Fehlbestrahlung Asklepios

Anfrage an: Ärztekammer Hamburg

Bitte senden Sie mir den Prüfbericht der Ärztekammer über die Abteilung für Strahlentherapie der Asklepios Klinik St. Georg vom Juni 2014 zu.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    10. Februar 2015
  • Frist
    14. März 2015
  • 0 Follower:innen
Katharina Fegebank
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, m…
An Ärztekammer Hamburg Details
Von
Katharina Fegebank
Betreff
Fehlbestrahlung Asklepios [#8655]
Datum
10. Februar 2015 12:19
An
Ärztekammer Hamburg
Status
Warte auf Antwort
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
Bitte senden Sie mir den Prüfbericht der Ärztekammer über die Abteilung für Strahlentherapie der Asklepios Klinik St. Georg vom Juni 2014 zu.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG). Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte oder auch um Akteneinsicht nachzusuchen. Ich bitte um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Katharina Fegebank <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Katharina Fegebank
Ärztekammer Hamburg
Anfrage Transparenzgesetz Sehr geehrte Frau Fegebank, wir bestätigen den Eingang Ihrer Anfrage zum Prüfbericht…
Von
Ärztekammer Hamburg
Betreff
Anfrage Transparenzgesetz
Datum
11. Februar 2015 14:38
Status
Sehr geehrte Frau Fegebank, wir bestätigen den Eingang Ihrer Anfrage zum Prüfbericht der Ärztlichen Stelle. Wir prüfen Ihr Anliegen und kommen so bald wie möglich darauf zurück. Mit freundlichen Grüßen

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Ärztekammer Hamburg
Prüfbericht-Anfrage vom 10.02.2015 Sehr geehrte Frau Fegebank, bezüglich Ihrer vorgenannten Anfrage nach dem Tran…
Von
Ärztekammer Hamburg
Betreff
Prüfbericht-Anfrage vom 10.02.2015
Datum
17. Februar 2015 11:57
Status
Sehr geehrte Frau Fegebank, bezüglich Ihrer vorgenannten Anfrage nach dem Transparenzgesetz müssen wir Ihnen leider mitteilen, dass wir Ihrer Bitte nicht entsprechen können. Gemäß § 6 Abs. 3 Nr. 2 HmbTG sind von der Informationspflicht nach dem Transparenzgesetz Informationen ausgenommen, "durch deren Bekanntgabe, ein Gerichtsverfahren, ein Ermittlungsverfahren, ein Ordnungswidrigkeitsverfahren oder ein Disziplinarverfahren beeinträchtigt" werden könnte. In der Angelegenheit, in der Sie nachfragen, sind staatsanwaltliche Ermittlungen eingeleitet worden, so dass einer Übermittlung des Berichts § 6 Abs. 3 Nr. 2 HmbTG entgegensteht Mit freundlichen Grüßen