"Fast lanes / priority lanes" vor Sicherheitskontrollen an Flughäfen

Antrag nach dem IFG

Sehr geehrte Damen und Herren,

in einem Schreiben der Flughafen Düsseldorf GmbH soll es heißen: "Zu den Fast Lanes / Priority Lanes ist anzumerken, dass sie seinerzeit auf Wunsch der Fluggesellschaften für deren Premium-Kunden eingerichtet wurden. Der Vorschlag der Fluggesellschaften, die Priority Lanes völlig abgetrennt durch die Sicherheitskontrolle zu führen, konnte nicht umgesetzt werden, da die Bundespolizei nach den Vorgaben des Bundesministers des Inneren darauf bestehen muss, die Priority Lanes einige Meter vor der Durchsuchungsspur zu öffnen, um einen Wechsel von der einen zur anderen Spur zu ermöglichen. Hintergrund ist die Gleichbehandlung aller Fluggäste, die alle die gleiche Sicherheitsgebühr zahlen. Das bedeutet, dass die Priority Lanes generell auch von Fluggästen genutzt werden können, die keine Status-Kunden sind."

Es wird um Zugang zu Dokumenten zur Frage der "Fast lanes" gebeten, insbesondere zu den erwähnten Vorgaben des Bundesinnenministeriums.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG).

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/ und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    13. September 2019
  • Frist
    15. Oktober 2019
  • 2 Follower:innen
Patrick Breyer (MdEP (Piratenpartei))
Antrag nach dem IFG Sehr geehrte<< Anrede >> in einem Schreiben der Flughafen Düsseldorf GmbH soll e…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
Patrick Breyer (MdEP (Piratenpartei))
Betreff
"Fast lanes / priority lanes" vor Sicherheitskontrollen an Flughäfen [#166520]
Datum
13. September 2019 08:33
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG Sehr geehrte<< Anrede >> in einem Schreiben der Flughafen Düsseldorf GmbH soll es heißen: "Zu den Fast Lanes / Priority Lanes ist anzumerken, dass sie seinerzeit auf Wunsch der Fluggesellschaften für deren Premium-Kunden eingerichtet wurden. Der Vorschlag der Fluggesellschaften, die Priority Lanes völlig abgetrennt durch die Sicherheitskontrolle zu führen, konnte nicht umgesetzt werden, da die Bundespolizei nach den Vorgaben des Bundesministers des Inneren darauf bestehen muss, die Priority Lanes einige Meter vor der Durchsuchungsspur zu öffnen, um einen Wechsel von der einen zur anderen Spur zu ermöglichen. Hintergrund ist die Gleichbehandlung aller Fluggäste, die alle die gleiche Sicherheitsgebühr zahlen. Das bedeutet, dass die Priority Lanes generell auch von Fluggästen genutzt werden können, die keine Status-Kunden sind." Es wird um Zugang zu Dokumenten zur Frage der "Fast lanes" gebeten, insbesondere zu den erwähnten Vorgaben des Bundesinnenministeriums. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG). Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/ und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Patrick Breyer <<E-Mail-Adresse>>
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat Referat Z II 4 – Az.: 13002/4#2136 Sehr geehrter Herr Breyer, …
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Betreff
IFG Antrag zu "Fast lanes / priority lanes" vor Sicherheitskontrollen an Flughäfen [#166520]
Datum
13. September 2019 09:16
Status
Warte auf Antwort
Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat Referat Z II 4 – Az.: 13002/4#2136 Sehr geehrter Herr Breyer, leider wurde Ihre Postanschrift nicht mit dem von Ihnen gestellten IFG-Antrag an das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) weitergeleitet. Diese ist für die weitere Bearbeitung Ihrer Anfrage erforderlich. Ich bitte Sie daher, mir unter Angabe des obigen Aktenzeichens Ihre Postanschrift mitzuteilen. Bei der Beantwortung eines IFG-Antrages handelt es sich um einen Verwaltungsakt. Gemäß § 41 Abs. 1 Satz 1 Verwaltungsverfahrensgesetz ist ein Verwaltungsakt demjenigen bekanntzugeben, für den er bestimmt ist. Der Zeitpunkt der Bekanntgabe setzt eine Rechtsbehelfsfrist in Gang. Die Bekanntgabe an Sie persönlich ist bei einer Übermittlung an die angegebene E-Mail-Adresse der Internetseite nicht sichergestellt. Darüber hinaus ist der Zeitpunkt der Bekanntgabe für die Behörde nicht erkennbar. Eine Beantwortung Ihres Informationsgesuches kann deshalb nur in Schriftform an Ihre Postanschrift erfolgen, sofern Sie mir darüber hinaus keine persönliche E-Mail-Adresse mitteilen. Ich bitte um Verständnis, dass ich die Bearbeitung Ihrer Anfrage bis zum Eingang Ihrer Antwort aussetze. Hinweis zum Datenschutz Bei der Bearbeitung Ihres Anliegens wurden bzw. werden von Ihnen personenbezogene Daten verarbeitet. Welche Daten zu welchem Zweck und auf welcher Grundlage verarbeitet werden, ist abhängig von Ihrem Anliegen und den konkreten Umständen. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat unter: https://www.bmi.bund.de/DE/service/datenschutz/datenschutz_node.html. Mit freundlichen Grüßen

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Patrick Breyer (MdEP (Piratenpartei))
Sehr geehrte<< Anrede >> Ihre Ansicht, dass IFG-Bescheide nicht per E-Mail zugestellt werden könnten,…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
Patrick Breyer (MdEP (Piratenpartei))
Betreff
AW: IFG Antrag zu "Fast lanes / priority lanes" vor Sicherheitskontrollen an Flughäfen [#166520]
Datum
13. September 2019 14:21
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> Ihre Ansicht, dass IFG-Bescheide nicht per E-Mail zugestellt werden könnten, teile ich nicht. Bitten Sie doch einfach um Bestätigung des Zugangs. Die Authentizität einer solchen Bestätigung ist ebenso sicher wie die Authentizität der ursprünglichen Anfrage. Um in der Sache weiterzukommen, teile ich Ihnen aber auch folgende Postanschrift mit: Patrick Breyer MEP, 60 rue Wiertz, B-1047 - Bruxelles/Brussels. Mit freundlichen Grüßen Patrick Breyer Anfragenr: 166520 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>