Sehr geehrte Frau Kemme,
vielen Dank für Ihre Email vom 2. April 2020 an das Bürgerbüro der Senatskanzlei, die uns als fachlich zuständige Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) zur Beantwortung übergeben wurde. Ich bin gebeten worden, Ihnen zu antworten.
Ihre Enttäuschung, noch keine geeignete Wohnung gefunden zu haben, kann ich sehr gut verstehen. Der Hamburger Wohnungsmarkt ist leider noch angespannt. Der Senat hat gerade aus diesem Grund mit seinem Wohnungsbauprogramm reagiert, indem er sich zum Ziel gesetzt hat, die Voraussetzungen für den Bau von mindestens 10.000 neuen Wohnungen pro Jahr zu schaffen. 3.000 davon sollen jeweils geförderte Wohnungen sein. Diese Maßnahme greift natürlich nicht sofort. Langfristig gehen wir aber davon aus, dass sich die Situation auf dem Wohnungsmarkt ein wenig entspannt.
Da die BSW über keine Wohnraumvermittlung verfügt, ist eine Unterstützung bei der Anmietung einer Wohnung leider nicht möglich. Hierfür bitte ich um Ihr Verständnis. Ich kann Ihnen jedoch hinsichtlich Ihrer Wohnungssuche folgende allgemeine Hinweise geben:
Ich rate Ihnen, sich an das städtische Wohnungsunternehmen SAGA (Vermietungshotline Telefon 42 666 666) zu wenden. Die SAGA verfügt über einen sehr umfangreichen Bestand an Wohnungen. Da der Hamburger Wohnungsmarkt wie bereits eingangs erwähnt zurzeit angespannt ist, ist es förderlich, wenn Sie Ihre Wohnungssuche bei der SAGA möglichst auf ganz Hamburg ausweiten, da dies mittelfristig zu einem Erfolg führen könnte.
Wenn Sie sich ergänzend für eine Wohnung in einem Neubauvorhaben der SAGA bewerben möchten, schauen Sie bitte auf folgende Internetseite der SAGA:
https://www.saga.hamburg/fuer-unsere-mieter/service-center/modernes-wohnen.
Darüber hinaus kann ich Ihnen hinsichtlich Ihrer Wohnungssuche noch folgende Hinweise geben:
Über Wohnungsangebote in Hamburg können Sie sich im Internet informieren unter:
http://www.hamburg.de/immobilien/3280...
oder über den Internetauftritt der Genossenschaften in Hamburg:
http://wohnungsbaugenossenschaften-hh....
Ergänzend möchte ich darauf hinweisen, dass sich Mieterinnen und Mieter, die nicht in der Lage sind ihre Miete alleine zu bezahlen, über eine Wohnkostenbezuschussung durch Leistungen nach dem Wohngeldgesetz (WoGG) bei ihrem zuständigen Bezirksamt beraten lassen können. Eine Auflistung der Bezirksämter finden Sie in der Anlage 1.
Ob für Sie der Bezug einer öffentlich geförderten Wohnung in Frage kommt, hängt von Ihrem Haushaltseinkommen ab. Hinsichtlich Ihres Einkommens rate ich Ihnen daher an, bei einer bezirklichen Hamburger Wohnungsdienststelle prüfen zu lassen, ob Sie möglicherweise die Voraussetzungen für die Erteilung einer Wohnberechtigungsbescheinigung für den 1. Förderweg erfüllen. Sofern Ihr Einkommen jedoch zu hoch für den 1. Förderweg sein sollte, darf ich Sie auf den 2. Förderweg aufmerksam machen. Dieser wurde in Hamburg im Jahre 2011 neu eingeführt, um mittlere Einkommen zu stärken. Bezugsberechtigt sind Haushalte, deren Einkommen maximal 65 % über der Grenze liegt, die das Wohnraumfördergesetz als Einkommensgrenze für den Wohnberechtigungsschein des 1. Förderwegs (sog. § 5-Schein) festlegt.
Gerne übersende ich Ihnen zusätzlich in Anlage 2 unser „Merkblatt für Wohnungssuchende“, das ein Verzeichnis von Wohnungsunternehmen in Hamburg enthält, die auch einen größeren Bestand an Wohnungen verwalten. Dort können Sie sich ebenfalls gezielt nach einer passenden Wohnung erkundigen.
Zusammenfassend ist anzumerken, dass die skizzierten Bewerbungs- und Beratungsmöglichkeiten trotz Corona-Krise auch weiterhin allen Wohnungsuchenden offenstehen.
Hinsichtlich Ihrer Anmerkungen zum möblierten Wohnraum auf einschlägigen Internetplattformen und der damit verbundenen Preisgestaltung beobachtet die BSW die Entwicklungen sehr genau. Aktuell laufen insoweit bereits Prüfungen ob und welche Maßnahmen in diesem Mietraumsegment ergriffen werden könnten sowie sollten. Die Möglichkeiten der BSW für Änderungen im Mietrecht und insbesondere für die Beschränkung der Miethöhe sind aufgrund der Verteilung der Zuständigkeiten zwischen Bund und Ländern sehr reduziert. Änderungen des Mietrechts, welches im Bürgerlichen Gesetzbuch verortet ist, können grundsätzlich nur auf Bundesebene erfolgen. Insofern ist Hamburg bereits sehr engagiert bei dem Versuch, Änderungen zugunsten der Mieterinnen und Mieter zu bewirken (vgl. exemplarisch:
https://www.hamburg.de/justizbehoerde....
Abschließend hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen baldmöglichst Erfolg bei Ihrer Wohnungssuche. Eine Übersicht zur Verarbeitung Ihrer Daten bei der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen finden Sie in der Anlage 3. Ihre Daten wurden nicht an Dritte weitergegeben.
Mit freundlichen Grüßen