fehlendes Formular für wertmindernde Angaben
Tatbestand:
in den hess. Steuerformularen "Erklärung zur Feststellung des EHW auf den xy" ist weder das Feld Abriss noch wertmindernde Tatsachen zum ankreuzen vorgesehen ! auch nicht Denkmalschutz:
was paasiert ist folgendes, alle werterhöhenden Tatsachen werden akribisch abgefragt, bis hin zur möglichen Werbetafel am haus, alle wertmindernden Tatsachen werden verschwiegen:
a. es gibt kein Formular dazu
b. es gibt keine Erläuterungen dazu
c. der Amtsermittlungsgrundsatz wird so verletzt, es ist OHNE Antrag zu ermittel:
was NICHT getan wird ist z.b. den Denkmalschutz zu berücksichtigen, selbst wenn er im Kaufvertrag steht, der dem Finanzamt also Kopie zugeht:.
Frage: wann kommt ein vollständiges Formular oder ein Fragebogen zu wertmindenden Tatsachen raus ? wie stellen sie flächendeckend sicher, das der Denkmalschutz und damit verbundene Tatsachen lückenlos berücksichtigt wird ? also wie eine Prüfung bei den Rentenbescheiden, als Sonderprüfung zur Erfassung aller falschen EHW Bescheide ?
Anfrage erfolgreich
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Datum31. Juli 2019
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3. September 2019
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meiner Meinugn nach organisierte Steuer Diebstahl
man weiß um die Minderungsgründe
will diese aber auf Teufel komm raus, nicht dem Steuerpfl. verraten, der OHNE Steuerberater gar keine Chance hat gegen die EHW Stelle,
um sich so die Taschen voll zu machen,
für JEDES Denkmal in ganz Hessen wären 5 bis 10 % zu gewähren, die Unsumme an Grundsteuer die da eingespart wird, die wird nicht verraten ! und kleingeredet, sind ja nur 5 %, falsch 10 % und das mal wieviel Denkmäler in ganz Hessen ? die Menge machts