Fehlende Daten zu schwerwiegenden und tödlichen Verdachtsfällen nach Coronaimpfung bei Kindern im aktuellen Sicherheitsbericht
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Im aktuellen Sicherheitsbericht des PEI fehlen zum wiederholten Mal jegliche Angaben zu gemeldeten Verdachtsfällen auf schwerwiegende und tödliche Nebenwirkungen nach einer Corona-Impfung bei Kindern und Jugendlichen. Darüber hinaus gibt es keine konkrete Zahl zu gemeldeten schwerwiegenden Verdachtsfällen insgesamt.
Im Juni teilten Sie mir auf eine Presseanfrage mit, dass bis zum 31.03.2022 in den Altersgruppen 5 - 17 Jahre insgesamt 1.209 schwerwiegende Verdachtsfälle, darunter neun tödliche, beim PEI eingegangen seien. Insgesamt seien 36.870 schwerwiegende Verdachtsfälle für alle Altersgruppen gemeldet worden.
Auf meine Presseanfrage vom 8. September verweigerten Sie nun die Übermittlung dieser Daten, weil Sie diese u. a. für nicht relevant für die Öffentlichkeit halten. Die Daten sind jedoch von großem öffentlichen Interesse und unterliegen nicht einer begründeten Geheimhaltung. Gleichwohl könnte das Zurückhalten dieser Daten Bürger zu uninformierten, möglicherweise folgenschweren Entscheidungen veranlassen.
Darum frage ich Sie erneut unter Berufung auf das Informationsfreiheitsgesetz:
1. Wie viele Verdachtsfälle auf schwerwiegende Nebenwirkungen nach COVID-19-Impfungen wurden dem PEI bis 30.06.2022 insgesamt gemeldet?
2. Wie viele Verdachtsfälle auf schwerwiegende Nebenwirkungen nach COVID-19-Impfungen bei Jugendlichen im Alter von 12 bis 17 Jahren wurden dem PEI bis zum 30.06.2022 gemeldet?
3. Wie viele Verdachtsfälle auf schwerwiegende Nebenwirkungen nach COVID-19-Impfungen bei Kindern im Alter von 5 bis 11 Jahren wurden dem PEI bis zum 30.06.2022 gemeldet?
4. Wie viele Verdachtsfälle auf schwerwiegende Nebenwirkungen nach COVID-19-Impfungen bei Kindern unter 5 Jahren wurden dem PEI bis zum 30.06.2022 gemeldet?
5. Wie viele Verdachtsfälle auf tödliche Nebenwirkungen nach COVID-19-Impfungen bei Jugendlichen im Alter von 12 bis 17 Jahren wurden dem PEI bis zum 30.06.2022 gemeldet?
6. Wie viele Verdachtsfälle auf tödliche Nebenwirkungen nach COVID-19-Impfungen bei Kindern im Alter von 5 bis 11 Jahren wurden dem PEI bis zum 30.06.2022 gemeldet?
7. Wie viele Verdachtsfälle auf tödliche Nebenwirkungen nach COVID-19-Impfungen bei Kindern unter 5 Jahren wurden dem PEI bis zum 30.06.2022 gemeldet?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren.
Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.
Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage eingeschlafen
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Datum27. September 2022
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29. Oktober 2022
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ja, ich habe mich an den BfDI gewandt und sie haben dem PEI eine ähnliche Antwort abgerungen, wie ich sie auf meine mehrfachen Anfragen von diesem erhalten habe.
Die Mühlen des BfDI scheinen langsam zu mahlen, aber sie kontaktieren mich seither regelmäßig. Nur herausgekommen ist dabei noch nichts.
Viele liebe Grüße
Susan Bonath