Familien besuch

Ich bin Deutscher Staatsbürger,wohnhaft in der Schweiz. Ich würde gerne meine Familie in Gelsenkirchen besuchen. Geplantes Einreise Datum nach Deutschland,Via Basel wäre der Sonntag 16.05.2020.Ist das möglich?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    14. Mai 2020
  • Frist
    16. Juni 2020
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Gesundheitsamt Gelsenkirchen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Familien besuch [#186701]
Datum
14. Mai 2020 19:42
An
Gesundheitsamt Gelsenkirchen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich bin Deutscher Staatsbürger,wohnhaft in der Schweiz. Ich würde gerne meine Familie in Gelsenkirchen besuchen. Geplantes Einreise Datum nach Deutschland,Via Basel wäre der Sonntag 16.05.2020.Ist das möglich?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 186701 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/186701 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Gesundheitsamt Gelsenkirchen
Ihre Mail vom 14.05.2020 Sehr geehrteAntragsteller/in Zu den Einreisebestimmungen aus der Schweiz kann ich keine …
Von
Gesundheitsamt Gelsenkirchen
Betreff
Ihre Mail vom 14.05.2020
Datum
15. Mai 2020 12:48
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in Zu den Einreisebestimmungen aus der Schweiz kann ich keine Auskunft erteilen. Eine Meldung beim Gesundheitsamt des Bestimmungsortes in NRW sowie Quarantäne nach der Einreise aus der Schweiz entfällt auf Grund der aktuellen Verordnungslage. (Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 in Bezug auf Ein- und Rückreisende (Coronaeinreiseverordnung - CoronaEinrVO) In der ab dem 15. Mai 2020 gültigen Fassung) Mit freundlichen Grüßen