Fehlende Berichte zu aktuellen Zuständen von AKWs

seit Juni 2017 werden vom AKW Emsland keine aktuellen Berichte mehr ins Netz gestellt. Früher wurden diese monatlich veröffentlicht. Warum ist dies nicht mehr der Fall?

https://www.rwe.com/web/cms/de/17050/rwe-nuclear/kernkraft/kkw-emsland/presse-betriebsinformationen/?ncp=OAtRAAA4znsgJzc+NgyKCw==

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    5. Mai 2018
  • Frist
    8. Juni 2018
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Christian Lücke
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: seit Juni 2017 w…
An Gesellschaft für Anlagen und Reaktorsicherheit mbH Details
Von
Christian Lücke
Betreff
Fehlende Berichte zu aktuellen Zuständen von AKWs [#29440]
Datum
5. Mai 2018 01:31
An
Gesellschaft für Anlagen und Reaktorsicherheit mbH
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
seit Juni 2017 werden vom AKW Emsland keine aktuellen Berichte mehr ins Netz gestellt. Früher wurden diese monatlich veröffentlicht. Warum ist dies nicht mehr der Fall? https://www.rwe.com/web/cms/de/17050/rwe-nuclear/kernkraft/kkw-emsland/presse-betriebsinformationen/?ncp=OAtRAAA4znsgJzc+NgyKCw==
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 (2) IFG. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Christian Lücke <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Christian Lücke << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Christian Lücke

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Gesellschaft für Anlagen und Reaktorsicherheit mbH
Sehr geehrter Herr Lücke, haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage, zu der ich Ihnen folgendes mitteilen kann: Ich…
Von
Gesellschaft für Anlagen und Reaktorsicherheit mbH
Betreff
AW: Fehlende Berichte zu aktuellen Zuständen von AKWs [#29440]
Datum
7. Mai 2018 11:24
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Lücke, haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage, zu der ich Ihnen folgendes mitteilen kann: Ich darf zunächst darauf hinweisen, dass die GRS weder eine Behörde noch auskunftspflichtig i. S. d. IFG bzw. des UIG ist. Vor diesem Hintergrund bitte ich darum, diese Mail als ausschließlich Ihrer Information dienend und nicht als zur Veröffentlichung vorgesehene Stellungnahme zu behandeln. Ich wäre Ihnen außerdem dankbar, wenn Sie im Weiteren davon absehen, Ihre auf das IFG gestützten Anfrage(n) als „Anfrage an (diese) Behörde“ auf der Webseite fragdenstaat.de (https://fragdenstaat.de/anfrage/fehlend…) zu posten. Das Posting ist m. E. geeignet, bei Dritten den faktisch unrichtigen Eindruck zu erwecken, dass es sich bei der GRS um eine Behörde und damit um eine gem. IFG/ UIG/ VIG auskunftspflichtige Stelle handele. Unabhängig von dem Vorgesagten bemühen wir uns natürlich generell, Bürgeranfragen im Rahmen des rechtlich und tatsächlich Machbaren so gut wie möglich zu beantworten. Ohne damit eine fachliche bzw. rechtliche Bewertung abgeben zu wollen, habe ich beim ersten Querlesen den Eindruck gewonnen, dass es sich bei den Inhalten, die auf der von Ihnen in Bezug genommenen Webseite zu finden sind, nicht um solche handelt, zu deren Veröffentlichung der Betreiber verpflichtet wäre. Mir scheint aber auch, dass der Betreiber diese Inhalte zwischenzeitlich an anderer Stelle veröffentlicht hat. So finden sich neuere „Betriebsberichte“ für das KKE inzwischen in den Pressemitteilungen des Betreibers (siehe z. B. hier: https://news.rwe.com/betriebsbericht-nr…), und auch Informationen zu meldepflichtigen Ereignissen wurden als Pressemitteilung veröffentlicht (z. B. hier: https://news.rwe.com/kernkraftwerk-emsl… ). Ohne das abschließend beurteilen zu können und zu wollen, habe ich den Eindruck, dass der Betreiber also lediglich den „Ort“ bzw. die Form der Information Verändert hat. Eine Dokumentation aller meldepflichtigen Ereignisse in deutschen kerntechnischen Anlagen (d. h. auch in Forschungsreaktoren u. a.) finden Sie übrigens auch in den diesbezüglichen Monats- und Jahresberichten des Bundesamts für kerntechnische Entsorgung (BfE), die hier zu finden sind: https://www.bfe.bund.de/DE/kt/ereigniss…. Ich hoffe, ich konnte Ihnen damit etwas weiterhelfen und verbleibe mit freundlichen Grüßen,