Familiennachzug von anerkannten afghanischen Flüchtlingen
Was gedenkt das BAMF bzgl. folgender Sachlage zu tun:
Seit der Übernahme der Taliban in Afghanistan gestalten sich die Bedingungen für die lokale Bevölkerung aus mehrerlei Hinsicht als lebensbedrohlich. Darunter leiden auch Prozesse der Familiennachzüge für in Deutschland anerkannte Flüchtlinge, da die Verfahren nun nicht mehr in der Botschaft in Kabul bearbeitet werden können. Möchte ein Geflüchteter einen Familiennachzug beantragen, so müsste seine Familie in Afghanistan dort in der dt. Botschaft einen Antrag stellen. Da die geschlossen ist, bleibt nur ein Ausweichen auf die dt. Vertretungen in Islamabad oder New Delhi. Viele Menschen verfügen jedoch nicht über einen Reisepass, um dort hinzureisen. Und dennoch haben sie nach aktuellem Recht ein Recht auf den Familiennachzug auf Deutschland.
Was gedenkt die Bundesregierung bzw. das BAMF hierhingehend zu tun? Gebe es die Möglichkeit, die Anträge anderweitig zu stellen? Könnten die Menschen sie stattdessen nur mit einer Tazkira (Afgh. Ausweis) beantragen? Oder gibt es Dokumente, die bei der Einreise nach Islamabad/New Delhi helfen könnten?
Viele Menschen, denen ein Nachzug zustünde, sitzen aktuell verzweifelt in Afghanistan, bzw. deren Angehörige hier in Deutschland & warten auf eine Lösung.
Dringend.
Anfrage eingeschlafen
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Datum1. November 2021
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3. Dezember 2021
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