fehlerhafte Gebührenbescheide des Abrechnugszeitraums 2020 über ~550 ungeeichte Wasserzähler

Nach Einspruch keinerlei Schuldbekenntnis der Stadtverwaltung Oberndorf a.N. Ein eingeforderten Nachweis über eine angebliche Nachprüfung bisher nicht erhalten. LRA Rottweil sowie der Landtag in BW hat alles für "gut" befunden. Da in der Grundgebühr ein geeichtes Gerät beinhaltet ist wurde also eine nicht vollständig erbrachte Leistung abgerechnet. Weiterhin wurde bei über 550 ungeichten Wasserzählern entgegen dem gültigen Eichgesetz abgerechnet. Die Überschreitung war zum Teil über mehrere Monate. Wieseso ist sowas haltbar und wird auch von den zuständigen Überwachungsbehörden nicht ernsthaft verfolgt?

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    19. Dezember 2021
  • Frist
    22. Januar 2022
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Nach Einspruch ke…
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Von
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Betreff
fehlerhafte Gebührenbescheide des Abrechnugszeitraums 2020 über ~550 ungeeichte Wasserzähler [#235916]
Datum
19. Dezember 2021 16:23
An
Bundesministerium der Justiz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Nach Einspruch keinerlei Schuldbekenntnis der Stadtverwaltung Oberndorf a.N. Ein eingeforderten Nachweis über eine angebliche Nachprüfung bisher nicht erhalten. LRA Rottweil sowie der Landtag in BW hat alles für "gut" befunden. Da in der Grundgebühr ein geeichtes Gerät beinhaltet ist wurde also eine nicht vollständig erbrachte Leistung abgerechnet. Weiterhin wurde bei über 550 ungeichten Wasserzählern entgegen dem gültigen Eichgesetz abgerechnet. Die Überschreitung war zum Teil über mehrere Monate. Wieseso ist sowas haltbar und wird auch von den zuständigen Überwachungsbehörden nicht ernsthaft verfolgt?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 235916 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/235916/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium der Justiz
Sehr geehrte/r Frau/Herr Antragsteller/in, vielen Dank für Ihre Nachricht vom 19. Dezember 2021. Der Bürgerser…
Von
Bundesministerium der Justiz
Betreff
Re: fehlerhafte Gebührenbescheide des Abrechnugszeitraums 2020 über ~550 ungeeichte Wasserzähler [#235916] - BMJV-ID: [25765002]
Datum
22. Dezember 2021 11:16
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte/r Frau/Herr Antragsteller/in, vielen Dank für Ihre Nachricht vom 19. Dezember 2021. Der Bürgerservice des Bundesministeriums der Justiz steht Ihnen gerne für Auskünfte zu allen Bereichen, für die unser Haus gemäß der Aufgabenverteilung innerhalb der obersten Bundesbehörden zuständig ist, zur Verfügung. Das Mess- und Eichgesetz (MessEG), welches Sie in Ihrer Anfrage ansprechen, fällt jedoch in den Verantwortungsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz. Aus Datenschutzgründen können wir Ihr Schreiben leider nicht an die Kolleginnen und Kollegen zur Bearbeitung abgeben. Daher muss ich Sie bitten, sich mit Ihrem Anliegen an den dortigen Bürgerservice zu wenden. Zu Ihrer Information übersende ich Ihnen die Kontaktdaten: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz 11019 Berlin Tel.: 030 18 615 - 0 <<E-Mail-Adresse>> <<E-Mail-Adresse>> Internet: www.bmwi.de Ich bedauere, Ihre Anfrage nicht für Sie abschließend behandeln zu können und hoffe, dass mein Hinweis dennoch hilfreich für Sie ist. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, Nach Einspruch keinerlei Schuldbekenntnis der Stadtverwaltung Oberndorf a.N. Einen …
Von
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Betreff
fehlerhafte Gebührenbescheide des Abrechnugszeitraums 2020 über ~550 ungeeichte Wasserzähler [#235916] - BMJV-ID: [25765002] [#235916]
Datum
24. Dezember 2021 04:39
An
Empfängername
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Nach Einspruch keinerlei Schuldbekenntnis der Stadtverwaltung Oberndorf a.N. Einen eingeforderten Nachweis über eine angebliche Nachprüfung bisher nicht erhalten. LRA Rottweil sowie der Landtag in BW hat alles für "gut" befunden. Da in der Grundgebühr ein geeichtes Gerät beinhaltet ist wurde also eine nicht vollständig erbrachte Leistung abgerechnet. Weiterhin wurde bei über 550 ungeeichten Wasserzählern entgegen dem gültigen Eichgesetz abgerechnet. Die Überschreitung war zum Teil über mehrere Monate. Wieso ist so was haltbar und wird auch von den zuständigen Überwachungsbehörden nicht ernsthaft verfolgt? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 235916 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/235916/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „fehlerhafte Gebührenbescheide des Abrechnugsze…
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Betreff
AW: fehlerhafte Gebührenbescheide des Abrechnugszeitraums 2020 über ~550 ungeeichte Wasserzähler [#235916] - BMJV-ID: [25765002] [#235916]
Datum
22. Januar 2022 19:00
An
Bundesministerium der Justiz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „fehlerhafte Gebührenbescheide des Abrechnugszeitraums 2020 über ~550 ungeeichte Wasserzähler“ vom 19.12.2021 (#235916) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 235916 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/235916/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>

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Weitere Info´s zu fehlerhaften Gebührenbescheiden Klärung steht bei den Behörden seit fast einem Jahr immer noch a…
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Via
Briefpost
Betreff
Weitere Info´s zu fehlerhaften Gebührenbescheiden
Datum
30. Januar 2022
An
Bundesministerium der Justiz
Status
Nicht-öffentliche Anhänge:
210425_roth-beschwerde-wasserzahlr.pdf
391,4 KB
Klärung steht bei den Behörden seit fast einem Jahr immer noch aus! Mangelndes Interesse der Behörde und nur Beschwichtigungen anstatt Beweisen und Ergebnissen.