Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Kontext:
Diese Anfrage erfolgt im Auftrag von TranspariMED.
Ergebnisse abgeschlossener klinischer Versuche (CTIMPs) der Universitaet fehlen derzeit im europaeischen Studienregister EudraCT.
Eine Datenanalyse von TranspariMED had gezeigt, dass die Universitaet bisher in diesem Kalendarjahr keines der fehlenden Ergebnisse im Studienregister bereitgestellt hat. Dies steht im Kontrast zu der Mehrzahl deutscher Universitaeten, die bereits dabei sind, ihre fehlende Ergebnisse bereitzustellen (siehe TranspariMED-Webseite und EU Trials Tracker Website).
Die Bereiterstellung dieser Ergebnisse auf EudraCT ist laut Europaeischer Medizingbehoerde (EMA), BfArM und Paul-Ehrlich-Institut verpflichtend, und die Verantwortung fuer die Bereitstellung der Ergebnisse liegt bei der Universitaet (und nicht bei individuellen Forschern).
Fragen:
1. Zu welchen Zeitpunkt plant die Universitaet, das erste der fehlenden Ergebnisse auf EudraCT bereitgestellt zu haben?
2. Zu welchen Zeitpunkt plant die Universitaet, alle fehlenden Ergebnisse auf EudraCT bereitgestellt zu haben?
3. Welche Schritte hat die Universitaet bisher unternommen, um Aufsichtsbehoerden dazu anzuleiten, den Status von Versuchen zu korrigieren die derzeit inkorrekt auf EudraCT als fortlaufend (“ongoing”) auf EudraCT aufgelistet sind?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.
Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Till Bruckner
Anfragenr: 200542
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Till Bruckner
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