Falschparker in Künzelsau, 2017

Anfrage an: Stadt Künzelsau

anonymisierte Daten der in Künzelsau anfallenden Falschparker inklusive Geolokationen in digitalem Format

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    1. Januar 2018
  • Frist
    31. Januar 2018
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/LUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: anonymisierte …
An Stadt Künzelsau Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Falschparker in Künzelsau, 2017 [#25872]
Datum
1. Januar 2018 22:08
An
Stadt Künzelsau
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/LUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
anonymisierte Daten der in Künzelsau anfallenden Falschparker inklusive Geolokationen in digitalem Format
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Falschparker in Künzelsau, 2017“ vom 01.01.201…
An Stadt Künzelsau Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Falschparker in Künzelsau, 2017 [#25872]
Datum
1. Februar 2018 09:05
An
Stadt Künzelsau
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Falschparker in Künzelsau, 2017“ vom 01.01.2018 (#25872) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 25872 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Stadt Künzelsau
Falschparker in Künzelsau 2017 Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Die Anzahl der Falschpa…
Von
Stadt Künzelsau
Betreff
Falschparker in Künzelsau 2017
Datum
1. Februar 2018 16:54
Status
Anfrage abgeschlossen
Signatur-Stadtverwaltung_1_5d82c89a-7f0f-4aed-bd13-8e2412abeda9.jpg
12,7 KB


Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Die Anzahl der Falschparker 2017 in Künzelsau ist uns leider nicht bekannt. Uns sind lediglich die Falschparker bekannt, die von unseren Vollzugsbeamten verwarnt wurden. Dies waren von Januar bis Dezember 2017 insgesamt 4.813 erfasste Ordnungswidrigkeiten. Freundlich grüß