FAQ zu Facebook-Fanpages

Das im Beitrag "Datenschutzkonferenz veröffentlicht FAQ zu Facebook-Fanpages" erwähnte FAQ der DSK zu Facebook-Fanpages (vgl. https://www.datenschutz.rlp.de/de/aktuelles/detail/news/News/detail/datenschutzkonferenz-veroeffentlicht-faq-zu-facebook-fanpages/), das bisher auf der Webseite der DSK nicht abrufbar ist.

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    28. Juni 2022
  • Frist
    30. Juli 2022
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Das im Beitrag…
An Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
FAQ zu Facebook-Fanpages [#252270]
Datum
28. Juni 2022 09:19
An
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Das im Beitrag "Datenschutzkonferenz veröffentlicht FAQ zu Facebook-Fanpages" erwähnte FAQ der DSK zu Facebook-Fanpages (vgl. https://www.datenschutz.rlp.de/de/aktuelles/detail/news/News/detail/datenschutzkonferenz-veroeffentlicht-faq-zu-facebook-fanpages/), das bisher auf der Webseite der DSK nicht abrufbar ist.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 252270 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/252270/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, Nachdem zwischenzeitlich die Datenschutzaufsicht Sachsen das Dokument veröffentlic…
An Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: FAQ zu Facebook-Fanpages [#252270]
Datum
29. Juni 2022 15:48
An
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Nachdem zwischenzeitlich die Datenschutzaufsicht Sachsen das Dokument veröffentlicht hat, ziehe ich meine Anfrage zurück. Vielen Dank für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 252270 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/252270/