Fälschungssichere Lebensmittelgutscheine im Jobcenter Waldeck-Frankenberg

Am 17.02.2014 berichtete die Hessische/Niedersächsische Allgemeine (HNA):

„Das Jobcenter Waldeck Frankenberg hat auf den Betrug eines Hartz IV Empfängers reagiert: Zukünftig werden die Lebensmittelgutscheine mit einem 3D-Hologramm versehen, um Fälschungen zu vermeiden.“
http://www.hna.de/lokales/wolfhagen/lebensmittelgutscheine-sind-faelschungssicher-3370747.html

Laut der Sanktionsstatistik der Bundesagentur für Arbeit von November 2014 betreut das Jobcenter insgesamt gerade mal 5.419 erwerbsfähige Leistungsberechtigte, weist aber eine Sanktionsquote von 6,1 % auf. Da die meisten Sanktionen mit Terminversäumnissen begründet werden, ist keine abweichende Erbringung von Leistungen (Gutscheinvergabe) gem. § 24 SGB II erforderlich, bzw. zulässig.

Bitte teilen Sie mir Folgendes mit,

1. Wie viele Lebensmittelgutscheine mit Hologramm wurden seit Einführung vor einem Jahr ausgegeben?
2. Wie viele Bedarfsgemeinschaften wurden mit Hilfe von Gutscheinen versorgt?
3. Wie hoch sind die Stück-Kosten der Gutscheinvergabepraxis (Schätzwert) (Bedarfsermittlung, Ausgabe, Buchung, Abrechnung mit den Discountern, Ausbuchung in der EDV, Änderung der Bescheide bei Aufrechnung)
4. Wie hoch sind die Extrakosten für die Verwendung von Hologrammen

Information nicht vorhanden

  • Datum
    4. April 2015
  • Frist
    9. Mai 2015
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Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung des Landkreises Waldeck-Frankenberg Sehr geehrte Damen und Herren, …
An Landkreis Waldeck-Frankenberg Details
Von
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Betreff
Fälschungssichere Lebensmittelgutscheine im Jobcenter Waldeck-Frankenberg [#9069]
Datum
4. April 2015 15:36
An
Landkreis Waldeck-Frankenberg
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung des Landkreises Waldeck-Frankenberg Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Am 17.02.2014 berichtete die Hessische/Niedersächsische Allgemeine (HNA): „Das Jobcenter Waldeck Frankenberg hat auf den Betrug eines Hartz IV Empfängers reagiert: Zukünftig werden die Lebensmittelgutscheine mit einem 3D-Hologramm versehen, um Fälschungen zu vermeiden.“ http://www.hna.de/lokales/wolfhagen/lebensmittelgutscheine-sind-faelschungssicher-3370747.html Laut der Sanktionsstatistik der Bundesagentur für Arbeit von November 2014 betreut das Jobcenter insgesamt gerade mal 5.419 erwerbsfähige Leistungsberechtigte, weist aber eine Sanktionsquote von 6,1 % auf. Da die meisten Sanktionen mit Terminversäumnissen begründet werden, ist keine abweichende Erbringung von Leistungen (Gutscheinvergabe) gem. § 24 SGB II erforderlich, bzw. zulässig. Bitte teilen Sie mir Folgendes mit, 1. Wie viele Lebensmittelgutscheine mit Hologramm wurden seit Einführung vor einem Jahr ausgegeben? 2. Wie viele Bedarfsgemeinschaften wurden mit Hilfe von Gutscheinen versorgt? 3. Wie hoch sind die Stück-Kosten der Gutscheinvergabepraxis (Schätzwert) (Bedarfsermittlung, Ausgabe, Buchung, Abrechnung mit den Discountern, Ausbuchung in der EDV, Änderung der Bescheide bei Aufrechnung) 4. Wie hoch sind die Extrakosten für die Verwendung von Hologrammen
Dies ist ein Antrag nach der Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen des eigenen Wirkungskreises des Landkreises Waldeck-Frankenberg (Informationsfreiheitssatzung Waldeck-Frankenberg). Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 6 Abs. 1 und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachzusuchen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Fälschungssichere Lebensmittelgutscheine …
An Landkreis Waldeck-Frankenberg Details
Von
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Betreff
AW: Fälschungssichere Lebensmittelgutscheine im Jobcenter Waldeck-Frankenberg [#9069]
Datum
9. Mai 2015 06:22
An
Landkreis Waldeck-Frankenberg
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Fälschungssichere Lebensmittelgutscheine im Jobcenter Waldeck-Frankenberg" vom 04.04.2015 (#9069) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 9069 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Landkreis Waldeck-Frankenberg
Guten Tag Herr Antragsteller/in, Ihre Anfrage zur Informationsfreiheitssatzung bezieht sich auf vom Job-Center Wa…
Von
Landkreis Waldeck-Frankenberg
Betreff
AW: Fälschungssichere Lebensmittelgutscheine im Jobcenter Waldeck-Frankenberg [#9069]
Datum
13. Mai 2015 13:35
Status
Warte auf Antwort
Guten Tag Herr Antragsteller/in, Ihre Anfrage zur Informationsfreiheitssatzung bezieht sich auf vom Job-Center Waldeck- Frankenberg ausgegebene Lebensmittelgutsacheine. Da Sie Ihre Anfrage jedoch an den Kreisausschuss des Landkreises und hier an die allgemeine Mailadresse gerichtet hatten, war diese zunächst fehlgeleitet worden, weshalb Sie bisher ohne Antwort geblieben waren. Ich bitte dies zu entschuldigen. Ich habe zwischenzeitlich Ihre Mail an das hiesige Rechtsamt weitergeleitet, von dem Sie weitere Nachricht erhalten werden; allerdings befindet sich der dortige Mitarbeiter bis zum 18.05. im Urlaub. Ich weise jedoch schon darauf hin, dass die Informationsfreiheitssatzung den Zugang von Informationen des eigenen Wirkungskreises, also des Landkreises Waldeck-Frankenberg, zum Inhalt hat. Hiervon wird das Job-Center als eigenständige Behörde jedoch nicht erfasst. Mit freundlichen Grüßen