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Fassungsbereichg nach TwVO

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Im LfU-Merkblatt 1.2/7 von 2010 steht unter Nummer 6.3, dass "der Fassungsbereich grundsätzlich zu ererben sei".
Das OVG Regensburg hat dagegen 2102 im Urteil RN 8 K 11.1468 festgestellt, "dass zur Sicherung des Fassungsbereichs auch dingliche Sicherheit (Pacht, Nießbrauch, Grunddienstbarkeit, …) ausreicht"
Also keineswegs eine Erwerbs-/Verkaufspflicht besteht, die z.B. bei Weigerung eine Enteignung rechtfertigen würde!
Wer vertritt nun das höhere Rechtsgut, das OVG mit Hinweis auf WHG und Enteignungsgesetz?
Oder ihr "Merkblatt" als rechtunverbindliche Handlugnsanweisung ohne belegte Rechtsgrundlage?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    2. März 2019
  • Frist
    1. April 2019
  • 0 Follower:innen
Leopold Mayer
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: bitte senden S…
An Bayerisches Landesamt für Umwelt Details
Von
Leopold Mayer
Betreff
Fassungsbereichg nach TwVO [#59873]
Datum
2. März 2019 11:38
An
Bayerisches Landesamt für Umwelt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
bitte senden Sie mir Folgendes zu: Im LfU-Merkblatt 1.2/7 von 2010 steht unter Nummer 6.3, dass "der Fassungsbereich grundsätzlich zu ererben sei". Das OVG Regensburg hat dagegen 2102 im Urteil RN 8 K 11.1468 festgestellt, "dass zur Sicherung des Fassungsbereichs auch dingliche Sicherheit (Pacht, Nießbrauch, Grunddienstbarkeit, …) ausreicht" Also keineswegs eine Erwerbs-/Verkaufspflicht besteht, die z.B. bei Weigerung eine Enteignung rechtfertigen würde! Wer vertritt nun das höhere Rechtsgut, das OVG mit Hinweis auf WHG und Enteignungsgesetz? Oder ihr "Merkblatt" als rechtunverbindliche Handlugnsanweisung ohne belegte Rechtsgrundlage?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Leopold Mayer <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Leopold Mayer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Leopold Mayer
Bayerisches Landesamt für Umwelt
Sehr geehrter Herr Mayer, vielen Dank für Ihre Anfrage, welche zur zentralen Bearbeitung an die Datenstelle des B…
Von
Bayerisches Landesamt für Umwelt
Betreff
AW: Fassungsbereichg nach TwVO [#59873]
Datum
13. März 2019 14:44
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Mayer, vielen Dank für Ihre Anfrage, welche zur zentralen Bearbeitung an die Datenstelle des Bayerischen Landesamts für Umwelt übergeben wurde. Mit dieser E-Mail möchten wir Ihnen den Eingang Ihres Antrages bestätigen. Mit freundlichen Grüßen

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Bayerisches Landesamt für Umwelt
Bürgeranfrage über die Plattform "Frag den Staat" zum Fassungsbereich nach Trinkwasserverordnung, ID: 59…
Von
Bayerisches Landesamt für Umwelt
Betreff
Bürgeranfrage über die Plattform "Frag den Staat" zum Fassungsbereich nach Trinkwasserverordnung, ID: 59873
Datum
26. März 2019 15:38
Status
Anfrage abgeschlossen
191,2 KB
Sehr geehrte Damen und Herren, mit dieser E-Mail erhalten Sie vom Bayer. Landesamt für Umwelt ein Schreiben, gegebenenfalls auch mit entsprechend gekennzeichneten Anlagen. Dieses Schreiben wird ausschließlich elektronisch übermittelt, Sie erhalten keinen Brief gleichen Inhaltes. Hinweis: Wenn Sie selbst nicht der angesprochene Empfänger sind, leiten Sie bitte diese E-Mail in Ihrem Haus weiter. Sollten Sie irrtümlich diese Nachricht erhalten haben, leiten Sie sie bitte mit einem kurzen Hinweis an uns zurück. Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen