Fehlverhalten des Bürgermeisters - wegen unzulässiger Weiterleitung einer Bürgerbeschwerde

Am 5. und 6. Februar 2011 wurde der Mitarbeiter Harald Bieber des Kea-BW (KEA Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg GmbH, Kaiserstraße 94a, 76133 Karlsruhe) über den Strassenverkehrslärm in der Kommune Bad Schussenried informiert.

Rückwirkend ergab sich dass Herr Bieber dieses Schreiben unzulässigerweise an den Bürgermeister Achim Deinet der Kommune Bad Schussenried weitergeleitet hat.

Am 9. März 2011 14:01 hatte der Bürgermeister eine - aus des Sicht des geschädigten 'Kampagne' - gegen den Email Verfasser vom 6 Februar 2011 an all die Mitglieder der Kommunalparlamente (Stadtrat und Gemeinderat) über einen Email Verteiler gestartet hat.
Hierzu gab es eine Entscheidung des Ladedatenschutzbeauftragten dass das Verhalten der Bürgermeisters unzulässig war.

1. Hiermit erbitte ich die Offenlegung des der Kommune Bad Schussenried vorliegenden Schriftverkehrs zwischen KEA und der Kommune Bad Schussenried im Hinblick auf die Beschwerde vom 5 und 6. Februar 2011. Insbesondere die Emails von Harald Bieber an Mitarbeiter (einschliesslich die Emails an den Bürgermeisters Deinet)

2. Die Entscheidung des Datenschutzbeauftragten bezüglich des Verhaltens des Bürgermeisters. Bitte um Offenlegung des kompletten Schriftverkehrs und der Entscheidung des Datenschutzbeauftragten.

3. Konsequenzen die aus dem Fehlverhalten des Bürgermeisters Achim Deinet gezogen wurden (auf Basis der Entscheidung des Datenschutzbeauftragten).

4. Wer waren namentlich die Empfänger des Emails des Bürgermeisters vom 9. März 2011 14:01 ?

5. Ich erbitte die Offenlegung aller Antwortschreiben (inklusive Emails) im Hinblick auf das Email des Bürgermeisters Achim Deinet vom 9. März 14:01

6. Offenlegung des Schreibens des Datenschutzbeauftragten.

7. Ich bitte um Offenlegung der Schreiben (an den BM, die Kommune Schussenried, den Geschädigten) nachdem sich der Geschädigte am 9. März 2011 20:31 per Email an den Verteiler des Bürgermeisters Deinet gewehrt hat.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    13. März 2016
  • Frist
    12. April 2016
  • Ein:e Follower:in
Stadt Bad Schussenried
Unberechtigte Weiterleitung von Email eine Bürgers an den Gemeinderat durch den Bürgermeister, KEA
Von
Stadt Bad Schussenried
Via
Briefpost
Betreff
Unberechtigte Weiterleitung von Email eine Bürgers an den Gemeinderat durch den Bürgermeister, KEA
Datum
12. August 2011
Status
Anfrage abgeschlossen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/LUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Am 5. und 6. F…
An Stadt Bad Schussenried Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Fehlverhalten des Bürgermeisters - wegen unzulässiger Weiterleitung einer Bürgerbeschwerde [#15995]
Datum
13. März 2016 00:49
An
Stadt Bad Schussenried
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem LIFG/LUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Am 5. und 6. Februar 2011 wurde der Mitarbeiter Harald Bieber des Kea-BW (KEA Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg GmbH, Kaiserstraße 94a, 76133 Karlsruhe) über den Strassenverkehrslärm in der Kommune Bad Schussenried informiert. Rückwirkend ergab sich dass Herr Bieber dieses Schreiben unzulässigerweise an den Bürgermeister Achim Deinet der Kommune Bad Schussenried weitergeleitet hat. Am 9. März 2011 14:01 hatte der Bürgermeister eine - aus des Sicht des geschädigten 'Kampagne' - gegen den Email Verfasser vom 6 Februar 2011 an all die Mitglieder der Kommunalparlamente (Stadtrat und Gemeinderat) über einen Email Verteiler gestartet hat. Hierzu gab es eine Entscheidung des Ladedatenschutzbeauftragten dass das Verhalten der Bürgermeisters unzulässig war. 1. Hiermit erbitte ich die Offenlegung des der Kommune Bad Schussenried vorliegenden Schriftverkehrs zwischen KEA und der Kommune Bad Schussenried im Hinblick auf die Beschwerde vom 5 und 6. Februar 2011. Insbesondere die Emails von Harald Bieber an Mitarbeiter (einschliesslich die Emails an den Bürgermeisters Deinet) 2. Die Entscheidung des Datenschutzbeauftragten bezüglich des Verhaltens des Bürgermeisters. Bitte um Offenlegung des kompletten Schriftverkehrs und der Entscheidung des Datenschutzbeauftragten. 3. Konsequenzen die aus dem Fehlverhalten des Bürgermeisters Achim Deinet gezogen wurden (auf Basis der Entscheidung des Datenschutzbeauftragten). 4. Wer waren namentlich die Empfänger des Emails des Bürgermeisters vom 9. März 2011 14:01 ? 5. Ich erbitte die Offenlegung aller Antwortschreiben (inklusive Emails) im Hinblick auf das Email des Bürgermeisters Achim Deinet vom 9. März 14:01 6. Offenlegung des Schreibens des Datenschutzbeauftragten. 7. Ich bitte um Offenlegung der Schreiben (an den BM, die Kommune Schussenried, den Geschädigten) nachdem sich der Geschädigte am 9. März 2011 20:31 per Email an den Verteiler des Bürgermeisters Deinet gewehrt hat.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadt Bad Schussenried
Verlängerung der Strassenbeleuchtungsdauer Sehr geehrter XXX, Ihre Anfrage nach dem Landesinformationsfreiheits…
Von
Stadt Bad Schussenried
Via
Briefpost
Betreff
Verlängerung der Strassenbeleuchtungsdauer
Datum
15. März 2016
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter XXX, Ihre Anfrage nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz vom 15.03.2016 haben wir erhalten. Wir können Ihnen mitteilen, dass die Verlängerung der Leuchtdauer der Straßenbeleuchtung in Bad Schussenried eine Entscheidung der laufenden Verwaltung war. Über diese Entscheidung gibt es keine Niederschriften. Darüber hinaus handelte es sich wie bereits oben genannte um eine Entscheidung der laufenden Verwaltung, so dass sich der Gemeinderat mit diesem Thema nicht beschäftigt hat. Ihr Antrag auf Offenlegung der Entscheidung zur Verlängerung der Straßenbeleuchtungsdauer ist somit aufgrund fehlender Information nicht möglich zu bearbeiten. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ergänzend zu der IFG Anfrage erbitte ich die Offenlegung der Entscheidung zur Verl…
An Stadt Bad Schussenried Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Fehlverhalten des Bürgermeisters - wegen unzulässiger Weiterleitung einer Bürgerbeschwerde [#15995]
Datum
15. März 2016 01:33
An
Stadt Bad Schussenried
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ergänzend zu der IFG Anfrage erbitte ich die Offenlegung der Entscheidung zur Verlängerung der Strassenbeleuchtungsdauern um je 30 mind d.h. insgesamt 1 Stunde. Bitte veröffentlichen Sie hierzu auch den Tagesordnungspunkt der Stadtratsatzung und die Abstimmungsergebnisse. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 15995 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Stadt Bad Schussenried
Antwort zu Anfrage vom 13.März 2016 00:49 Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage vom 13.03.2016 haben wir erha…
Von
Stadt Bad Schussenried
Via
Briefpost
Betreff
Antwort zu Anfrage vom 13.März 2016 00:49
Datum
13. April 2016
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage vom 13.03.2016 haben wir erhalten. Nach hausinterner Recherche der von Ihnen angeforderten Unterlagen müssen wir Ihnen leider mitteilen, dass diese dem Hauptamt nicht vorliegen. Ihr Antrag ist somit aufgrund fehlender amtlicher Informationen nicht möglich zu bearbeiten. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Fehlverhalten des Bürgermeisters - wegen …
An Stadt Bad Schussenried Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: Fehlverhalten des Bürgermeisters - wegen unzulässiger Weiterleitung einer Bürgerbeschwerde [#15995]
Datum
13. April 2016 00:08
An
Stadt Bad Schussenried
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Fehlverhalten des Bürgermeisters - wegen unzulässiger Weiterleitung einer Bürgerbeschwerde" vom 13.03.2016 (#15995) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 15995 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, nachdem Sie schreiben dass ihnen - als Behörde - die Unterlagen nicht vorliegen, d…
An Stadt Bad Schussenried Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW(x): Fehlverhalten des Bürgermeisters - wegen unzulässiger Weiterleitung einer Bürgerbeschwerde [#15995]
Datum
24. April 2016 22:48
An
Stadt Bad Schussenried
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, nachdem Sie schreiben dass ihnen - als Behörde - die Unterlagen nicht vorliegen, dann haben Sie doch nichts dagegen wenn ich die Unterlagen veröffentliche. Dies ist im Interesse der Allgemeinheit. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 15995 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, nachdem die Verlängerung der Beleuchtungsdauer der Ortslampen in der gesamten Komm…
An Stadt Bad Schussenried Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW(x): Fehlverhalten des Bürgermeisters - wegen unzulässiger Weiterleitung einer Bürgerbeschwerde [#15995]
Datum
24. April 2016 23:02
An
Stadt Bad Schussenried
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, nachdem die Verlängerung der Beleuchtungsdauer der Ortslampen in der gesamten Kommune - die neben Lichtverschmutzung auch zu schnellerem Verkehr und somit höherem Verkehrslärm führt - nicht durch den Gemeinderat beschlossen wurde, erbitte ich um Informationen wo dies geregelt ist (u.a. Gemeindeordnung). Auch erbitte ich um Informationen über die gesamten Mehrkosten dieser Massnahme pro Jahr (den es kommt Schätzungsweise zu einer Verlängerung der Beleuchtungsdauer um ca 10-20%.) Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 15995 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Ba…
An Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage "Fehlverhalten des Bürgermeisters - wegen unzulässiger Weiterleitung einer Bürgerbeschwerde" [#15995]
Datum
31. Mai 2016 19:10
An
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Baden-Württemberg (LIFG, UVwG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/15995 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil (siehe unten) Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. ----- Die Stadt Schussenried behauptet am 13. April: "Ihre Anfrage vom 13.03.2016 haben wir erhalten. Nach hausinterner Recherche der von Ihnen angeforderten Unterlagen müssen wir Ihnen leider mitteilen, dass diese dem Hauptamt nicht vorliegen. Ihr Antrag ist somit aufgrund fehlender amtlicher Informationen nicht möglich zu bearbeiten." --- Des Weiteren (10. Mai) ---- Sehr geehrt<< Anrede >> Entscheidungen der laufenden Verwaltung sind in § 44 Abs. 2 Gemeindeordnung geregelt. Darüber hinaus regelt die Hauptsatzung welche Aufgaben dem Bürgermeister übertragen werden. Die Hauptsatzung kann im Ortsrecht auf der Homepage der Stadt Bad Schussenried abgerufen werden. Mehrkosten sind aufgrund dieser Maßnahme nicht entstanden. Durch die Umstellung auf LED Beleuchtung an vielen Stellen in der Stadt konnten sogar Einsparungen erzielt werden. Dies können Sie auch aus den Energieberichten auf der Homepage der Stadt Bad Schussenried entnehmen. Mit freundlichen Grüßen Andreas Mutter Stadtverwaltung Bad Schussenried Hauptamt Wilhelm-Schussen-Straße 36 << Adresse entfernt >> Tel. 07583 9401-29 Fax. 07583 9401-12 <<E-Mail-Adresse>> <<E-Mail-Adresse>> www.bad-schussenried.de