Fehlende klinische Versuchsergebnisse

Kontext:

Ergebnisse abgeschlossener klinischer Versuche (CTIMPs) der Universitaet fehlen derzeit im europaeischen Studienregister EudraCT.

Eine Datenanalyse von TranspariMED had gezeigt, dass die Universitaet bisher in diesem Kalendarjahr keines der fehlenden Ergebnisse im Studienregister bereitgestellt hat. Dies steht im Kontrast zu der Mehrzahl deutscher Universitaeten, die bereits dabei sind, ihre fehlende Ergebnisse bereitzustellen (siehe TranspariMED-Webseite und EU Trials Tracker Website).

Die Bereiterstellung dieser Ergebnisse auf EudraCT ist laut Europaeischer Medizingbehoerde (EMA), BfArM und Paul-Ehrlich-Institut verpflichtend, und die Verantwortung fuer die Bereitstellung der Ergebnisse liegt bei der Universitaet (und nicht bei individuellen Forschern).

Fragen:

1. Zu welchen Zeitpunkt plant die Universitaet, das erste der fehlenden Ergebnisse auf EudraCT bereitgestellt zu haben?
2. Zu welchen Zeitpunkt plant die Universitaet, alle fehlenden Ergebnisse auf EudraCT bereitgestellt zu haben?
3. Welche Schritte hat die Universitaet bisher unternommen, um Aufsichtsbehoerden dazu anzuleiten, den Status von Versuchen zu korrigieren die derzeit inkorrekt auf EudraCT als fortlaufend (“ongoing”) auf EudraCT aufgelistet sind?

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    14. Oktober 2020
  • Frist
    17. November 2020
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Till Bruckner
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Ruhr-Universität Bochum Details
Von
Till Bruckner
Betreff
Fehlende klinische Versuchsergebnisse [#200760]
Datum
14. Oktober 2020 13:25
An
Ruhr-Universität Bochum
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Kontext: Ergebnisse abgeschlossener klinischer Versuche (CTIMPs) der Universitaet fehlen derzeit im europaeischen Studienregister EudraCT. Eine Datenanalyse von TranspariMED had gezeigt, dass die Universitaet bisher in diesem Kalendarjahr keines der fehlenden Ergebnisse im Studienregister bereitgestellt hat. Dies steht im Kontrast zu der Mehrzahl deutscher Universitaeten, die bereits dabei sind, ihre fehlende Ergebnisse bereitzustellen (siehe TranspariMED-Webseite und EU Trials Tracker Website). Die Bereiterstellung dieser Ergebnisse auf EudraCT ist laut Europaeischer Medizingbehoerde (EMA), BfArM und Paul-Ehrlich-Institut verpflichtend, und die Verantwortung fuer die Bereitstellung der Ergebnisse liegt bei der Universitaet (und nicht bei individuellen Forschern). Fragen: 1. Zu welchen Zeitpunkt plant die Universitaet, das erste der fehlenden Ergebnisse auf EudraCT bereitgestellt zu haben? 2. Zu welchen Zeitpunkt plant die Universitaet, alle fehlenden Ergebnisse auf EudraCT bereitgestellt zu haben? 3. Welche Schritte hat die Universitaet bisher unternommen, um Aufsichtsbehoerden dazu anzuleiten, den Status von Versuchen zu korrigieren die derzeit inkorrekt auf EudraCT als fortlaufend (“ongoing”) auf EudraCT aufgelistet sind?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Till Bruckner Anfragenr: 200760 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/200760/ Postanschrift Till Bruckner << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Till Bruckner

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