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Fehler in deutscher Rechtsprechung - Gefahr für die innere Sicherheit - wie gehen Sie vor?

aufgrund meiner Recherche als Journalistin sind mir befremdliche Vorgänge innerhalb des Justizsystems innerhalb der BRD bekannt. Es scheint, dass Richter eher nicht vorhanden sind, alles nur von Sekretärinnen (Schreibkräfte) gehandhabt wird, sodass sogar fraglich ist, ob Richter lesen und schreiben können und ob diese je die echten Richter waren.

Das FBI hatte oft genug auf veränderte Personen aufgrund von Schönheitschirurgie hingewiesen. Auch könnten es natürliche Doppelgänger sein oder nun mal "nachgemachte Richter". Einige tragen keine Robe, wenn diese den Gerichtssaal betreten.

Ich erkläre weiter, damit Sie meine Frage nach Informationen verstehen. Denn vielleicht kennen Sie oder Ihre Kollegen es, dass Richter nirgendwo eigenhändig auf Urteilen oder Beschlüssen unterschreiben, aber:

§ 134 SGG hier aus dem Sozialgerichtsgesetz
(1) Das Urteil ist vom Vorsitzenden zu unterschreiben.

§ 135 SGG
Das Urteil ist den Beteiligten unverzüglich zuzustellen.

315 ZPO
Unterschrift der Richter
(1) Das Urteil ist von den Richtern, die bei der Entscheidung mitgewirkt haben, zu unterschreiben.

§ 317 ZPO
Urteilszustellung und -ausfertigung
(1) Die Urteile werden den Parteien, verkündete Versäumnisurteile nur der unterliegenden Partei zugestellt. (...)

http://www.haufe.de/sozialwesen/sgb-office-professional/jansen-sgg-153-verfahren-vor-den-landessozialgerichten-225-richterunterschrift-abs3_idesk_PI434_HI2967225.html

Jansen, SGG § 153 Verfahren vor den Landessozialgerichten / 2.2.5 Richterunterschrift (Abs. 3)

Das Urteil ist nach Abs. 3 von den Mitgliedern des Senats zu unterschreiben. (...) Die Unterschrift muss grundsätzlich den Anforderungen genügen, die auch an bestimmende Schriftsätze gestellt werden (vgl. hierzu die Kommentierung zu § 151). Sie muss eigenhändig, handschriftlich und mit dem Nachnamen des Richters erfolgen (Knecht in: Breitkreuz/Fichte, SGG, § 153 Rn 18; vgl. auch BSG, Beschluss v. 27.11.1958, 8 RV 901/58). Eine Paraphe reicht nicht aus. Die Unterschrift muss nicht lesbar sein. (...)

Rz. 14

Ist einer der Berufsrichter an der Unterschrift verhindert, vermerkt dies der Vorsitzende in der Unterschriftzeile mit Angabe des Grundes (hierzu BSG, Beschluss v. 26.7.1962, 2 RU 190/60, Breithaupt 1963 S. 89); z. B.: "RiLSG B. Ist infolge Krankheit an der Unterschrift verhindert". Dieser Vermerk ist zu unterzeichnen (Keller, SGG, § 153 Rn. 10). (...) Sind der Vorsitzende und der dienstältere Berufsrichter verhindert, unterschreibt der dritte Berufsrichter allein (BGH, Beschluss v. 14.4.1992, VI ZB 8/92, SGb 1993 S. 67; Zeihe, SGG, § 153 Rn. 13).

(...)

Weigert sich ein Richter zu unterschreiben, handelt es sich weiterhin um einen Urteilsentwurf. Ersetzt werden kann seine Unterschrift nicht.

Auszug-Ende


Oft unterschreibt gar keiner und auch die Unleserlichkeit ist verboten worden.

Die eigenhändige Unterschrift der Richter ist zwingend vorgeschrieben( z.B. Urteil vom 6. Dezember 1988 BVerwG 9 C 40.87; BVerwGE 81, 32 Beschluß vom 27. Januar 2003; BVerwG 1 B 92.02 NJW 2003, 1544) . Besonders wenn etwas per normaler Post oder auch Fax geschickt wird, muss der Richter eigenhändig unterschreiben. (vgl. BFH, Urteil vom 10. Juli 2002 VII B 6/02 BFH/NV 2002, 1597; Beschluss vom 27. Januar 2003 BVerwG 1 B 92.02 a a. O.)

„Eine eigenhändige Unterschrift liegt vor, wenn das Schriftstück mit dem vollen Namen unterzeichnet worden ist. Die Abkürzung des Namens – so genannte Paraphe – anstelle der Unterschrift genügt nicht.“ (BFH-Beschluß vom 14. Januar 1972 III R 88/70, BFHE 104, 497, BStBl II 1972, 427; Beschluß des Bundesgerichtshofs – BGH – vom 13. Juli 1967 we a ZB 1/67, Neue Juristische Wochenschrift – NJW – 1967, 2310) Getippte Namen sind kein Kennzeichen der ureigenen Meinungsbildung und kein Beweis der wahren Urteilsbildung der Richter.

(Der Link ist veraltert, alte Rede wurde gelöscht).

http://www.justiz.nrw.de/Presse/reden/archiv/2006_02_Archiv/30_10_06/index.php

Rede von Frau Justizministerin Roswitha Müller-Piepenkötter anlässlich der Amtseinführung des Präsidenten des Amtsgerichts Ingolf Dick und Verabschiedung seines Amtsvorgängers Präsident des Amtsgerichts a.D. Dirk Hartmann in Düsseldorf

30.10.2006

Im Amtsgericht Düsseldorf wirken heute Richter, "die Mitverantwortung dafür übernehmen, dass die Rahmenbedingungen für die eigene spruchrichterliche Tätigkeit und für die der Kollegen so gesetzt werden, dass Gerechtigkeit verwirklicht werden kann" - wie es die damalige Richterin am Bundesverfassungsgericht und heutige Richterin am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte Renate Jaeger 2003 in der Frankfurter Rundschau gefordert hat. Renate Jaeger formulierte dann weiter:

"Die Verantwortung für die Optimierung der Justiz tragen die Richter schon heute, sie wissen es nur vielfach nicht".
(...)
Schließlich gehört zur Wahrnehmung der Verantwortung für die Optimierung der Justizgewährleistung die Geschäftsverteilung durch das Präsidium des Gerichts als klassische Selbstverwaltungsaufgabe der Richter. Die Präsidien der Gerichte haben die Geschäfte so zu verteilen, dass ein dem Rechtsstaatsprinzip genügender wirkungsvoller Rechtsschutz gewährleistet ist, wie das Bundesverfassungsgericht mehrfach ausgesprochen hat.

Auszug-Ende

Das heißt es gilt, wie es im DRIG steht und wie ein Eid vom Richter auf das GG gesprochen worden ist nun mal auch das Verfassungsrecht.

Aber die Richter scheitern schon an der Unterschrift. Dadurch ist ein Urteil nicht offiziell zugestellt, wenn die Unterschrift fehlt. Rügt man das, benehmen sich Gerichte so, als ob dem Betroffenen noch nicht einmal ein Fax zusteht, also eine Zusendung des Urteils per Fax, wo die echten Unterschriften der Richter sind. Es wird ein Riesengeheimnis daraus gemacht. Die echte Unterschrift stehe keinem zu, heißt es dann auf Schreiben der Gerichte.

Dadurch wirkt es so, als ob die Richter nicht echt sind, keine Ahnung haben, nicht wissen, was im Urteil steht, denn wenn sie es wüßten, hätten sie unterschreiben müssen, wenn es denn der echte Richterspruch war. So wirkt es so, als ob nur Analphabeten Richter spielen oder in Wahrheit Verbrecher im Gericht tätig sind.

Welche Maßnahmen ergreift das BMI, damit der Rechtsschutz auch wirklich funktioniert und von Gerichten keine Gefahr für die Bevölkerung mehr ausgehen kann.

Keine Unterschrift, kein Urteil, aber es wird so getan, als ob es echt sei.

Es gibt genügend Urteile, die zwingend nun mal Unterschriften vorschreiben, dito im Gesetz. So kann ja jeder gefälscht haben, wenn die Unterschriften fehlen. Denn oft sind die Urteilsinhalte so juristisch bedenklich wie die fehlende Unterschrift.

Die Polizei berät und hilft den Opfern aber nicht. Was gedenken Sie zu tun? Welche Anordnungen gibt es zur Vorgehensweise gegen bedenkliche Gerichte.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    27. November 2014
  • Frist
    30. Dezember 2014
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: aufgrund meiner …
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Fehler in deutscher Rechtsprechung - Gefahr für die innere Sicherheit - wie gehen Sie vor? [#8078]
Datum
27. November 2014 08:33
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
aufgrund meiner Recherche als Journalistin sind mir befremdliche Vorgänge innerhalb des Justizsystems innerhalb der BRD bekannt. Es scheint, dass Richter eher nicht vorhanden sind, alles nur von Sekretärinnen (Schreibkräfte) gehandhabt wird, sodass sogar fraglich ist, ob Richter lesen und schreiben können und ob diese je die echten Richter waren. Das FBI hatte oft genug auf veränderte Personen aufgrund von Schönheitschirurgie hingewiesen. Auch könnten es natürliche Doppelgänger sein oder nun mal "nachgemachte Richter". Einige tragen keine Robe, wenn diese den Gerichtssaal betreten. Ich erkläre weiter, damit Sie meine Frage nach Informationen verstehen. Denn vielleicht kennen Sie oder Ihre Kollegen es, dass Richter nirgendwo eigenhändig auf Urteilen oder Beschlüssen unterschreiben, aber: § 134 SGG hier aus dem Sozialgerichtsgesetz (1) Das Urteil ist vom Vorsitzenden zu unterschreiben. § 135 SGG Das Urteil ist den Beteiligten unverzüglich zuzustellen. 315 ZPO Unterschrift der Richter (1) Das Urteil ist von den Richtern, die bei der Entscheidung mitgewirkt haben, zu unterschreiben. § 317 ZPO Urteilszustellung und -ausfertigung (1) Die Urteile werden den Parteien, verkündete Versäumnisurteile nur der unterliegenden Partei zugestellt. (...) http://www.haufe.de/sozialwesen/sgb-office-professional/jansen-sgg-153-verfahren-vor-den-landessozialgerichten-225-richterunterschrift-abs3_idesk_PI434_HI2967225.html Jansen, SGG § 153 Verfahren vor den Landessozialgerichten / 2.2.5 Richterunterschrift (Abs. 3) Das Urteil ist nach Abs. 3 von den Mitgliedern des Senats zu unterschreiben. (...) Die Unterschrift muss grundsätzlich den Anforderungen genügen, die auch an bestimmende Schriftsätze gestellt werden (vgl. hierzu die Kommentierung zu § 151). Sie muss eigenhändig, handschriftlich und mit dem Nachnamen des Richters erfolgen (Knecht in: Breitkreuz/Fichte, SGG, § 153 Rn 18; vgl. auch BSG, Beschluss v. 27.11.1958, 8 RV 901/58). Eine Paraphe reicht nicht aus. Die Unterschrift muss nicht lesbar sein. (...) Rz. 14 Ist einer der Berufsrichter an der Unterschrift verhindert, vermerkt dies der Vorsitzende in der Unterschriftzeile mit Angabe des Grundes (hierzu BSG, Beschluss v. 26.7.1962, 2 RU 190/60, Breithaupt 1963 S. 89); z. B.: "RiLSG B. Ist infolge Krankheit an der Unterschrift verhindert". Dieser Vermerk ist zu unterzeichnen (Keller, SGG, § 153 Rn. 10). (...) Sind der Vorsitzende und der dienstältere Berufsrichter verhindert, unterschreibt der dritte Berufsrichter allein (BGH, Beschluss v. 14.4.1992, VI ZB 8/92, SGb 1993 S. 67; Zeihe, SGG, § 153 Rn. 13). (...) Weigert sich ein Richter zu unterschreiben, handelt es sich weiterhin um einen Urteilsentwurf. Ersetzt werden kann seine Unterschrift nicht. Auszug-Ende Oft unterschreibt gar keiner und auch die Unleserlichkeit ist verboten worden. Die eigenhändige Unterschrift der Richter ist zwingend vorgeschrieben( z.B. Urteil vom 6. Dezember 1988 BVerwG 9 C 40.87; BVerwGE 81, 32 Beschluß vom 27. Januar 2003; BVerwG 1 B 92.02 NJW 2003, 1544) . Besonders wenn etwas per normaler Post oder auch Fax geschickt wird, muss der Richter eigenhändig unterschreiben. (vgl. BFH, Urteil vom 10. Juli 2002 VII B 6/02 BFH/NV 2002, 1597; Beschluss vom 27. Januar 2003 BVerwG 1 B 92.02 a a. O.) „Eine eigenhändige Unterschrift liegt vor, wenn das Schriftstück mit dem vollen Namen unterzeichnet worden ist. Die Abkürzung des Namens – so genannte Paraphe – anstelle der Unterschrift genügt nicht.“ (BFH-Beschluß vom 14. Januar 1972 III R 88/70, BFHE 104, 497, BStBl II 1972, 427; Beschluß des Bundesgerichtshofs – BGH – vom 13. Juli 1967 we a ZB 1/67, Neue Juristische Wochenschrift – NJW – 1967, 2310) Getippte Namen sind kein Kennzeichen der ureigenen Meinungsbildung und kein Beweis der wahren Urteilsbildung der Richter. (Der Link ist veraltert, alte Rede wurde gelöscht). http://www.justiz.nrw.de/Presse/reden/archiv/2006_02_Archiv/30_10_06/index.php Rede von Frau Justizministerin Roswitha Müller-Piepenkötter anlässlich der Amtseinführung des Präsidenten des Amtsgerichts Ingolf Dick und Verabschiedung seines Amtsvorgängers Präsident des Amtsgerichts a.D. Dirk Hartmann in Düsseldorf 30.10.2006 Im Amtsgericht Düsseldorf wirken heute Richter, "die Mitverantwortung dafür übernehmen, dass die Rahmenbedingungen für die eigene spruchrichterliche Tätigkeit und für die der Kollegen so gesetzt werden, dass Gerechtigkeit verwirklicht werden kann" - wie es die damalige Richterin am Bundesverfassungsgericht und heutige Richterin am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte Renate Jaeger 2003 in der Frankfurter Rundschau gefordert hat. Renate Jaeger formulierte dann weiter: "Die Verantwortung für die Optimierung der Justiz tragen die Richter schon heute, sie wissen es nur vielfach nicht". (...) Schließlich gehört zur Wahrnehmung der Verantwortung für die Optimierung der Justizgewährleistung die Geschäftsverteilung durch das Präsidium des Gerichts als klassische Selbstverwaltungsaufgabe der Richter. Die Präsidien der Gerichte haben die Geschäfte so zu verteilen, dass ein dem Rechtsstaatsprinzip genügender wirkungsvoller Rechtsschutz gewährleistet ist, wie das Bundesverfassungsgericht mehrfach ausgesprochen hat. Auszug-Ende Das heißt es gilt, wie es im DRIG steht und wie ein Eid vom Richter auf das GG gesprochen worden ist nun mal auch das Verfassungsrecht. Aber die Richter scheitern schon an der Unterschrift. Dadurch ist ein Urteil nicht offiziell zugestellt, wenn die Unterschrift fehlt. Rügt man das, benehmen sich Gerichte so, als ob dem Betroffenen noch nicht einmal ein Fax zusteht, also eine Zusendung des Urteils per Fax, wo die echten Unterschriften der Richter sind. Es wird ein Riesengeheimnis daraus gemacht. Die echte Unterschrift stehe keinem zu, heißt es dann auf Schreiben der Gerichte. Dadurch wirkt es so, als ob die Richter nicht echt sind, keine Ahnung haben, nicht wissen, was im Urteil steht, denn wenn sie es wüßten, hätten sie unterschreiben müssen, wenn es denn der echte Richterspruch war. So wirkt es so, als ob nur Analphabeten Richter spielen oder in Wahrheit Verbrecher im Gericht tätig sind. Welche Maßnahmen ergreift das BMI, damit der Rechtsschutz auch wirklich funktioniert und von Gerichten keine Gefahr für die Bevölkerung mehr ausgehen kann. Keine Unterschrift, kein Urteil, aber es wird so getan, als ob es echt sei. Es gibt genügend Urteile, die zwingend nun mal Unterschriften vorschreiben, dito im Gesetz. So kann ja jeder gefälscht haben, wenn die Unterschriften fehlen. Denn oft sind die Urteilsinhalte so juristisch bedenklich wie die fehlende Unterschrift. Die Polizei berät und hilft den Opfern aber nicht. Was gedenken Sie zu tun? Welche Anordnungen gibt es zur Vorgehensweise gegen bedenkliche Gerichte.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
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An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
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Betreff
AW: Fehler in deutscher Rechtsprechung - Gefahr für die innere Sicherheit - wie gehen Sie vor? [#8078]
Datum
4. Januar 2015 10:12
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Fehler in deutscher Rechtsprechung - Gefahr für die innere Sicherheit - wie gehen Sie vor?" vom 27.11.2014 (#8078) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 6 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Anfragenr: 8078 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in << Adresse entfernt >>