Halten auf einer Autobahn (§ 18 StVO)). Zu der Verteilung der einzelnen Tatbestände auf die Gesamtanzahl der Anzeigen im ruhenden Verkehr führt die Bußgeldabteilung keine Statistik, so dass diese Frage nicht weitergehend beantwortet werden kann. - Wieviele dieser Falschparker wurden von Privatpersonen angezeigt? Es wird auch keine Statistik zu der Anzahl der ausschließlich durch Privatpersonen eingereichten Anzeigen geführt. - Wieviele dieser Falschparker wurden von den MitarbeiterInnen des Parkraummanagements aufgenommen? Im Jahr 2017 sind der Bußgeldabteilung 774.389 Anzeigen seitens des Parkraum-Managements des Landesbetriebs Verkehr zugegangen. - Wieviele dieser Falschparker mussten ein Bußgeld zahlen? Nach unserem Verständnis möchten Sie mit dieser Frage wissen, ob die angezeigten Ordnungswidrigkeiten durch die Bußgeldabteilung geahndet wurden. Die der Bußgeldabteilung zugehenden Anzeigen werden auf ihre Plausibilität geprüft. Ist diese gegeben, werden die angezeigten Ordnungswidrigkeiten entsprechend des Opportunitätsprinzips geahndet. Bei der Vielzahl der Anzeigen kommt es auch zu Einstellungen aus Sach- oder Ermessensgründen (§§ 46, 47 OWiG). Eine Statistik zu der Anzahl der tatsächlich verfolgten Ordnungswidrigkeiten im ruhenden Verkehr wird von der Bußgeldabteilung nicht geführt. Dies gilt auch hinsichtlich der Privatanzeigen, die über die Emailadresse <<E-Mail-Adresse>> eingehen. - Wieviele dieser Falschparker wurde abgeschleppt? Die Beantwortung dieser Frage ist weder der für das Ordnungswidrigkeitenverfahren zuständigen Bußgeldabteilung noch der für die Abschleppvorgänge zuständigen Polizei möglich, denn es handelt sich um verschiedene und voneinander getrennte Verfahren. Den der Bußgeldabteilung zugehenden Anzeigen ist nicht ersichtlich, ob das involvierte Fahrzeug abgeschleppt wurde. Zu Ihrer verbleibenden Frage, unter welchen Bedingungen die Polizei Hamburg Falschparker abschleppt, werden Sie eine Antwort der Polizei Hamburg erhalten. Mit freundlichen Grüßen
Behörde für Inneres und Sport Hamburg
Sehr geehrter Herr Breese, folgenden Teil habe ich Ihnen aus der Vorbemerkung mal herauskopiert: Ein verbotswidr…
Von
Behörde für Inneres und Sport Hamburg
Betreff
AW: Falschparker in Hamburg [#26750]
Datum
23. April 2018 08:28
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Breese, folgenden Teil habe ich Ihnen aus der Vorbemerkung mal herauskopiert: Ein verbotswidrig abgestelltes Fahrzeug wird in der Regel nach § 14 des Gesetzes zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sichergestellt, wenn es die Sicherheit oder Leichtigkeit des Verkehrs beeinträchtigt oder wenn eine Gefährdung, Behinderung oder Belästigung anderer Verkehrsteilnehmer nicht auszuschließen ist. Diese Abschleppmaßnahme wird durch die Polizei angeordnet und von einem Abschleppunternehmen durchgeführt. Zu den anderen Fragen erhalten Sie von der Bußgeldstelle entsprechende Unterlagen/Auskunft. Zu gestellten Fragen werden Ihnen nur vorhandene Unterlagen, falls keine Versagungsgründe bestehen, zur Verfügung gestellt. Eine direkte Beantwortung erfolgt nicht. Ihre Anfrage gilt erst nach Antwort der Bußgeldstelle als vollständig beantwortet. Bitte warten sie diese ab. Mit freundlichem Gruß
Iver Breese
Sehr geehrte Damen und Herren, ich warte nach wie vor auf die Antwort der Bußgeldstelle. Bitte informieren Sie mi…
An Behörde für Inneres und Sport Hamburg Details
Von
Iver Breese
Betreff
AW: AW: Falschparker in Hamburg [#26750]
Datum
31. Mai 2018 18:55
An
Behörde für Inneres und Sport Hamburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich warte nach wie vor auf die Antwort der Bußgeldstelle. Bitte informieren Sie mich über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 26750 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Behörde für Inneres und Sport Hamburg
Sehr geehrter Herr Breese, anscheinend hat Sie meine nachstehende Antwort nicht erreicht, was an den Apostrophs a…
Von
Behörde für Inneres und Sport Hamburg
Betreff
WG: Falschparker in Hamburg [#26750] - Anfrage nach HmbTG
Datum
5. Juni 2018 09:35
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Breese, anscheinend hat Sie meine nachstehende Antwort nicht erreicht, was an den Apostrophs am Anfang und Ende Ihrer Maildresse liegen dürfte, von denen ich nicht erklären kann, wie sie dort hineingeraten sind. Es gab allerdings auch keine Fehlermeldung von Frag-den Staat, so dass ich nicht darauf gekommen wäre, wenn sie sich nicht noch einmal gemeldet hätten. Bitte entschuldigen Sie dieses Versehen. Mit freundlichen Grüßen