Familiennachzug Syrien- Bearbeitungszeiten Visaanträge und Remonstrationen
ich bitte um eine Beantwortung nachfolgender Fragen:
1. Wie lang ist derzeit die durchschnittliche Bearbeitungszeit beim Familiennachzug zum anerkannten Flüchtling ab dem Zeitpunkt der Antragstellung in der jeweiligen Botschaft bis zur Entscheidung? (aufgeschlüsselt nach den Auslandsvertretungen in Beirut, Istanbul, Erbil und Amman)
2. Wie lang ist derzeit die durchschnittliche Wartezeit auf einen Termin zur Visaantragstellung für Familienangehörige von subsidiär Schutzberechtigten ab dem Zeitpunkt der Registrierung auf der Warteliste? Wie lang ist im Anschluss die durchschnittliche Bearbeitungszeit bis zur Entscheidung über die Visaanträge?
3. Wurde die Quote von 1000 Visa pro Monat beim Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten in den vergangenen Monaten erreicht? Wenn ja, wie ist das weitere Vorgehen der beteiligten Behörden, insbesondere des Bundesverwaltungsamts hinsichtlich der Anträge, die über die Quote hinausgehen? Wurden freie Kontingente in das Jahr 2019 mit übernommen?
4. Wie lang ist die Bearbeitungszeit von Remonstrationen bei der Botschaft gegen die Ablehnung von Visa zum Familiennachzug? (aufgeschlüsselt nach den Auslandsvertretungen in Beirut, Istanbul, Erbil und Amman) Werden Remonstrationen von minderjährigen Kindern, die sich allein in Syrien oder den Anrainerstaaten aufhalten, beschleunigt bearbeitet, so wie es Art. 10 der UN-Kinderrechtskonvention vorsieht?
Anfrage eingeschlafen
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Datum18. Februar 2019
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20. März 2019
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