Fehlerquoten der Seitenscan-Einrichtungen und der Auswertungen der Seitenscans der TollCollect-Kontrollbrücken und -säulen

Unterlagen, aus denen die Fehlerquoten und deren Ermittlungsvorgehen der Seitenscan-Einrichtungen und der Auswertungen der Seitenscans der TollCollect-Kontrollbrücken und -säulen seit Bestehens des TollCollect-Systems bis 2019 hervorgehen.

Bitte beachten Sie: Sollten Teile meines Antrags mit etwaigen Kosten verbunden sein, so bitte ich nicht nur um vorherige Benachrichtigung sondern auch um eine davon unabhängige Beantwortung bzw. Erledigung derjenigen Teile dieses Antrags, die nicht mit einer Entstehung von Kosten verbunden sind.

Ich weise hiermit ausdrücklich darauf hin, dass ich keinerlei im Rahmen dieser Anfrage entstehenden Kosten akzeptieren werde, solange mir diese nicht vor ihrem Entstehen schriftlich angekündigt worden sind und solange ich die Übernahme dieser Kosten nicht schriftlich zugestimmt bzw. diese akzeptiert habe.

Vielen Dank für Ihre Arbeit und Bemühungen mit meiner Anfrage!

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    31. August 2019
  • Frist
    5. Oktober 2019
  • Ein:e Follower:in
Michael Ebeling
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Unterlagen,…
An Bundesamt für Logistik und Mobilität Details
Von
Michael Ebeling
Betreff
Fehlerquoten der Seitenscan-Einrichtungen und der Auswertungen der Seitenscans der TollCollect-Kontrollbrücken und -säulen [#165643]
Datum
31. August 2019 23:08
An
Bundesamt für Logistik und Mobilität
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Unterlagen, aus denen die Fehlerquoten und deren Ermittlungsvorgehen der Seitenscan-Einrichtungen und der Auswertungen der Seitenscans der TollCollect-Kontrollbrücken und -säulen seit Bestehens des TollCollect-Systems bis 2019 hervorgehen. Bitte beachten Sie: Sollten Teile meines Antrags mit etwaigen Kosten verbunden sein, so bitte ich nicht nur um vorherige Benachrichtigung sondern auch um eine davon unabhängige Beantwortung bzw. Erledigung derjenigen Teile dieses Antrags, die nicht mit einer Entstehung von Kosten verbunden sind. Ich weise hiermit ausdrücklich darauf hin, dass ich keinerlei im Rahmen dieser Anfrage entstehenden Kosten akzeptieren werde, solange mir diese nicht vor ihrem Entstehen schriftlich angekündigt worden sind und solange ich die Übernahme dieser Kosten nicht schriftlich zugestimmt bzw. diese akzeptiert habe. Vielen Dank für Ihre Arbeit und Bemühungen mit meiner Anfrage!
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Michael Ebeling <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Michael Ebeling << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Michael Ebeling
Bundesamt für Logistik und Mobilität
Ihr Antrag nach dem IFG/UIG/VIG vom 31.08.2019 Sehr geehrter Herr Ebeling, hiermit bestätige ich Ihnen den Ein…
Von
Bundesamt für Logistik und Mobilität
Betreff
Fehlerquoten der Seitenscan-Einrichtungen und der Auswertungen der Seitenscans der TollCollect-Kontrollbrücken und -säulen [#165643]
Datum
12. September 2019 08:03
Status
Warte auf Antwort
Ihr Antrag nach dem IFG/UIG/VIG vom 31.08.2019 Sehr geehrter Herr Ebeling, hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihres Antrags nach dem IFG/UIG/VIG vom 31.08.2019. Mit E-Mail vom 31.08.2019 beantragen Sie Auskunft über die Fehlerquoten der Seitenscan-Einrichtungen und der Auswertungen der Seitenscans der TollCollect-Kontrollbrücken und -säulen. Die Bearbeitung und Prüfung Ihres Antrages wird wegen des Umfangs Ihrer begehrten Informationen noch einige Zeit in Anspruch nehmen. Das Bundesamt für Güterverkehr wird jedoch alsbald Ihren Antrag bescheiden. Für Rückfragen oder Fragen zum Sachstand können Sie sich gerne bei mir melden. Mit freundlichen Grüßen
Michael Ebeling
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Fehlerquoten der Seitenscan-Einrichtunge…
An Bundesamt für Logistik und Mobilität Details
Von
Michael Ebeling
Betreff
AW: Fehlerquoten der Seitenscan-Einrichtungen und der Auswertungen der Seitenscans der TollCollect-Kontrollbrücken und -säulen [#165643]
Datum
6. Oktober 2019 21:39
An
Bundesamt für Logistik und Mobilität
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Fehlerquoten der Seitenscan-Einrichtungen und der Auswertungen der Seitenscans der TollCollect-Kontrollbrücken und -säulen“ vom 31.08.2019 (#165643) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Michael Ebeling Anfragenr: 165643 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Bundesamt für Logistik und Mobilität
Sehr geehrter Herr Ebeling, zu Ihrem Antrag nach dem IFG/UIG/VIG vom 31.08.2019 gebe ich Ihnen folgende Sachstand…
Von
Bundesamt für Logistik und Mobilität
Betreff
AW: Fehlerquoten der Seitenscan-Einrichtungen und der Auswertungen der Seitenscans der TollCollect-Kontrollbrücken und -säulen [#165643]
Datum
16. Oktober 2019 13:37
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Ebeling, zu Ihrem Antrag nach dem IFG/UIG/VIG vom 31.08.2019 gebe ich Ihnen folgende Sachstandsmitteilung: Die Prüfung Ihres Antrags ist hier noch nicht abgeschlossen. Ich bitte insoweit noch um etwas Geduld. Für Rückfragen können Sie sich gerne bei mir melden. Mit freundlichen Grüßen
Michael Ebeling
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Fehlerquoten der Seitenscan-Einrichtunge…
An Bundesamt für Logistik und Mobilität Details
Von
Michael Ebeling
Betreff
AW: Fehlerquoten der Seitenscan-Einrichtungen und der Auswertungen der Seitenscans der TollCollect-Kontrollbrücken und -säulen [#165643]
Datum
4. November 2019 22:22
An
Bundesamt für Logistik und Mobilität
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Fehlerquoten der Seitenscan-Einrichtungen und der Auswertungen der Seitenscans der TollCollect-Kontrollbrücken und -säulen“ vom 31.08.2019 (#165643) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 31 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Michael Ebeling Anfragenr: 165643 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/165643

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Bundesamt für Logistik und Mobilität
Betreff: Fehlerquoten der Seitenscan-Einrichtungen und der Auswertungen der Seitenscans der TollCollect-Kontrollbr…
Von
Bundesamt für Logistik und Mobilität
Betreff
Betreff: Fehlerquoten der Seitenscan-Einrichtungen und der Auswertungen der Seitenscans der TollCollect-Kontrollbrücken und –säulen [#165643]
Datum
28. November 2019 14:26
Status
Warte auf Antwort
Ihr Antrag nach dem IFG/UIG/VIG vom 31.08.2019 Sehr geehrter Herr Ebeling, in der Anlage übersende ich Ihnen den Bescheid vom 28.11.2019 zu Ihrem Antrag nach dem IFG/UIG/VIG vom 31.08.2019. Der Originalbescheid wird Ihnen auf dem Postweg zugesandt. Mit freundlichen Grüßen