Fehlende Anpassung des Thüringer Informationsfreiheitsgesetzes an das Informationsweiterverwendungsgesetz des Bundes
Antrag nach dem ThürIFG/ThürUIG/VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
in Ihrem Rundschreiben vom 10. Juli 2015 ( https://www.thueringen.de/mam/th3/tim/2015/rundschrieben_infofreiheitsgesetz.pdf ) weisen Sie die Adressaten darauf hin, dass mit Inkrafttreten des Informationsweiterverwendungsgesetzes § 4
Abs. 4 und § 13 ThürIFG keine Anwendung mehr finden (Artikel 31 des Grundgesetzes) werden.
Das ThürIFG wurde zu letzt durch das Thüringer Gesetz
zur Anpassung des Allgemeinen Datenschutzrechts an
die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680
(Thüringer Datenschutz-Anpassungs- und -Umsetzungsgesetz EU - ThürDSAnpUG-EU -)
vom 6. Juni 2018 geändert ( https://www.thueringen.de/mam/th3/tim/datenschutz/gesetz-und-verordnungsblatt-nr-06-2018.pdf ) geändert.
Dennoch fehlen auch in dieser letzten Fassung ( http://landesrecht.thueringen.de/jportal/portal/t/2ic/page/bsthueprod.psml/action/portlets.jw.MainAction?p1=7&eventSubmit_doNavigate=searchInSubtreeTOC&showdoccase=1&doc.hl=0&doc.id=jlr-InfFrGTH2012pP4&doc.part=S&toc.poskey=#focuspoint ) eine Anpassung des Gesetzes an die gültige Rechtslage in Bezug auf das IWG.
Auf den Webseiten zu diesem Gesetz ist auch kein Hinweis darauf zu finden, dass Teile des ThürIFG nichtig sein könnten. Dies ist insofern ein schwerwiegender Vertrauensbruch gegenüber den BürgerInnen Thüringens, da diese sich gerade bei diesem Gesetz im treuen Glauben darauf verlassen, dass das TMIK alles dafür tun wird, dass die BürgerInnen Thüringens zu jeder Zeit ihre Rechte kennen. Dies wiegt beim ThürIFG natürlich um so schwerer, da es sich hier um die Informationspflichten des Freistaates gegenüber den BürgerInnen handelt. Es kann den BürgerInnen Thüringens wohl kaum zugemutet werden die Webseiten des Freistaates als eine Quelle nur mittelmäßig vertrauenswürdiger Informationen zu Recht und Gesetz im Freistaat wahrzunehmen und sich zur Sicherheit lieber aus dritten Quellen, Wikipedia und via Internet Suchmaschinen über seine wirklichen Rechte zu informieren.
Bitte senden Sie uns Informationen zu, warum das ThürIFG bislang nicht an das Bundesrecht angepasst wurde. Wer ist im TMIK zuständig für diesen Vorgang und durch welche Umstände wurden diese Anpassungen versäumt? Wer trägt für diese Versäumnisse die Verantwortung?
Wie und wann wollen Sie die BürgerInnen über dieses Versäumnis informieren?
Wie wollen Sie dieses Versäumnis rechtlich heilen?
Wie wollen Sie in Zukunft solche Versäumnisse zum Nachteil der BürgerInnen Thüringens verhindern?
Welche Maßnahmen zur Steigerung der Bekanntheit des ThürIFGs in der Bevölkerung und hierbei vor allem zur Förderung der politischen Bildung an Schulen im Freistaat wurden seit 2015 im TMIK beschlossen und umgesetzt? Welches Informationsmaterial ist hierzu verfügbar?
---------------------------------------------------------------------------------------------
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 4 Abs. 1 des Thüringer Informationsfreiheitsgesetzes (ThürIFG) sowie § 3 Thüringer Umweltinformationsgesetz (ThürUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 ThürUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.
Ich verweise auf § 6 Abs. 3 ThürIFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 ThürUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage erfolgreich
-
Datum22. Oktober 2018
-
23. November 2018
-
0 Follower:innen
Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen
FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!