Fehlende Daten zu Covid 19 Erkrankungen
In den täglichen Informationen des RKI fehlen viele wichtige Angaben. Da Sie doch sicher nicht dem Vorwurf eines fahrlässigen Umgangs mit der Pandemie ausgesetzt sein wollen, müssen diese Angaben bei Ihnen im Detail vorliegen. Andernfalls wären Sie ja nicht in der Lage gewesen wissenschaftlich fundierte Entscheidungen zu fällen und Maßnahmen einzuleiten.
Ich bitte Sie daher zeitnah um Auskunft zu folgenden Fragen:
1. PCR Tests sind nicht in der Lage einen Virusnachweis zu führen. Sie sind daher nicht zur alleinigen medizinischen Diagnose geeignet. Es wird nur das Erbgut von Viren nachgewiesen, jedoch wird nicht festgestellt, ob diese überhaupt infektiös sind. Welches Testverfahren kam weiterhin zum eindeutigen Nachweis einer SARS CoV 2 Infektion zum Einsatz? Für wie viele positiv Getestete wurde ein eindeutiger Nachweis einer SARS CoV 2 Infektion erbracht?
2. Von wem und wo wurde der Nachweis und die wissenschaftliche Bestätigung für das SARS CoV2 Virus erbracht?
3. Welche mittlere Sensitivität und Spezifität wird für die verwendeten PCR Test angenommen und wann und durch welche Studie wurde dafür ein Nachweis erbracht? Welche Zulassung haben die verwendeten Tests?
4. Auf wieviel Testungen je Meldetag beziehen sich die Angaben der Neuinfizierten? Wieviel Personen wurden dabei mehrfach getestet?
5. In wie viel Fällen wurden Testungen wiederholt weil die Wahrscheinlichkeit einer falsch positiven oder negativen Testung hoch war. Welches Ergebnis hatte dann die Zweit- Dritt- oder jede weitere Testung?
6. Wie viele Menschen von den täglichen Meldungen über Neuinfizierte waren symptomfrei und wurden dennoch auf Grund eines positiven PCR Test als infiziert erfasst?
7. Wie viele Menschen hatten nur geringfügige Symptome, wie viele mussten stationär und wieviel davon intensivmedizisch behandelt werden?
8. Wie viele von den stationär und den intensivmedizinisch Behandelten sind woran verstorben? Wie viele sind an den Folgen einer nicht geeigneten Behandlung z.B. durch invasive Beatmung oder dem Nichterkennen von Thrombosen und in Folge an Embolien verstorben?
9. Wieviel Menschen sind nachweislich detailliert an den einzelnen Meldetagen mit der zweifelsfreien Ursache Covid 19 verstorben. Worauf begründet sich die Annahme eines Covid 19 Todesfalles wenn kein Beleg für die Todesursache vorliegt?
10. Welche Erkenntnisse und Zahlen liegen bisher, hinsichtlich bereits eingetretener Folgeschäden z.B. durch nichtbehandelte Erkrankungen, verschobene Operationen , Mangel an Bewegung und Suiziden, vor
Ich bitte um eine Darstellung bezogen auf jeden einzelnen Landkreis des Landes Brandenburg.
Anfrage abgelehnt
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Datum7. Juli 2020
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11. August 2020
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- Betreff
- Fehlende Daten zu Covid 19 Erkrankungen [#192187]
- Datum
- 7. Juli 2020 17:37
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- Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz
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- Betreff
- AW: Fehlende Daten zu Covid 19 Erkrankungen [#192187]
- Datum
- 13. Juli 2020 10:59
- An
- Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz
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- AW: Fehlende Daten zu Covid 19 Erkrankungen [#192187]
- Datum
- 11. August 2020 10:53
- An
- Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz
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- Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz
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- AW: Fehlende Daten zu Covid 19 Erkrankungen [#192187]
- Datum
- 11. August 2020 17:05
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- AW: Fehlende Daten zu Covid 19 Erkrankungen [#192187]
- Datum
- 26. August 2020 19:01
- An
- Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz
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- Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz
- Betreff
- WG: Bürger / Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz : Fehlende Daten zu Covid 19 Erkrankungen [#192187]
- Datum
- 28. August 2020 18:40
- Status
- Warte auf Antwort
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- Betreff
- Vermittlung bei Anfrage „Fehlende Daten zu Covid 19 Erkrankungen“ [#192187] [#192187]
- Datum
- 3. September 2020 11:16
- An
- Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
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- Betreff
- AW: Vermittlung bei Anfrage „Fehlende Daten zu Covid 19 Erkrankungen“ [#192187] [#192187]
- Datum
- 4. September 2020 12:31
- An
- Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz
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- Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz
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- Betreff versteckt
- Datum
- 4. September 2020 12:31
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- Betreff
- AW: Automatische Antwort: Vermittlung bei Anfrage „Fehlende Daten zu Covid 19 Erkrankungen“ [#192187] [#192187]
- Datum
- 7. September 2020 18:29
- An
- Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz
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- Betreff
- AW: Automatische Antwort: Vermittlung bei Anfrage „Fehlende Daten zu Covid 19 Erkrankungen“ [#192187] [#192187]
- Datum
- 7. September 2020 21:53
- An
- Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz
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- Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
- Betreff
- Betreff versteckt
- Datum
- 8. September 2020 13:55
- Status
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- Von
- Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
- Betreff
- Ihr Antrag auf Informationszugang beim Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration u Verbraucherschutz v 07.07.20, # 192187
- Datum
- 8. Oktober 2020 15:55
- Status
- Warte auf Antwort
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- Betreff
- AW: Ihr Antrag auf Informationszugang beim Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration u Verbraucherschutz v 07.07.20, # 192187 [#192187]
- Datum
- 27. Dezember 2020 12:59
- An
- Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz
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Videohinweise am Samstag
05. September 2020 um 9:00
Ein Artikel von: Redaktion
Keine Akte für Corona-Maßnahmen vorhanden.
Strafrechtlerin ruft Söder in Zeugenstand, spricht von skandalösen Zuständen in Ministerien
Das beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof laufende Normenkontrollverfahren offenbart, dass es in der Bayerischen Staatsregierung keine Aktenlage gibt, auf deren Basis die Entscheidungen der massiven Grundrechtseinschränkung von Markus Söder durchgeführt wurden.
Die prozessführende Strafrechtlerin Jessica Hamed der hessischen Kanzlei Bernhard Korn & Partner, bezeichnet das Vorgehen in einem veröffentlichten E-Mail vom 17.8. als skandalös.
„Auf fünf Seiten erklärte (…) das bayerische Gesundheitsministerium, dass keine Behördenakte existiere und auch nicht zusammengestellt werden könnte“, schreibt die Juristin in Ihrer Stellungnahme, die ich Ihnen
hier zum Download
https://clubderklarenworte.de/skandaloe… bereitstelle.
Quelle: Langemann Medien, 19.08.2020
https://www.nachdenkseiten.de/?p=64425#…