Fehlende Straßenschilder bzgl. Zone 30 in Köln Dellbrück auf dem Grafenmühlenweg in Richtung Bergisch Gladbacher Str.

Wenn man aus den Straßen von Quadtstr. oder Auf der Jüchen in den Grafenmühlenweg einfährt in Richtung Bergisch Gladbacher Str., fehlen dort die Straßenschilder bzgl. Zone 30 und deshalb ist es in dieser Straße zu einer waren Schnellstraße geworden, nach dem der Neubau der GAG-Siedlung fertig gestellt wurde. Man wartet hier wirklich nur bis es zu einem gravierenden Unfall kommt. Dies bezüglich hatte ich auch schon den telefonischen Kontakt mit dem Ordnungsdienst versucht oder auch der Polizei leider ohne Ergebnis, dann hatte ich Mitarbeiter des Ordnungsdienstes angesprochen und die sagten mir man solle es schriftlich melden.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    7. Juni 2019
  • Frist
    9. Juli 2019
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Fehlende Straßenschilder bzgl. Zone 30 in Köln Dellbrück auf dem Grafenmühlenweg in Richtung Bergisch Gladbacher Str. [#149156]
Datum
7. Juni 2019 06:49
An
Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wenn man aus den Straßen von Quadtstr. oder Auf der Jüchen in den Grafenmühlenweg einfährt in Richtung Bergisch Gladbacher Str., fehlen dort die Straßenschilder bzgl. Zone 30 und deshalb ist es in dieser Straße zu einer waren Schnellstraße geworden, nach dem der Neubau der GAG-Siedlung fertig gestellt wurde. Man wartet hier wirklich nur bis es zu einem gravierenden Unfall kommt. Dies bezüglich hatte ich auch schon den telefonischen Kontakt mit dem Ordnungsdienst versucht oder auch der Polizei leider ohne Ergebnis, dann hatte ich Mitarbeiter des Ordnungsdienstes angesprochen und die sagten mir man solle es schriftlich melden.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln
Sehr geehrteAntragsteller/in mit Schreiben vom 07.06.2019 weisen Sie darauf hin, dass wenn man aus den Straßen Vo…
Von
Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln
Betreff
WG: Fehlende Straßenschilder bzgl. Zone 30 in Köln Dellbrück auf dem Grafenmühlenweg in Richtung Bergisch Gladbacher Str. [#149156]
Datum
24. Juni 2019 07:35
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in mit Schreiben vom 07.06.2019 weisen Sie darauf hin, dass wenn man aus den Straßen Von Quadtstr. oder Auf der Jüchen in den Grafenmühlenweg einfährt, in Richtung Bergisch Gladbacher Str., die Verkehrszeichen 274.1 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO, Beginn einer Tempo 30-Zone) fehlen. Die Zufahrten von der Von Quadt-Straße und Auf der Jüchen auf den Grafenmühlenweg befinden sich innerhalb einer Zone 30 (siehe Anhang). Das Zone 30-Gebiet liegt zwischen der Bergisch Gladbacher Straße, Dellbrücker Hauptstraße, Bensberger Marktweg und Dellbrücker Mauspfad. Bezüglich der Beschilderung einer Tempo 30-Zone sieht die StVO lediglich eine Anfangs- sowie Endbeschilderung an allen Zu- und Ausfahrten des Gebietes vor. Durch diese Regelung kann und soll ein erheblicher Beschilderungsaufwand und eine weitere Vermehrung des ohnehin schon zu üppigen "Schilderwaldes" vermieden werden. Da Einzelbeschilderungen wie Geschwindigkeitsbeschränkungen grundsätzlich an jeder einmündenden Straße wiederholt werden müssen, ist eine Beschilderung innerhalb der Tempo 30-Zone zudem verwirrend, da der Verkehrsteilnehmer ggf. davon ausgeht, die Tempo 30-Zone schon verlassen zu haben. Ich hoffe, Sie ausreichend informiert zu haben. Mit freundlichen Grüßen