Fehlende Rechtsgrundlage f.Akkreditierung v.Fahreignungsbegutachtungsstellen

ich hätte gerne von ihnen gewusst,
welches Gesetzesgrundlage der Akkreditierung durch ihre Behörde von Begutachtungsstellen f.Fahreignung zugrunde liegt?

Theoretisch ist es möglich im EU Ausland eine Begutachtung durchführen zulassen.
Die sogenannte Akreditierung von Gutachtern hat offenbar lediglich den Zweck zu verhindern, dass Betroffene aus dem EU Ausland Positive Gutachten beibringen
Die Rechtsgrundlagen für eine Akreditierung konnte ich bisher nicht finden,
daher geben sie mir diese Information herraus.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    24. Februar 2020
  • Frist
    27. März 2020
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: ich hätte gerne von…
An Bundesanstalt für Straßenwesen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Fehlende Rechtsgrundlage f.Akkreditierung v.Fahreignungsbegutachtungsstellen [#181293]
Datum
24. Februar 2020 23:49
An
Bundesanstalt für Straßenwesen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
ich hätte gerne von ihnen gewusst, welches Gesetzesgrundlage der Akkreditierung durch ihre Behörde von Begutachtungsstellen f.Fahreignung zugrunde liegt? Theoretisch ist es möglich im EU Ausland eine Begutachtung durchführen zulassen. Die sogenannte Akreditierung von Gutachtern hat offenbar lediglich den Zweck zu verhindern, dass Betroffene aus dem EU Ausland Positive Gutachten beibringen Die Rechtsgrundlagen für eine Akreditierung konnte ich bisher nicht finden, daher geben sie mir diese Information herraus.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 181293 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/181293 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesanstalt für Straßenwesen
Ihre E-Mail vom 24.02.2020 Sehr geehrteAntragsteller/in im Zuge der Neuordnung der Akkreditierung und Marktüberwa…
Von
Bundesanstalt für Straßenwesen
Betreff
Ihre E-Mail vom 24.02.2020
Datum
25. Februar 2020 14:48
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in im Zuge der Neuordnung der Akkreditierung und Marktüberwachung in der Europäischen Union und der Gründung der Deutschen Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS) führt die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) seit dem 1. Januar 2010 keine Akkreditierungen, sondern fachliche Begutachtungen bei den Trägern von Begutachtungsstellen für Fahreignung durch. Rechtsgrundlagen für die fachliche Begutachtungstätigkeit der BASt sind § 6 Straßenverkehrsgesetz und § 72 Fahrerlaubnis-Verordnung. Mit freundlichen Grüßen