Fehlende Daten zu Covid 19 Erkrankungen

In den täglichen Informationen des RKI fehlen viele wichtige Angaben. Da Sie doch sicher nicht dem Vorwurf eines fahrlässigen Umgangs mit der Pandemie ausgesetzt sein wollen, müssen diese Angaben bei Ihnen im Detail vorliegen. Andernfalls wären Sie ja nicht in der Lage gewesen wissenschaftlich fundierte Entscheidungen zu fällen und Maßnahmen einzuleiten.
Ich bitte Sie daher zeitnah um Auskunft zu folgenden Fragen:

1. PCR Tests sind nicht in der Lage einen Virusnachweis zu führen. Sie sind daher nicht zur alleinigen medizinischen Diagnose geeignet. Es wird nur das Erbgut von Viren nachgewiesen, jedoch wird nicht festgestellt, ob diese überhaupt infektiös sind. Welches Testverfahren kam weiterhin zum eindeutigen Nachweis einer SARS CoV 2 Infektion zum Einsatz? Für wie viele positiv Getestete wurde ein eindeutiger Nachweis einer SARS CoV 2 Infektion erbracht?
2. Von wem und wo wurde der Nachweis und die wissenschaftliche Bestätigung für das SARS CoV2 Virus erbracht?
3. Welche mittlere Sensitivität und Spezifität wird für die verwendeten PCR Test angenommen und wann und durch welche Studie wurde dafür ein Nachweis erbracht? Welche Zulassung haben die verwendeten Tests?
4. Auf wieviel Testungen je Meldetag beziehen sich die Angaben der Neuinfizierten? Wieviel Personen wurden dabei mehrfach getestet?
5. In wie viel Fällen wurden Testungen wiederholt weil die Wahrscheinlichkeit einer falsch positiven oder negativen Testung hoch war. Welches Ergebnis hatte dann die Zweit- Dritt- oder jede weitere Testung?
6. Wie viele Menschen von den täglichen Meldungen über Neuinfizierte waren symptomfrei und wurden dennoch auf Grund eines positiven PCR Test als infiziert erfasst?
7. Wie viele Menschen hatten nur geringfügige Symptome, wie viele mussten stationär und wieviel davon intensivmedizisch behandelt werden?
8. Wie viele von den stationär und den intensivmedizinisch Behandelten sind woran verstorben? Wie viele sind an den Folgen einer nicht geeigneten Behandlung z.B. durch invasive Beatmung oder dem Nichterkennen von Thrombosen und in Folge an Embolien verstorben?
9. Wieviel Menschen sind nachweislich detailliert an den einzelnen Meldetagen mit der zweifelsfreien Ursache Covid 19 verstorben. Worauf begründet sich die Annahme eines Covid 19 Todesfalles wenn kein Beleg für die Todesursache vorliegt?
10. Welche Erkenntnisse und Zahlen liegen bisher, hinsichtlich bereits eingetretener Folgeschäden z.B. durch nichtbehandelte Erkrankungen, verschobene Operationen , Mangel an Bewegung und Suiziden, vor

Ich bitte um eine Darstellung bezogen auf jeden einzelnen Landkreis des Landes Brandenburg.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    7. Juli 2020
  • Frist
    11. August 2020
  • 5 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bi…
An Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Fehlende Daten zu Covid 19 Erkrankungen [#192187]
Datum
7. Juli 2020 17:37
An
Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
In den täglichen Informationen des RKI fehlen viele wichtige Angaben. Da Sie doch sicher nicht dem Vorwurf eines fahrlässigen Umgangs mit der Pandemie ausgesetzt sein wollen, müssen diese Angaben bei Ihnen im Detail vorliegen. Andernfalls wären Sie ja nicht in der Lage gewesen wissenschaftlich fundierte Entscheidungen zu fällen und Maßnahmen einzuleiten. Ich bitte Sie daher zeitnah um Auskunft zu folgenden Fragen: 1. PCR Tests sind nicht in der Lage einen Virusnachweis zu führen. Sie sind daher nicht zur alleinigen medizinischen Diagnose geeignet. Es wird nur das Erbgut von Viren nachgewiesen, jedoch wird nicht festgestellt, ob diese überhaupt infektiös sind. Welches Testverfahren kam weiterhin zum eindeutigen Nachweis einer SARS CoV 2 Infektion zum Einsatz? Für wie viele positiv Getestete wurde ein eindeutiger Nachweis einer SARS CoV 2 Infektion erbracht? 2. Von wem und wo wurde der Nachweis und die wissenschaftliche Bestätigung für das SARS CoV2 Virus erbracht? 3. Welche mittlere Sensitivität und Spezifität wird für die verwendeten PCR Test angenommen und wann und durch welche Studie wurde dafür ein Nachweis erbracht? Welche Zulassung haben die verwendeten Tests? 4. Auf wieviel Testungen je Meldetag beziehen sich die Angaben der Neuinfizierten? Wieviel Personen wurden dabei mehrfach getestet? 5. In wie viel Fällen wurden Testungen wiederholt weil die Wahrscheinlichkeit einer falsch positiven oder negativen Testung hoch war. Welches Ergebnis hatte dann die Zweit- Dritt- oder jede weitere Testung? 6. Wie viele Menschen von den täglichen Meldungen über Neuinfizierte waren symptomfrei und wurden dennoch auf Grund eines positiven PCR Test als infiziert erfasst? 7. Wie viele Menschen hatten nur geringfügige Symptome, wie viele mussten stationär und wieviel davon intensivmedizisch behandelt werden? 8. Wie viele von den stationär und den intensivmedizinisch Behandelten sind woran verstorben? Wie viele sind an den Folgen einer nicht geeigneten Behandlung z.B. durch invasive Beatmung oder dem Nichterkennen von Thrombosen und in Folge an Embolien verstorben? 9. Wieviel Menschen sind nachweislich detailliert an den einzelnen Meldetagen mit der zweifelsfreien Ursache Covid 19 verstorben. Worauf begründet sich die Annahme eines Covid 19 Todesfalles wenn kein Beleg für die Todesursache vorliegt? 10. Welche Erkenntnisse und Zahlen liegen bisher, hinsichtlich bereits eingetretener Folgeschäden z.B. durch nichtbehandelte Erkrankungen, verschobene Operationen , Mangel an Bewegung und Suiziden, vor Ich bitte um eine Darstellung bezogen auf jeden einzelnen Landkreis des Landes Brandenburg.
Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Brandenburgischen Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Mit Verweis auf § 6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Mit Verweis auf AIG §7 Abs. 3 möchte ich Sie hiermit um eine Antwort per E-Mail bitten. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 192187 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/192187/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in in meiner Anfrage vom 07.07.2020 bat ich um eine Eingangsbestätigung. Leider habe ic…
An Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Fehlende Daten zu Covid 19 Erkrankungen [#192187]
Datum
13. Juli 2020 10:59
An
Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in in meiner Anfrage vom 07.07.2020 bat ich um eine Eingangsbestätigung. Leider habe ich dies noch nicht erhalten. Daher bitte ich Sie abermals freundlichst um eine zeitnahe Bestätigung. ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 192187 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/192187/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Fehlende Daten zu Covid 19 Erkrankungen“ vom 07.…
An Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Fehlende Daten zu Covid 19 Erkrankungen [#192187]
Datum
11. August 2020 10:53
An
Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Fehlende Daten zu Covid 19 Erkrankungen“ vom 07.07.2020 (#192187) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 192187 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/192187/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz
Sehr geehrteAntragsteller/in ich kenne Ihre Anfrage "Fehlende Daten zu Covid 19 Erkrankungen" vom 07.07…
Von
Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz
Betreff
AW: Fehlende Daten zu Covid 19 Erkrankungen [#192187]
Datum
11. August 2020 17:05
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in ich kenne Ihre Anfrage "Fehlende Daten zu Covid 19 Erkrankungen" vom 07.07.2020 nicht, nur einige Ihrer Erinnerungs-Mails. Bitte schicken Sie mir Ihre vollständige Anfrage zu. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in nachfolgend nochmals meine Anfrage im Wortlaut. Das Verhalten des Ministeriums ist i…
An Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Fehlende Daten zu Covid 19 Erkrankungen [#192187]
Datum
26. August 2020 19:01
An
Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in nachfolgend nochmals meine Anfrage im Wortlaut. Das Verhalten des Ministeriums ist in meinen Augen einfach gesagt unverschämt. Vielleicht treffe ich mit Ihnen jetzt den Falschen und Sie haben das Problem erst jetzt auf den Tisch bekommen. Jedoch hätten Sie bereits nach den Anmahnung einer Eingangsbestätigung Nachfragen können. Ich akzeptiere daher Ihre Antwort nicht und fordere Sie hiermit letztmalig auf die gewünschten Auskünfte binnen 7 Tagen zu erteilen. Sollte diese Frist erfolglos verstreichen kündige ich bereits hiermit Klage auf Auskunftserteilung an. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in... Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: In den täglichen Informationen des RKI fehlen viele wichtige Angaben. Da Sie doch sicher nicht dem Vorwurf eines fahrlässigen Umgangs mit der Pandemie ausgesetzt sein wollen, müssen diese Angaben bei Ihnen im Detail vorliegen. Andernfalls wären Sie ja nicht in der Lage gewesen wissenschaftlich fundierte Entscheidungen zu fällen und Maßnahmen einzuleiten. Ich bitte Sie daher zeitnah um Auskunft zu folgenden Fragen: 1. PCR Tests sind nicht in der Lage einen Virusnachweis zu führen. Sie sind daher nicht zur alleinigen medizinischen Diagnose geeignet. Es wird nur das Erbgut von Viren nachgewiesen, jedoch wird nicht festgestellt, ob diese überhaupt infektiös sind. Welches Testverfahren kam weiterhin zum eindeutigen Nachweis einer SARS CoV 2 Infektion zum Einsatz? Für wie viele positiv Getestete wurde ein eindeutiger Nachweis einer SARS CoV 2 Infektion erbracht? 2. Von wem und wo wurde der Nachweis und die wissenschaftliche Bestätigung für das SARS CoV2 Virus erbracht? 3. Welche mittlere Sensitivität und Spezifität wird für die verwendeten PCR Test angenommen und wann und durch welche Studie wurde dafür ein Nachweis erbracht? Welche Zulassung haben die verwendeten Tests? 4. Auf wieviel Testungen je Meldetag beziehen sich die Angaben der Neuinfizierten? Wieviel Personen wurden dabei mehrfach getestet? 5. In wie viel Fällen wurden Testungen wiederholt weil die Wahrscheinlichkeit einer falsch positiven oder negativen Testung hoch war. Welches Ergebnis hatte dann die Zweit- Dritt- oder jede weitere Testung? 6. Wie viele Menschen von den täglichen Meldungen über Neuinfizierte waren symptomfrei und wurden dennoch auf Grund eines positiven PCR Test als infiziert erfasst? 7. Wie viele Menschen hatten nur geringfügige Symptome, wie viele mussten stationär und wieviel davon intensivmedizisch behandelt werden? 8. Wie viele von den stationär und den intensivmedizinisch Behandelten sind woran verstorben? Wie viele sind an den Folgen einer nicht geeigneten Behandlung z.B. durch invasive Beatmung oder dem Nichterkennen von Thrombosen und in Folge an Embolien verstorben? 9. Wieviel Menschen sind nachweislich detailliert an den einzelnen Meldetagen mit der zweifelsfreien Ursache Covid 19 verstorben. Worauf begründet sich die Annahme eines Covid 19 Todesfalles wenn kein Beleg für die Todesursache vorliegt? 10. Welche Erkenntnisse und Zahlen liegen bisher, hinsichtlich bereits eingetretener Folgeschäden z.B. durch nichtbehandelte Erkrankungen, verschobene Operationen , Mangel an Bewegung und Suiziden, vor Ich bitte um eine Darstellung bezogen auf jeden einzelnen Landkreis des Landes Brandenburg. Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Brandenburgischen Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Mit Verweis auf § 6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Mit Verweis auf AIG §7 Abs. 3 möchte ich Sie hiermit um eine Antwort per E-Mail bitten. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 192187 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/192187/… Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 192187 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/192187/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz
Sehr geehrteAntragsteller/in das Gesundheitsministerium (MSGIV) hatte Ihnen bereits Ende Mai mehrmals schriftlich…
Von
Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz
Betreff
WG: Bürger / Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz : Fehlende Daten zu Covid 19 Erkrankungen [#192187]
Datum
28. August 2020 18:40
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in das Gesundheitsministerium (MSGIV) hatte Ihnen bereits Ende Mai mehrmals schriftlich mitgeteilt, dass man Ihren Antrag auf Akteneinsicht nach AIG ablehnt. Das AIG verpflichtet die Behörden nicht, Informationen für den Antragsteller zu generieren. Der Informationsanspruch nach dem AIG beschränkt sich grundsätzlich auf den bei der informationspflichtigen Behörde vorhandenen Aktenbestand. Die Behörde trifft keine Informationsbeschaffungspflicht. Das AIG sieht kein allgemeines Fragerecht von Bürgerinnen und Bürgern vor, sondern ist gerichtet auf den im Rahmen der gesetzlichen Grenzen einzuräumende Einsicht in alle schriftlich, elektronisch, optisch, akustisch oder auf andere Weise aufgezeichneten Unterlagen, soweit diese ausschließlich amtlichen oder dienstlichen Zwecken dienen. Das MSGIV veröffentlicht täglich Daten zum aktuellen Informationsgeschehen - als Pressemitteilung und auf dem Corona-Dashboard: https://experience.arcgis.com/experienc… Ausführliche fachliche Informationen zum neuartigen Coronavirus und zur Krankheit COVID-19 finden Sie auf diesen Seiten: https://www.infektionsschutz.de/ https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/N… Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Bra…
An Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Fehlende Daten zu Covid 19 Erkrankungen“ [#192187] [#192187]
Datum
3. September 2020 11:16
An
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Brandenburg (AIG, BbgUIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/192187/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil die Antwort sich auf nachstehende abgeschlossene Anfrage vom 13.05.2020 bezieht. Anfrage an: Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz Verwendete Gesetze: Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG) Verbraucherinformationsgesetz (VIG) Umweltinformationsgesetz des Landes Brandenburg (BbgUIG) Status dieser Anfrage: Anfrage abgelehnt Verweigerungsgrund: §4.1 (3) sich der Inhalt der Akten auf Beratungen der Landesregierung oder Arbeiten zu ihrer Vorbereitung bezieht, Zusammenfassung der Anfrage Die verhängten Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung von SARS CoV2 haben gravierende Auswirkungen auf die Gesellschaft. Daher ist von größter Bedeutung worauf sich diese Maßnahmen begründen. Auf Grundlage welcher konkreten wissenschaftlichen Daten, Auswertungen und Bewertungen wurden die Verordnungen erlassen? Durch welche wissenschaftliche Betrachtung wurde der PCR Test als zuverlässig und geeignet anerkannt? Welche Wissenschaftler (namentlich) und aus welchen Fachgebieten wurden an der Auswertung der Erkenntnisse und der Risikobewertung beteiligt? Wie wurden die Folgeschäden aus den Verordnungen sowohl in wirtschaftlicher, gesundheitspolitischer und weiterer gesellschaftlichen Kollateralschäden bewertet? Welchen Annahmen und Beweisen für diese Annahmen liegen der Schließung von Schulen und Kindergärten, von Spielplätzen, Parkbänken, öffentlichen Plätzen usw. zugrunde? Auf Basis welcher konkreten Erkenntnissen und Bewertungen wurde eine Maskenpflicht eingeführt? Ich bitte um Übermittlung sämtlicher Dokumente welche zur Entscheidungsfindung herangezogen wurden und die Grundlage für die Verordnungen bildeten. Sofern es sich um öffentlich zugängliche Dokumente handelt, ist ein Verweis ausreichend. Die jetzt vertretene Position: "Das AIG verpflichtet die Behörden nicht, Informationen für den Antragsteller zu generieren. Der Informationsanspruch nach dem AIG beschränkt sich grundsätzlich auf den bei der informationspflichtigen Behörde vorhandenen Aktenbestand." sagt aber gerade, dass mir dieser Anspruch zu meiner Anfrage vom 13.05.2020 zugestanden hätte. Gleichzeitig räumt die Behörde ein, keine eigenen Erkenntnisse zu Infektionsgeschehen im Land Brandenburg zu besitzen: "Die Behörde trifft keine Informationsbeschaffungspflicht. Das AIG sieht kein allgemeines Fragerecht von Bürgerinnen und Bürgern vor, sondern ist gerichtet auf den im Rahmen der gesetzlichen Grenzen einzuräumende Einsicht in alle schriftlich, elektronisch, optisch, akustisch oder auf andere Weise aufgezeichneten Unterlagen, soweit diese ausschließlich amtlichen oder dienstlichen Zwecken dienen." Aber gerade diese Erkenntnisse sollten in der Behörde vorhanden sein. Wie sonst will man fachlich abgesichert arbeiten und auf welcher Grundlage werden dann Maßnahmen angeordnet. Der Verweis auf das RKI ist unzulässig, da dort diese Informationen ebenfalls nicht veröffentlicht werden. Zudem sind die Darstellungen des RKI in gröbster Weise unwissenschaftlich. Positive PCR Fälle bilden nicht das tatsächliche Infektionsgeschehen ab. Sie haben keine Aussagekraft da dazu konkrete Zahlen, wie sie in meiner Anfrage gestellt wurden, nötig sind. Diese sollten daher auch in der Landesbehörde vorhanden und dokumentiert sein. Ich bin von den getroffenen Beschränkungen selbst direkt betroffen und erwarte daher auch konkrete Anworten auf die Frage, worauf konkret beruhen die Erkenntnisse die zu Maßnahmen im Land Brandenburg führten welche mich und meine Familie in ihren Grundrechten erheblich einschränkt und absurden Anordnungen unterwirft. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 192187.pdf Anfragenr: 192187 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/192187/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre bemerkenswerte Antwort zeigt mir lediglich, dass Sie sich 1. auf die falsche An…
An Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Fehlende Daten zu Covid 19 Erkrankungen“ [#192187] [#192187]
Datum
4. September 2020 12:31
An
Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre bemerkenswerte Antwort zeigt mir lediglich, dass Sie sich 1. auf die falsche Anfrage beziehen und 2. das das MSGIV offensichtlich völlig im Nebel herumstochert. Natürlich müssen Sie für mich keine Informationen zusammentragen. Ich ging bisher nur davon aus, dass Sie doch eigentlich einen vollständigen Überblick über das Infektionsgeschehen im Land Brandenburg haben müssen und dies lediglich dem Bürger, der unter dem schwerwiegenden Maßnahmen zu leiden hat, noch nicht zur Kenntnis gegeben haben. Ich bin von den Maßnahmen als Bürger direkt betroffen und habe daher einen Anspruch zu erfahren worauf die Landesregierung ihre Maßnahmen stützt. Die Informationen des RKI sind dafür ebensowenig geeignet wie alle weiteren Verlautbarungen. Ein zweifelhafter positiver PCR Test kann keine Aussage über die tatsächliche Situation treffen, zumal die Darstellung arglistig in einem falschen Verhältnis präsentiert wird und eine scheinbare 2. Welle suggeriert wird. Positiv getestet bedeutet nicht automatisch erkrankt und nicht, dass der Positive zum Infektionsherd geworden ist. Tod nach positivem Test bedeutet nicht daran gestorben zu sein, auch wenn diese Zählweise von zweifelhaften Organen so vorgegeben ist. Die allgemeine Anfrage, auf die Sie sich hier beziehen wurde ja wegen einer zweifelhaften Vertraulichkeit abgewiesen. Konkrete Zahlen wollen Sie ebenfalls nicht nennen. Das bedeutet für den Bürger er hat keinen Anspruch auf Hintergründe auf dessen Basis die Politik entscheidet. Er hat nicht zu hinterfragen aus welchem Kaffeesatz oder welcher Kristallkugel die Politik ihre Weisheiten liest. Meine Informationsfreiheitsanfrage „Fehlende Daten zu Covid 19 Erkrankungen“ vom 07.07.2020 (#192187) wurde von Ihnen bisher nicht beantwortet aber auch nicht abgelehnt. Ich habe daher den Datenschutzbeauftragten um Vermittlung in diesem Fall gebeten. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 192187 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/192187/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

<< Anfragesteller:in >>
Wunschgemäß hier meine Nachricht an die Pressestelle. Ich habe sonst keine Vorstellung worum es geht. Meine Urspru…
An Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Automatische Antwort: Vermittlung bei Anfrage „Fehlende Daten zu Covid 19 Erkrankungen“ [#192187] [#192187]
Datum
7. September 2020 18:29
An
Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Wunschgemäß hier meine Nachricht an die Pressestelle. Ich habe sonst keine Vorstellung worum es geht. Meine Ursprungsanfrage ging bereits am 07.07. per Mail an das Ministerium. Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre bemerkenswerte Antwort zeigt mir lediglich, dass Sie sich 1. auf die falsche Anfrage beziehen und 2. das das MSGIV offensichtlich völlig im Nebel herumstochert. Natürlich müssen Sie für mich keine Informationen zusammentragen. Ich ging bisher nur davon aus, dass Sie doch eigentlich einen vollständigen Überblick über das Infektionsgeschehen im Land Brandenburg haben müssen und dies lediglich dem Bürger, der unter dem schwerwiegenden Maßnahmen zu leiden hat, noch nicht zur Kenntnis gegeben haben. Ich bin von den Maßnahmen als Bürger direkt betroffen und habe daher einen Anspruch zu erfahren worauf die Landesregierung ihre Maßnahmen stützt. Die Informationen des RKI sind dafür ebensowenig geeignet wie alle weiteren Verlautbarungen. Ein zweifelhafter positiver PCR Test kann keine Aussage über die tatsächliche Situation treffen, zumal die Darstellung arglistig in einem falschen Verhältnis präsentiert wird und eine scheinbare 2. Welle suggeriert wird. Positiv getestet bedeutet nicht automatisch erkrankt und nicht, dass der Positive zum Infektionsherd geworden ist. Tod nach positivem Test bedeutet nicht daran gestorben zu sein, auch wenn diese Zählweise von zweifelhaften Organen so vorgegeben ist. Die allgemeine Anfrage, auf die Sie sich hier beziehen wurde ja wegen einer zweifelhaften Vertraulichkeit abgewiesen. Konkrete Zahlen wollen Sie ebenfalls nicht nennen. Das bedeutet für den Bürger er hat keinen Anspruch auf Hintergründe auf dessen Basis die Politik entscheidet. Er hat nicht zu hinterfragen aus welchem Kaffeesatz oder welcher Kristallkugel die Politik ihre Weisheiten liest. Meine Informationsfreiheitsanfrage „Fehlende Daten zu Covid 19 Erkrankungen“ vom 07.07.2020 (#192187) wurde von Ihnen bisher nicht beantwortet aber auch nicht abgelehnt. Ich habe daher den Datenschutzbeauftragten um Vermittlung in diesem Fall gebeten. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 192187 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/192187/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Hier nochmals der gesamte Anfragenverlauf bis zu Ihrer ersten Antwort "Sie kennen die Anfrage micht" V…
An Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Automatische Antwort: Vermittlung bei Anfrage „Fehlende Daten zu Covid 19 Erkrankungen“ [#192187] [#192187]
Datum
7. September 2020 21:53
An
Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Hier nochmals der gesamte Anfragenverlauf bis zu Ihrer ersten Antwort "Sie kennen die Anfrage micht" Von Antragsteller/in Antragsteller/in Betreff Fehlende Daten zu Covid 19 Erkrankungen [#192187] Datum 7. Juli 2020 17:37 An Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz Status Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet. Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: In den täglichen Informationen des RKI fehlen viele wichtige Angaben. Da Sie doch sicher nicht dem Vorwurf eines fahrlässigen Umgangs mit der Pandemie ausgesetzt sein wollen, müssen diese Angaben bei Ihnen im Detail vorliegen. Andernfalls wären Sie ja nicht in der Lage gewesen wissenschaftlich fundierte Entscheidungen zu fällen und Maßnahmen einzuleiten. Ich bitte Sie daher zeitnah um Auskunft zu folgenden Fragen: 1. PCR Tests sind nicht in der Lage einen Virusnachweis zu führen. Sie sind daher nicht zur alleinigen medizinischen Diagnose geeignet. Es wird nur das Erbgut von Viren nachgewiesen, jedoch wird nicht festgestellt, ob diese überhaupt infektiös sind. Welches Testverfahren kam weiterhin zum eindeutigen Nachweis einer SARS CoV 2 Infektion zum Einsatz? Für wie viele positiv Getestete wurde ein eindeutiger Nachweis einer SARS CoV 2 Infektion erbracht? 2. Von wem und wo wurde der Nachweis und die wissenschaftliche Bestätigung für das SARS CoV2 Virus erbracht? 3. Welche mittlere Sensitivität und Spezifität wird für die verwendeten PCR Test angenommen und wann und durch welche Studie wurde dafür ein Nachweis erbracht? Welche Zulassung haben die verwendeten Tests? 4. Auf wieviel Testungen je Meldetag beziehen sich die Angaben der Neuinfizierten? Wieviel Personen wurden dabei mehrfach getestet? 5. In wie viel Fällen wurden Testungen wiederholt weil die Wahrscheinlichkeit einer falsch positiven oder negativen Testung hoch war. Welches Ergebnis hatte dann die Zweit- Dritt- oder jede weitere Testung? 6. Wie viele Menschen von den täglichen Meldungen über Neuinfizierte waren symptomfrei und wurden dennoch auf Grund eines positiven PCR Test als infiziert erfasst? 7. Wie viele Menschen hatten nur geringfügige Symptome, wie viele mussten stationär und wieviel davon intensivmedizisch behandelt werden? 8. Wie viele von den stationär und den intensivmedizinisch Behandelten sind woran verstorben? Wie viele sind an den Folgen einer nicht geeigneten Behandlung z.B. durch invasive Beatmung oder dem Nichterkennen von Thrombosen und in Folge an Embolien verstorben? 9. Wieviel Menschen sind nachweislich detailliert an den einzelnen Meldetagen mit der zweifelsfreien Ursache Covid 19 verstorben. Worauf begründet sich die Annahme eines Covid 19 Todesfalles wenn kein Beleg für die Todesursache vorliegt? 10. Welche Erkenntnisse und Zahlen liegen bisher, hinsichtlich bereits eingetretener Folgeschäden z.B. durch nichtbehandelte Erkrankungen, verschobene Operationen , Mangel an Bewegung und Suiziden, vor Ich bitte um eine Darstellung bezogen auf jeden einzelnen Landkreis des Landes Brandenburg. [… Zeige kompletten Anfragetext] Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller/in >> Schreiben Sie einen öffentlichen Kommentar Von Antragsteller/in Antragsteller/in Betreff AW: Fehlende Daten zu Covid 19 Erkrankungen [#192187] Datum 13. Juli 2020 10:59 An Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz Status E-Mail wurde erfolgreich versendet. Sehr geehrte Damen und Herren, in meiner Anfrage vom 07.07.2020 bat ich um eine Eingangsbestätigung. Leider habe ich dies noch nicht erhalten. Daher bitte ich Sie abermals freundlichst um eine zeitnahe Bestätigung. ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 192187 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/192187/… Schreiben Sie einen öffentlichen Kommentar Von Antragsteller/in Antragsteller/in Betreff AW: Fehlende Daten zu Covid 19 Erkrankungen [#192187] Datum 11. August 2020 10:53 An Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz Status E-Mail wurde erfolgreich versendet. Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Fehlende Daten zu Covid 19 Erkrankungen“ vom 07.07.2020 (#192187) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 192187 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/192187/… Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> Anfragenr: 192187 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/192187/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
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Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Ihr Antrag auf Informationszugang beim Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration u Verbraucherschutz v 07.…
Von
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Betreff
Ihr Antrag auf Informationszugang beim Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration u Verbraucherschutz v 07.07.20, # 192187
Datum
8. Oktober 2020 15:55
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in in der Anlage erhalten Sie im Auftrag von Herrn Müller beigefügtes Schreiben zum Az. SMü/002/20/1497 zu Ihrer Kenntnis. Mit freundlichen Grüßen

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AW: Ihr Antrag auf Informationszugang beim Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration u Verbraucherschutz v…
An Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz Details
Von
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Betreff
AW: Ihr Antrag auf Informationszugang beim Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration u Verbraucherschutz v 07.07.20, # 192187 [#192187]
Datum
27. Dezember 2020 12:59
An
Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Fehlende Daten zu Covid 19 Erkrankungen“ vom 07.07.2020 (#192187) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 139 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 192187 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/192187/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>