Fehlende Truppenkennzeichen der Waffen-SS in der Broschüre "Rechtsextremismus: Symbole, Zeichen und verbotene Organisationen"

Das Bundesamt für Verfassungsschutz ist Herausgeber der Broschüre "Rechtsextremismus: Symbole, Zeichen und verbotene Organisationen". Diese findet sich zum herunterladen unter dem nachfolgenden Weblink:

https://www.verfassungsschutz.de/download/broschuere-2018-10-rechtsextremismus-symbole-zeichen-und-verbotene-organisationen.pdf

Warum sind in der Broschüre, nicht die Truppenkennzeichen der nachfolgenden Divisionen der Waffen-SS:

- 13. Waffen-Gebirgs-Division der SS „Handschar“ (kroatische Nr. 1)
- 21. Waffen-Gebirgs-Division der SS „Skanderbeg“ (albanische Nr. 1)

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    13. Juli 2020
  • Frist
    15. August 2020
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Das Bundesamt für V…
An Bundesamt für Verfassungsschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Fehlende Truppenkennzeichen der Waffen-SS in der Broschüre "Rechtsextremismus: Symbole, Zeichen und verbotene Organisationen" [#192575]
Datum
13. Juli 2020 15:32
An
Bundesamt für Verfassungsschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Das Bundesamt für Verfassungsschutz ist Herausgeber der Broschüre "Rechtsextremismus: Symbole, Zeichen und verbotene Organisationen". Diese findet sich zum herunterladen unter dem nachfolgenden Weblink: https://www.verfassungsschutz.de/download/broschuere-2018-10-rechtsextremismus-symbole-zeichen-und-verbotene-organisationen.pdf Warum sind in der Broschüre, nicht die Truppenkennzeichen der nachfolgenden Divisionen der Waffen-SS: - 13. Waffen-Gebirgs-Division der SS „Handschar“ (kroatische Nr. 1) - 21. Waffen-Gebirgs-Division der SS „Skanderbeg“ (albanische Nr. 1)
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 192575 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/192575/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesamt für Verfassungsschutz
BfV_370155_JK/ Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG)
Von
Bundesamt für Verfassungsschutz
Betreff
BfV_370155_JK/ Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG)
Datum
22. Juli 2020 13:32
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
361,3 KB

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AW: BfV_370155_JK/ Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) [#192575] Sehr geehrteAntragsteller/in viel…
An Bundesamt für Verfassungsschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: BfV_370155_JK/ Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) [#192575]
Datum
22. Juli 2020 23:29
An
Bundesamt für Verfassungsschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Mitteilung. Ich bin doch etwas verwundert, das Sie bei einer konkreten Frage zu einer von Ihnen öffentlich herausgegebenen Broschüre, darauf verweisen das Sie keine Auskunft erteilen müssen. Gerade im Anbetracht der aktuellen Debatte zum Thema Rechtsradikalismus, finde ich es bedenklich, das man sich nicht dazu äußern möchte warum Abzeichen der Waffen-SS in dieser offensichtlich fehlen. Ich werde mich bezüglich dieses Missstandes an das für Sie als Dienst- sowie Fachaufsicht zuständige Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat wenden. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 192575 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/192575/