Fehlender Beitragsrechner für den Privatbereich auf der Seite "rundfunkbeitrag.de"

Anfrage an: NDR

Auf der alten Webseite zur Information über den Rundfunkbeitrag https://web.archive.org/web/20150911173500/https://www.rundfunkbeitrag.de/informationen/beitragsrechner/index_ger.html
existierte ein (sehr rudimentärer) Beitragsrechner für den Privatbereich. Dieser ist im Zuge der Überarbeitung der Seite weggefallen. Den Rechner für den Geschäftsbereich gibt es noch.

Was ist der Grund, dass es keinen Rechner mehr für Privathaushalte gibt?
Liegt es daran, dass es gar nicht möglich ist, überhaupt einen allgemeingültigen logischen Algorithmus zu erstellen, der den Rundfunkbeitrag nach den Vorgaben des RBStVs berechnet?
Oder würde dann die aktuell praktizierte Berechnungsart nicht mit den Ergebnissen übereinstimmen, bzw. zuviele zu klärende Fragen aufwerfen?

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    7. August 2017
  • Frist
    8. September 2017
  • Ein:e Follower:in
Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, m…
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Von
Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Betreff
Fehlender Beitragsrechner für den Privatbereich auf der Seite "rundfunkbeitrag.de" [#24248]
Datum
7. August 2017 02:20
An
NDR
Status
Warte auf Antwort
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
Auf der alten Webseite zur Information über den Rundfunkbeitrag https://web.archive.org/web/20150911173500/https://www.rundfunkbeitrag.de/informationen/beitragsrechner/index_ger.html existierte ein (sehr rudimentärer) Beitragsrechner für den Privatbereich. Dieser ist im Zuge der Überarbeitung der Seite weggefallen. Den Rechner für den Geschäftsbereich gibt es noch. Was ist der Grund, dass es keinen Rechner mehr für Privathaushalte gibt? Liegt es daran, dass es gar nicht möglich ist, überhaupt einen allgemeingültigen logischen Algorithmus zu erstellen, der den Rundfunkbeitrag nach den Vorgaben des RBStVs berechnet? Oder würde dann die aktuell praktizierte Berechnungsart nicht mit den Ergebnissen übereinstimmen, bzw. zuviele zu klärende Fragen aufwerfen?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Sebastian Pinz <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Sehr geehrter Herr Pinz, vielen Dank für Ihre Anfrage. Der Wegfall des Rechners für den Privatbereich hat einen…
Von
NDR
Betreff
WG: Fehlender Beitragsrechner für den Privatbereich auf der Seite "rundfunkbeitrag.de" [#24248]
Datum
8. August 2017 16:44
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Pinz, vielen Dank für Ihre Anfrage. Der Wegfall des Rechners für den Privatbereich hat einen ganz einfachen Hintergrund: Er wird nicht benötigt. Egal wie man es dreht und wendet, es sind, anders als bei der Staffelregelung im nicht privaten Bereich, monatlich immer 17,50 EUR oder der ermäßigte Beitrag von 5,83 EUR pro Wohnung zu zahlen. Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Sehr geehrte Damen und Herren, Vielen Dank für Ihre schnelle Antwort! Bedeutet das, dass ein ermäßigter Beitragsza…
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Von
Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Betreff
Fehlender Beitragsrechner für den Privatbereich auf der Seite "rundfunkbeitrag.de" [#24248]
Datum
8. August 2017 18:11
An
NDR
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, Vielen Dank für Ihre schnelle Antwort! Bedeutet das, dass ein ermäßigter Beitragszahler, der 2 Wohnungen innehat, insgesamt also 5,83 x 2 = 11,66 Euro zu zahlen hat? Mit freundlichen Grüßen Sebastian Pinz Anfragenr: 24248 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Sebastian Pinz << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Sehr geehrte Damen und Herren, Bei Interesse: Hier befindet sich ein Beitragsrechner für beliebig viele Inhaber e…
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Von
Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Betreff
AW: Fehlender Beitragsrechner für den Privatbereich auf der Seite "rundfunkbeitrag.de" [#24248]
Datum
8. August 2017 22:53
An
NDR
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, Bei Interesse: Hier befindet sich ein Beitragsrechner für beliebig viele Inhaber einer Wohnung mit beliebiger Verteilung von Befreiung, Ermäßigung und Vollzahlern. http://www.freier-rundfunk.de/Beitragsrechner_vs3.ods Es sind dort für jede beliebige Bewohnerkonstellation 2 Varianten der Berechnung aufgeführt: Einmal die Berechnung nach "Art Ihres Hauses" (Beitragsservice) und einmal nach § 426 BGB. Insbesondere die immer vorgeschobene Verwaltungsvereinfachung und somit das Ignorieren der Gesamtschuldnerschaft darf nicht zum rechtlichen und finanziellen Nachteil der Bürger gereichen. Bitte erklären Sie mir, warum dort so gravierende Unterschiede in den Berechnungen vorliegen. ... Mit freundlichen Grüßen Sebastian Pinz Anfragenr: 24248 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Sebastian Pinz << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Sehr geehrter Herr Pinz, das ist korrekt! Mit freundlichen Grüßen
Von
NDR
Betreff
WG: Fehlender Beitragsrechner für den Privatbereich auf der Seite "rundfunkbeitrag.de" [#24248]
Datum
9. August 2017 10:02
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Pinz, das ist korrekt! Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Sehr geehrte Damen und Herren, Sie schreiben: Zitat: "Egal wie man es dreht und wendet, es sind, anders als …
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Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
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AW: WG: Fehlender Beitragsrechner für den Privatbereich auf der Seite "rundfunkbeitrag.de" [#24248]
Datum
10. August 2017 13:11
An
NDR
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, Sie schreiben: Zitat: "Egal wie man es dreht und wendet, es sind, anders als bei der Staffelregelung im nicht privaten Bereich, monatlich immer 17,50 EUR oder der ermäßigte Beitrag von 5,83 EUR pro Wohnung zu zahlen." Zitat Ende Meine Frage: In welcher Regelung wird festgelegt, dass nur ein voller oder ermäßigter Beitrag pro Wohnung zu zahlen sein kann? Der einzige §, der sich auf den Beitrag für die gesamte Wohnung bezieht steht ist §2 (1) RBStV: "Im privaten Bereich ist für jede Wohnung von deren Inhaber (Beitragsschuldner) ein Rundfunkbeitrag zu entrichten." Die in §4 RBStV aufgeführten Befreiungen und Ermäßigungen hingegen beziehen sich auf Einzelpersonen: §4 (1): "Von der Beitragspflicht nach § 2 Abs. 1 werden auf Antrag folgende natürliche Personen befreit: ..." Mit freundlichen Grüßen Sebastian Pinz Anfragenr: 24248 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Sebastian Pinz << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Fehlender Beitragsrechner für den Privatbereic…
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Von
Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Betreff
Fehlender Beitragsrechner für den Privatbereich auf der Seite "rundfunkbeitrag.de" [#24248] #2 [#24248]
Datum
8. September 2017 07:10
An
NDR
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Fehlender Beitragsrechner für den Privatbereich auf der Seite "rundfunkbeitrag.de"“ vom 07.08.2017 (#24248) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Sebastian Pinz Anfragenr: 24248 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Sebastian Pinz << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Sehr geehrte Damen und Herren, der Beitragsrechner wurde um die rechtliche "Auslegung" der Gesamtschuld…
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Von
Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Betreff
Fehlender Beitragsrechner für den Privatbereich auf der Seite "rundfunkbeitrag.de" [#24248] #2 [#24248]
Datum
9. Oktober 2017 23:52
An
NDR
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, der Beitragsrechner wurde um die rechtliche "Auslegung" der Gesamtschuldberechnung des NDR nach Informationen über die Verbraucherzentrale Hamburg erweitert. Er befindet sich nun unter www.freier-rundfunk.de/Beitragsrechner_vs4.ods Meine Anfrage in diesem Thread vom 10. August 2017 wurde leider ohne Angabe von Gründen immer noch nicht beantwortet. Mit freundlichen Grüßen Sebastian Pinz Anfragenr: 24248 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Sebastian Pinz << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Sehr geehrte Damen und Herren, Darf ich Ihre Antwort vom 8. August 2017 Zitat:"Der Wegfall des Rechners für…
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Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Betreff
AW: Fehlender Beitragsrechner für den Privatbereich auf der Seite "rundfunkbeitrag.de" [#24248] #2 [#24248]
Datum
17. Oktober 2017 10:47
An
NDR
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, Darf ich Ihre Antwort vom 8. August 2017 Zitat:"Der Wegfall des Rechners für den Privatbereich hat einen ganz einfachen Hintergrund: Er wird nicht benötigt. Egal wie man es dreht und wendet, es sind, anders als bei der Staffelregelung im nicht privaten Bereich, monatlich immer 17,50 EUR oder der ermäßigte Beitrag von 5,83 EUR pro Wohnung zu zahlen." dahingehend korrigieren: "Egal wie man es dreht und wendet, es sind, anders als bei der Staffelregelung im nicht privaten Bereich, monatlich immer 17,50 EUR oder NACH ANTRAG AUF ERMÄßIGUNG ein Beitrag von 5,83 EUR pro Wohnung zu zahlen" ??? Mit freundlichen Grüßen Sebastian Pinz Anfragenr: 24248 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Sebastian Pinz << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Sehr geehrte Damen und Herren, Bitte klären Sie mich über den folgenden Widerspruch auf: Meine Frage vom 7. Augus…
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Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Betreff
Fehlender Beitragsrechner für den Privatbereich auf der Seite "rundfunkbeitrag.de" [#24248] #2 [#24248]
Datum
14. November 2017 01:29
An
NDR
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, Bitte klären Sie mich über den folgenden Widerspruch auf: Meine Frage vom 7. August 2017 02:20 Zitat: "Was ist der Grund, dass es keinen Rechner mehr für Privathaushalte gibt?" wurde am 8. August 2017 16:44 folgendermaßen von Ihnen beantwortet Zitat: "Der Wegfall des Rechners für den Privatbereich hat einen ganz einfachen Hintergrund: Er wird nicht benötigt. Egal wie man es dreht und wendet, es sind, anders als bei der Staffelregelung im nicht privaten Bereich, monatlich immer 17,50 EUR oder der ermäßigte Beitrag von 5,83 EUR pro Wohnung zu zahlen." Meine Frage vom 8. August 2017 18:11 Zitat: "Bedeutet das, dass ein ermäßigter Beitragszahler, der 2 Wohnungen innehat, insgesamt also 5,83 x 2 = 11,66 Euro zu zahlen hat?" wurde am 9. August 2017 10:02 folgendermaßen von Ihnen beantwortet Zitat: "Sehr geehrt<< Anrede >> Auf die Eingangsfrage teilen Sie mir mit, dass der Beitragsrechner weggefallen ist, weil monatlich nur 17,50 Euro oder 5,83 Euro zu zahlen sind. Auf die zweite Frage teilen Sie mir jedoch noch einen dritten Beitrag mit, nämlich 11,66 Euro. Der Rundfunkbeitrag wird für ein personenbezogenes Konto (Teilnehmernummer), nicht für einzelne Wohnungen berechnet. Somit ergeben sich für die Berechnung des Beitrags Summen von x mal 17,50 Euro und x mal 5,83 Euro und nicht nur die von Ihnen genannten 17,50 Euro und 5,83 Euro. Einfache Rechnung, jedoch noch "komplizierter" als der ehemalige Beitragsrechner, der nur x mal 17,50 Euro (Berechnung bis zu 999 Wohnungen pro Teilnehmerkonto :-) ) berechnet hatte. Warum wird der korrekte und zu zahlende Rundfunkbeitrag pro Teilnehmer verschwiegen und dafür nur die Zwischenberechnung des Beitrags pro Wohnung genannt? Mit freundlichen Grüssen Sebastian Pinz Anfragenr: 24248 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Sebastian Pinz << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Fehlender Beitragsrechner für den Privatbereic…
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Von
Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Betreff
AW: Fehlender Beitragsrechner für den Privatbereich auf der Seite "rundfunkbeitrag.de" [#24248] #2 [#24248]
Datum
21. Januar 2018 11:58
An
NDR
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Fehlender Beitragsrechner für den Privatbereich auf der Seite "rundfunkbeitrag.de"“ vom 07.08.2017 (#24248) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 136 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Sebastian Pinz Anfragenr: 24248 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Sebastian Pinz << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Fehlender Beitragsrechner für den Privatbereic…
An NDR Details
Von
Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
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Erinnerung: Fehlender Beitragsrechner für den Privatbereich auf der Seite "rundfunkbeitrag.de" [#24248] #2 [#24248]
Datum
19. Juni 2018 13:07
An
NDR
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E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Fehlender Beitragsrechner für den Privatbereich auf der Seite "rundfunkbeitrag.de"“ vom 07.08.2017 (#24248) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 285 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Sebastian Pinz Anfragenr: 24248 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Sebastian Pinz www.gez-boykott.de << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>