Fehlende Daten zu Funkanlagenstandorten (STOB 541807 und STOB 541808) in der EMF-Datenbank

Anfrage an: Bundesnetzagentur

In der EMF-Datenbank sind zu den Standortbescheinigungen Nr. 541807 und STOB 541808 keine Angaben zum Sicherheitsabstand einsehbar.

Bitte nennen Sie mir die technischen Parameter wie:
- standortbezogener Sicherheitsabstand in Hauptstrahlrichtung
- standortbezogener Sicherheitsabstand in vertikaler Richtung

Bitte senden Sie mir zu den Funkanlagenstandorten außerdem
- die Standortbescheinigung
- das Datenblatt der Funkanlage

Vielen Dank.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    4. Juli 2020
  • Frist
    8. August 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: In der EMF-Datenban…
An Bundesnetzagentur Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Fehlende Daten zu Funkanlagenstandorten (STOB 541807 und STOB 541808) in der EMF-Datenbank [#192030]
Datum
4. Juli 2020 08:55
An
Bundesnetzagentur
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
In der EMF-Datenbank sind zu den Standortbescheinigungen Nr. 541807 und STOB 541808 keine Angaben zum Sicherheitsabstand einsehbar. Bitte nennen Sie mir die technischen Parameter wie: - standortbezogener Sicherheitsabstand in Hauptstrahlrichtung - standortbezogener Sicherheitsabstand in vertikaler Richtung Bitte senden Sie mir zu den Funkanlagenstandorten außerdem - die Standortbescheinigung - das Datenblatt der Funkanlage Vielen Dank.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 192030 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/192030/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesnetzagentur
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Für die von Ihnen benannten Standorte Stob-Nr. 5418…
Von
Bundesnetzagentur
Betreff
WG: Fehlende Daten zu Funkanlagenstandorten (STOB 541807 und STOB 541808) in der EMF-Datenbank [#192030]
Datum
15. Juli 2020 14:07
Status
Anfrage abgeschlossen
41,9 KB
42,8 KB
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Für die von Ihnen benannten Standorte Stob-Nr. 541807 + 541808 wurden jeweils am 06.02.2003 beigefügte Standortbescheinigungen erteilt: - Stob-Nr. 541807 - 87561 Oberstdorf, Hotel Panorama - Stob-Nr. 541808 - 87561 Oberstdorf, Nebelhornstraße 67 Bei beiden Standorten handelt es sich ausschließlich um Richtfunksysteme, Inhaber beider Standortbescheinigungen ist das Landratsamt Oberallgäu. Aufgrund der geringen Sendeleistung und ihrer Charakteristik benötigen Richtfunkantennen - wie in diesem Fall - keinen eigenen Sicherheitsabstand und werden daher in Standortbescheinigungen mit neueren Erteilungsdatum im Regelfall nicht mehr einzeln aufgeführt. Die technischen Datenblätter liegen leider nicht vor. Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Freundliche Grüße

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Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für das Bereitstellen der Dokumente und Ihre Erläuterungen. Mit freundl…
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Von
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Betreff
AW: WG: Fehlende Daten zu Funkanlagenstandorten (STOB 541807 und STOB 541808) in der EMF-Datenbank [#192030]
Datum
15. Juli 2020 17:36
An
Bundesnetzagentur
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für das Bereitstellen der Dokumente und Ihre Erläuterungen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 192030 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/192030/