Familieneingriff Corona Maßnahmen

Gab es bisher Fälle, bei denen aufgrund nicht konsequenter Einhaltung von COVID19 Richtlinien aufgrund „epidemischer Lage von nationaler Tragweite“, den Eltern die Kinder entzogen wurden?

Information nicht vorhanden

  • Datum
    16. November 2020
  • Frist
    19. Dezember 2020
  • Ein:e Follower:in
Andreas Decker
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Gab es bisher Fä…
An Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Details
Von
Andreas Decker
Betreff
Familieneingriff Corona Maßnahmen [#203823]
Datum
16. November 2020 22:05
An
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Gab es bisher Fälle, bei denen aufgrund nicht konsequenter Einhaltung von COVID19 Richtlinien aufgrund „epidemischer Lage von nationaler Tragweite“, den Eltern die Kinder entzogen wurden?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Andreas Decker Anfragenr: 203823 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/203823/
Mit freundlichen Grüßen Andreas Decker

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Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Sehr geehrter Herr Decker, vielen Dank für Ihre Eingabe vom 16. November 2020. Zu der von Ihnen erbetenen Auskun…
Von
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Betreff
Familieneingriff Corona Maßnahmen [#203823]
Datum
18. November 2020 15:31
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Decker, vielen Dank für Ihre Eingabe vom 16. November 2020. Zu der von Ihnen erbetenen Auskunft liegen im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend keine Informationen vor. Die Zuständigkeit für Ihre Anfrage liegt beim Jugendamt Ihres Bezirks/Ihrer Kommune. Zur Klärung Ihrer Fragen wenden Sie sich daher bitte an das zuständige Jugendamt und reichen Ihre Frage dort erneut ein. Mit freundlichen Grüßen