Fax vom 19.07.2013 an das BMI

das vollständige von ZV 6 gesendete Fax an das Bundesministerium des Innern (BMI) vom 19.07.2013 um 14:21 Uhr. In der Anlage befand sich ein Schreiben des Geheimschutzbeauftragten des BMI an Ihre Behörde, in dem um Herausgabe von VS-Material aus den Beständen des BStU gebeten wird.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    6. November 2016
  • Frist
    9. Dezember 2016
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: das vollständige…
An Bundesbeauftragter für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Fax vom 19.07.2013 an das BMI [#18967]
Datum
6. November 2016 10:54
An
Bundesbeauftragter für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
das vollständige von ZV 6 gesendete Fax an das Bundesministerium des Innern (BMI) vom 19.07.2013 um 14:21 Uhr. In der Anlage befand sich ein Schreiben des Geheimschutzbeauftragten des BMI an Ihre Behörde, in dem um Herausgabe von VS-Material aus den Beständen des BStU gebeten wird.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Fax vom 19.07.2013 an das BMI“ vom 06.11.2016 …
An Bundesbeauftragter für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Fax vom 19.07.2013 an das BMI [#18967]
Datum
14. Januar 2017 16:17
An
Bundesbeauftragter für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Fax vom 19.07.2013 an das BMI“ vom 06.11.2016 (#18967) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 37 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 18967 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Fax vom 19.07.2013 an das BMI“ vom 06.11.2016 …
An Bundesbeauftragter für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: Fax vom 19.07.2013 an das BMI [#18967]
Datum
19. März 2017 10:44
An
Bundesbeauftragter für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Fax vom 19.07.2013 an das BMI“ vom 06.11.2016 (#18967) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 101 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 18967 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>