Fehlerhafte Stimmzettel

Anfrage an: Stadt Albstadt

Zusätzlich entstandene Kosten durch den Neudruck und Versand der korrigierten Stimmzettel, sowie Auskunft darüber wann und wie der Fehler bemerkt wurde. (vgl. https://www.zak.de/Nachrichten/Stimmzettel-fuer-Gemeinderatswahl-in-Albstadt-muessen-neu-gedruckt-und-verschickt-werden-135898.html?fbclid=IwAR0y4FPMwMJLL5ZTOxp3Y8E8qrQ_sDmHnZOEyx9m7CwneF7r4wi9D6bR4FA)

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    16. Mai 2019
  • Frist
    15. Juni 2019
  • Ein:e Follower:in
Kevin Sieger
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Zusätzlic…
An Stadt Albstadt Details
Von
Kevin Sieger
Betreff
Fehlerhafte Stimmzettel [#142881]
Datum
16. Mai 2019 12:13
An
Stadt Albstadt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Zusätzlich entstandene Kosten durch den Neudruck und Versand der korrigierten Stimmzettel, sowie Auskunft darüber wann und wie der Fehler bemerkt wurde. (vgl. https://www.zak.de/Nachrichten/Stimmzettel-fuer-Gemeinderatswahl-in-Albstadt-muessen-neu-gedruckt-und-verschickt-werden-135898.html?fbclid=IwAR0y4FPMwMJLL5ZTOxp3Y8E8qrQ_sDmHnZOEyx9m7CwneF7r4wi9D6bR4FA)
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Kevin Sieger <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Kevin Sieger << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Kevin Sieger
Kevin Sieger
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Fehlerhafte Stimmzettel“ vom 16.05.2019 …
An Stadt Albstadt Details
Von
Kevin Sieger
Betreff
AW: Fehlerhafte Stimmzettel [#142881]
Datum
16. Juni 2019 12:34
An
Stadt Albstadt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Fehlerhafte Stimmzettel“ vom 16.05.2019 (#142881) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Kevin Sieger Anfragenr: 142881 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Kevin Sieger << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Stadt Albstadt
ihre Anfrage Sehr geehrter Herr , ich nehme Bezug auf Ihre 0.8 E-Mail vom 16. Mai 2019 und kann Ihnen Folgendes m…
Von
Stadt Albstadt
Via
Briefpost
Betreff
ihre Anfrage
Datum
25. Juni 2019
Status
Anfrage abgeschlossen
193,2 KB
Sehr geehrter Herr , ich nehme Bezug auf Ihre 0.8 E-Mail vom 16. Mai 2019 und kann Ihnen Folgendes mitteilen: Die Kosten für den Neudruck der Stimmzettel belaufen sich auf 38.325,00 € zuzgl. MwSt. Der Versand der Stimmzettel durch die Deutsche Post AG verursachte Portokosten in Höhe von 52.037,60 € Der Fehler wurde am 09. Mai 2019 von einem wahlberechtigten Bürger bemerkt und dem Wahl amt mitgeteilt Mit freundlichen Grüßen