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Fehlen des NRW-Landeswappens auf Festsetzungsbescheiden

1.1.2013 hat das Land NRW ein neues Dokument "Festsetzungsbescheid" im Rundfunkrecht eingeführt. Durch Festsetzungsbescheid wird eine öffentliche NRW-Abgabe "Rundfunkbeitrag" festgelegt.

Merkwürdigerweise, obwohl Festsetzungsbescheid die öffentliche NRW-Abgabe "Rundfunkbeitrag" festlegt, fehlt auf jedem Bescheid NRW-Landeswappen.

1. Bitte geben Sie Informationen dazu.
2. Wie soll ein richtiger Festsetzungsbescheid aussehen? Durch welche Gesetzesnorm hat das Land NRW den Aufbau des Dokuments "Festsetzungsbescheid" festgelegt?

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    2. November 2017
  • Frist
    5. Dezember 2017
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte sen…
An Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Fehlen des NRW-Landeswappens auf Festsetzungsbescheiden [#25136]
Datum
2. November 2017 12:37
An
Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1.1.2013 hat das Land NRW ein neues Dokument "Festsetzungsbescheid" im Rundfunkrecht eingeführt. Durch Festsetzungsbescheid wird eine öffentliche NRW-Abgabe "Rundfunkbeitrag" festgelegt. Merkwürdigerweise, obwohl Festsetzungsbescheid die öffentliche NRW-Abgabe "Rundfunkbeitrag" festlegt, fehlt auf jedem Bescheid NRW-Landeswappen. 1. Bitte geben Sie Informationen dazu. 2. Wie soll ein richtiger Festsetzungsbescheid aussehen? Durch welche Gesetzesnorm hat das Land NRW den Aufbau des Dokuments "Festsetzungsbescheid" festgelegt?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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