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fehlende Verträge mit Dataport im Transparenzportal

Antrag nach dem IZG-SH/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

mir ist aufgefallen, dass im Transparenzportal sehr wenige Verträge zu finden sind, obwohl das seit diesem Jahr alle Landesbehörden müssen. Besonders interessieren mich die IT-Verträge mit Dataport. Es hat vermutlich Gründe, dass es die Verträge nicht im Transparenzportal gibt. Ist meine Vermutung richtig, dass Verträge mit Dataport nicht unter IZG §11 fallen? Falls das der Fall ist, warum nicht?

Ich hoffe, dass die Begründung auch eine Information ist, die ich nach dem IZG bekommen kann.

Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach § 3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen.

Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG).

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    21. April 2022
  • Frist
    24. Mai 2022
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, mir ist aufgefallen, dass im Transparenzportal sehr w…
An Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
fehlende Verträge mit Dataport im Transparenzportal [#246772]
Datum
21. April 2022 12:59
An
Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, mir ist aufgefallen, dass im Transparenzportal sehr wenige Verträge zu finden sind, obwohl das seit diesem Jahr alle Landesbehörden müssen. Besonders interessieren mich die IT-Verträge mit Dataport. Es hat vermutlich Gründe, dass es die Verträge nicht im Transparenzportal gibt. Ist meine Vermutung richtig, dass Verträge mit Dataport nicht unter IZG §11 fallen? Falls das der Fall ist, warum nicht? Ich hoffe, dass die Begründung auch eine Information ist, die ich nach dem IZG bekommen kann. Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach § 3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen. Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG). Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 246772 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/246772/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>

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Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur
Sehr [geschwärzt], ich beziehe mich auf Ihre Anfrage vom 21.04.2022 mit dem Betreff "fehlende Verträge mit D…
Von
Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur
Betreff
Ihre Anfrage "fehlende Verträge mit Dataport im Transparenzportal", Anfragenr: 246772,
Datum
3. Mai 2022 17:51
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.png
23,7 KB


Sehr [geschwärzt], ich beziehe mich auf Ihre Anfrage vom 21.04.2022 mit dem Betreff "fehlende Verträge mit Dataport im Transparenzportal". Wie Sie bereits in Ihrer Anfrage vermutet haben, gilt die Veröffentlichungspflicht des § 11 Abs. 1 S. 1 IZG SH grundsätzlich nicht für die zwischen dem Land Schleswig-Holstein und Dataport geschlossenen IT-Verträge. Grund hierfür ist, dass es sich bei diesen Verträgen um "öffentliche Aufträge" handelt. Der Begriff des öffentlichen Auftrags ist in § 103 GWB folgendermaßen definiert: "Öffentliche Aufträge sind entgeltliche Verträge zwischen öffentlichen Auftraggebern oder Sektorenauftraggebern und Unternehmen über die Beschaffung von Leistungen, die die Lieferung von Waren, die Ausführung von Bauleistungen oder die Erbringung von Dienstleistungen zum Gegenstand haben." Da die vom Land Schleswig-Holstein mit Dataport geschlossenen Verträge jeweils von Dataport gegen Entgelt an das Land Schleswig-Holstein zu erbringende Leistungen der in § 103 GWB genannten Art zum Gegenstand haben und es sich beim Land um einen öffentlichen Auftraggeber und bei Dataport um ein Unternehmen handelt, liegen insofern öffentliche Aufträge vor. In der Folge müssen diese Verträge nach der Ausnahme in § 11 Abs. 1 S. 4 Nr. 11 IZG SH, wonach die Veröffentlichungspflicht des § 11 Abs. 1 S. 1 IZG SH nicht für öffentliche Aufträge gilt, nicht veröffentlicht werden. Ich hoffe, Ihnen mit dieser Auskunft weitergeholfen zu haben. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [[geschwärzt]] Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein Digitalisierung und Zentrales IT-Management der Landesregierung Niemannsweg 220 24106 Kiel [geschwärzt]<[geschwärzt]> De-Mail: poststelle@melund.landsh.DE-MAIL.de<mailto:poststelle@melund.landsh.DE-MAIL.de> www.melund.schleswig-holstein.de<http://www.melund.schleswig-holstein.de/> Über dieses E-Mail-Postfach kein Zugang für verschlüsselte Dokumente.