Fehlende Immunabwehr gegen Influenza

Anfrage an: Robert Koch-Institut

Anzahl, auch geschätzt, und Kategorisierung von Menschen mit Immunsuppression nach Impfung gegen Influenza, ggf. für das Jahr 2019 und 2020.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    25. Juli 2021
  • Frist
    28. August 2021
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Anzahl, auch gesc…
An Robert Koch-Institut Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Fehlende Immunabwehr gegen Influenza [#225533]
Datum
25. Juli 2021 21:13
An
Robert Koch-Institut
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Anzahl, auch geschätzt, und Kategorisierung von Menschen mit Immunsuppression nach Impfung gegen Influenza, ggf. für das Jahr 2019 und 2020.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 225533 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/225533/upload/9839566b5739bb3464e4ef3e484f2adf85cc1a89/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Robert Koch-Institut
Ihre Anfrage vom 25.07.2021 Sehr Antragsteller/in zu Ihrer o. g. Anfrage auf Informationszugang teilen wir Ihnen …
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
Ihre Anfrage vom 25.07.2021
Datum
26. Juli 2021 14:35
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in zu Ihrer o. g. Anfrage auf Informationszugang teilen wir Ihnen Folgendes mit: Das Robert Koch-Institut (RKI) steht in besonderer Verantwortung, an zentraler Stelle an der Bewältigung der Krise durch die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie mitzuwirken. Diese Auswirkungen betreffen unsere gesamte Gesellschaft und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des RKI in besonderem Maße. Wir bitten daher um Verständnis, falls Ihre Anfrage durch diese besonderen Umstände ggf. nicht innerhalb eines Monats beantwortet werden können sollte. Wir arbeiten mit Hochdruck an der Bearbeitung der Vielzahl der eingegangenen IFG-Anträge, die zumeist auch sehr umfangreich sind. Die für Ihre Anfrage zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind auch gleichzeitig für die Bewältigung der Krisensituation durch COVID-19 zuständig. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass derzeit alle Kräfte gebündelt daran arbeiten, diese außergewöhnliche Situation zu bewältigen. Aus diesem Grunde müssen wir Sie noch um etwas Geduld bitten. Rückfragen hierzu bitte ausschließlich an das Funktionspostfach <<E-Mail-Adresse>> unter Angabe des Aktenzeichens: 2.13.04/0003#0307. Mit freundlichen Grüßen

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Robert Koch-Institut
Ihre Anfrage vom 25.07.2021 (Unser Zeichen: 2.13.04/0003#0307) Sehr Antragsteller/in wir nehmen Bezug auf Ihre A…
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
Ihre Anfrage vom 25.07.2021 (Unser Zeichen: 2.13.04/0003#0307)
Datum
30. Juli 2021 09:59
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in wir nehmen Bezug auf Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 25.07.2021 und teilen Ihnen hierzu Folgendes mit: Dem Robert Koch-Institut (RKI) liegen keine amtlichen Informationen i.S.v. §§ 1, 2 Nr. 1 IFG zu Ihrer Anfrage vor. Allgemein zugängliche Informationen zum Thema „Grippeschutzimpfung“ finden sich auf folgender Webseite des RKI: https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/Impfen/Influenza/faq_ges.html Hinzuweisen ist zudem darauf, dass die Prüfung und Überwachung von Impfstoffen nicht in den Aufgabenbereich des RKI fällt. Vielmehr ist in Deutschland das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) für Impfstoffe verantwortlich und überwacht ihre Qualität, Wirksamkeit und Sicherheit. Bitten wenden Sie sich mit weitergehenden Fragen zu Impfreaktionen bei Influenza-Impfungen an das PEI. Mit freundlichen Grüßen