fehlendes Formular für wertmindernde Angaben

Tatbestand:
in den hess. Steuerformularen "Erklärung zur Feststellung des EHW auf den xy" ist weder das Feld Abriss noch wertmindernde Tatsachen zum ankreuzen vorgesehen ! auch nicht Denkmalschutz:
was paasiert ist folgendes, alle werterhöhenden Tatsachen werden akribisch abgefragt, bis hin zur möglichen Werbetafel am haus, alle wertmindernden Tatsachen werden verschwiegen:
a. es gibt kein Formular dazu
b. es gibt keine Erläuterungen dazu
c. der Amtsermittlungsgrundsatz wird so verletzt, es ist OHNE Antrag zu ermittel:
was NICHT getan wird ist z.b. den Denkmalschutz zu berücksichtigen, selbst wenn er im Kaufvertrag steht, der dem Finanzamt also Kopie zugeht:.
Frage: wann kommt ein vollständiges Formular oder ein Fragebogen zu wertmindenden Tatsachen raus ? wie stellen sie flächendeckend sicher, das der Denkmalschutz und damit verbundene Tatsachen lückenlos berücksichtigt wird ? also wie eine Prüfung bei den Rentenbescheiden, als Sonderprüfung zur Erfassung aller falschen EHW Bescheide ?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    31. Juli 2019
  • Frist
    3. September 2019
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Tatbestand: in d…
An Hessisches Ministerium der Finanzen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
fehlendes Formular für wertmindernde Angaben [#161968]
Datum
31. Juli 2019 08:44
An
Hessisches Ministerium der Finanzen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Tatbestand: in den hess. Steuerformularen "Erklärung zur Feststellung des EHW auf den xy" ist weder das Feld Abriss noch wertmindernde Tatsachen zum ankreuzen vorgesehen ! auch nicht Denkmalschutz: was paasiert ist folgendes, alle werterhöhenden Tatsachen werden akribisch abgefragt, bis hin zur möglichen Werbetafel am haus, alle wertmindernden Tatsachen werden verschwiegen: a. es gibt kein Formular dazu b. es gibt keine Erläuterungen dazu c. der Amtsermittlungsgrundsatz wird so verletzt, es ist OHNE Antrag zu ermittel: was NICHT getan wird ist z.b. den Denkmalschutz zu berücksichtigen, selbst wenn er im Kaufvertrag steht, der dem Finanzamt also Kopie zugeht:. Frage: wann kommt ein vollständiges Formular oder ein Fragebogen zu wertmindenden Tatsachen raus ? wie stellen sie flächendeckend sicher, das der Denkmalschutz und damit verbundene Tatsachen lückenlos berücksichtigt wird ? also wie eine Prüfung bei den Rentenbescheiden, als Sonderprüfung zur Erfassung aller falschen EHW Bescheide ?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Hessisches Ministerium der Finanzen
Hessisches Ministerium der Finanzen Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage vom 31. Juli 2019 über „Frag den …
Von
Hessisches Ministerium der Finanzen
Betreff
Ihre Anfrage per Mail vom 31. Juli 2019 über „Frag den Staat“ i.Z.m. "fehlendes Formular für wertmindernde Angaben bei der Grundstücksbewertung"
Datum
27. August 2019 15:54
Status
Anfrage abgeschlossen
PictureDeviceIndependentBitmap1.jpg
5,1 KB


Hessisches Ministerium der Finanzen Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage vom 31. Juli 2019 über „Frag den Staat“ habe ich erhalten und diese wird als Bürgeranfrage gewertet. Sie erhalten bis zum 30. August 2019 eine diesbezügliche Antwort per Brief. Mit freundlichen Grüßen