Diese Anfrage ist keine Anfrage im Sinne des Informationsfreiheitsgesetzes!
Sie müssen nach spezifischen, nicht Sie selbst betreffenden Dokumenten in Behörden fragen.

Fehlverhalten von BKKs und Innungskrankenkassen - unzulässige Versicherung

Mir ist aufgefallen, dass sich BKKs und Innungskrankenkassen sich nicht an die gesetzlichen Vorgaben halten und folgendes Urteil des Bundessozialgerichts ignorieren.

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> http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/tk_sec.cgi?chosenIndex=69312nv&templateID=vollbild&xid=79230
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> BSG, 06.09.2001, B 12 KR 3/01 R
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> (...) Die Vorschrift ergänzt die Wahlrechte, die nach Nr 1 bis 4 des § 173 Abs 2 Satz 1 SGB V bestehen. Die Wählbarkeit der in Nr 1 bis 4 genannten Kassen ist auf Versicherte beschränkt, die im Zeitpunkt des beabsichtigten Kassenwechsels entweder einen örtlichen Bezug zur gewählten Kasse haben oder in dem Betrieb beschäftigt sind, für den die BKK oder Innungskrankenkasse (IKK) besteht.
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> Auszug-Ende

Nun meine Fragen:

1. Wie oft kommt es vor, dass IKKs und BKKs Ortsfremde und Berufsfremde versichern?
2. Wie gehen die IKKs und BKKs vor, wenn herauskommt, dass der Versicherte eigentlich sozialrechtlich sich dort gar nicht je versichern durfte?
3. Wie oft werden Versicherte dann automatisch, wie vor vielen Jahren, umgeschichtet entweder in die vorherige GKVs oder in die AOK.
4. Wie oft wird ein Fehlverhalten gerügt, sei es von Versicherten oder von Aufsichtsbehörden, weil sich die BKKS und die berufsbezogenen oder betriebsbezogenen Krankenkassen sich nicht an die Gesetze halten.
5. Wie viele Strafgelder oder sonstige Ordnungsgebühren wurden wegen des Fehlverhaltens verhängt?

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    25. November 2014
  • Frist
    30. Dezember 2014
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Mir ist aufgefal…
An Bundesamt für Soziale Sicherung Details
Von
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Betreff
Fehlverhalten von BKKs und Innungskrankenkassen - unzulässige Versicherung [#8067]
Datum
25. November 2014 16:01
An
Bundesamt für Soziale Sicherung
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Mir ist aufgefallen, dass sich BKKs und Innungskrankenkassen sich nicht an die gesetzlichen Vorgaben halten und folgendes Urteil des Bundessozialgerichts ignorieren. > > > http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/tk_sec.cgi?chosenIndex=69312nv&templateID=vollbild&xid=79230 > > > BSG, 06.09.2001, B 12 KR 3/01 R > > (...) Die Vorschrift ergänzt die Wahlrechte, die nach Nr 1 bis 4 des § 173 Abs 2 Satz 1 SGB V bestehen. Die Wählbarkeit der in Nr 1 bis 4 genannten Kassen ist auf Versicherte beschränkt, die im Zeitpunkt des beabsichtigten Kassenwechsels entweder einen örtlichen Bezug zur gewählten Kasse haben oder in dem Betrieb beschäftigt sind, für den die BKK oder Innungskrankenkasse (IKK) besteht. > > > Auszug-Ende Nun meine Fragen: 1. Wie oft kommt es vor, dass IKKs und BKKs Ortsfremde und Berufsfremde versichern? 2. Wie gehen die IKKs und BKKs vor, wenn herauskommt, dass der Versicherte eigentlich sozialrechtlich sich dort gar nicht je versichern durfte? 3. Wie oft werden Versicherte dann automatisch, wie vor vielen Jahren, umgeschichtet entweder in die vorherige GKVs oder in die AOK. 4. Wie oft wird ein Fehlverhalten gerügt, sei es von Versicherten oder von Aufsichtsbehörden, weil sich die BKKS und die berufsbezogenen oder betriebsbezogenen Krankenkassen sich nicht an die Gesetze halten. 5. Wie viele Strafgelder oder sonstige Ordnungsgebühren wurden wegen des Fehlverhaltens verhängt?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Fehlverhalten von BKKs und Innungskranken…
An Bundesamt für Soziale Sicherung Details
Von
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Betreff
AW: Fehlverhalten von BKKs und Innungskrankenkassen - unzulässige Versicherung [#8067]
Datum
30. Dezember 2014 06:44
An
Bundesamt für Soziale Sicherung
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Fehlverhalten von BKKs und Innungskrankenkassen - unzulässige Versicherung" vom 25.11.2014 (#8067) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Es wäre schön, wenn Sie antworten könnten. Hier ist mein Artikel über Sie: http://www.achtung-intelligence.org/art… Auf dem Portal Frag den Staat können Bürger und Journalisten staatliche Behörden befragen. Einige Behörden antworten sofort, andere nicht. Das Bundesversicherungsamt antwortete auf eine Frage nicht. Das Bundesversicherungsamt führt die Aufsicht über GKV, BKK, Rentenversicherung und SGB VII und trotz Gesetzen ist der Behörde Fehlverhalten der Sozialträger scheißegal. Es ist eine nutzlose Behörden, denn Gesetze interessiert die sowieso nicht, weiß Achtung Intelligence. Zudem scheißt es auf die Vorgaben des Bundesministerium für Arbeit und Soziales und auf das Bundessozialgericht. Das Bundesversicherungsamt will selber Chef sein. Die Behörde kann man schließen, wegen unnützem Wasserkopf, der nicht funktioniert. Bereits 2004 schlugen Psychiater Alarm - und sie hatten sogar mal Recht. Keine Antwort auf FragDenStaat.de erhalten Hier ist die Anfrage Fehlverhalten von BKKs und Innungskrankenkassen - unzulässige Versicherung Von Anfragesteller/in Betreff Fehlverhalten von BKKs und Innungskrankenkassen - unzulässige Versicherung [#8067] Datum 25. November 2014 16:01:21 An Bundesversicherungsamt Status Warte auf Antwort Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Mir ist aufgefallen, dass sich BKKs und Innungskrankenkassen sich nicht an die gesetzlichen Vorgaben halten und folgendes Urteil des Bundessozialgerichts ignorieren. > > > http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft... > > > BSG, 06.09.2001, B 12 KR 3/01 R > > (...) Die Vorschrift ergänzt die Wahlrechte, die nach Nr 1 bis 4 des § 173 Abs 2 Satz 1 SGB V bestehen. Die Wählbarkeit der in Nr 1 bis 4 genannten Kassen ist auf Versicherte beschränkt, die im Zeitpunkt des beabsichtigten Kassenwechsels entweder einen örtlichen Bezug zur gewählten Kasse haben oder in dem Betrieb beschäftigt sind, für den die BKK oder Innungskrankenkasse (IKK) besteht. > > > Auszug-Ende Nun meine Fragen: 1. Wie oft kommt es vor, dass IKKs und BKKs Ortsfremde und Berufsfremde versichern? 2. Wie gehen die IKKs und BKKs vor, wenn herauskommt, dass der Versicherte eigentlich sozialrechtlich sich dort gar nicht je versichern durfte? 3. Wie oft werden Versicherte dann automatisch, wie vor vielen Jahren, umgeschichtet entweder in die vorherige GKVs oder in die AOK. 4. Wie oft wird ein Fehlverhalten gerügt, sei es von Versicherten oder von Aufsichtsbehörden, weil sich die BKKS und die berufsbezogenen oder betriebsbezogenen Krankenkassen sich nicht an die Gesetze halten. 5. Wie viele Strafgelder oder sonstige Ordnungsgebühren wurden wegen des Fehlverhaltens verhängt? BKK und IKKs halten sich nämlich nicht an das Urteil. Bundesversicherungsamt nutzlos & Versicherungen psychotisch Darüber verhängt normalerweise das Bundesversicherungsamt sogar Strafgelder an die Versicherungen, wenn diese die Gesetze brechen. Dass das Prozedere mit den Strafgeldern an sich Unsinn ist, liegt auf der Hand. Den Kassen würde das Geld fehlen. Denn deren "Geschäftsführer", die in Wahrheit oft Chefs eines Umsatzsteuer-ID-namens Barmer GEK Unternehmens sind, werden trotz des Jobs "Geschäftsführers" nicht persönlich haftbar gemacht. Es ist ja sowieso nicht ihr selber erwirtschaftetes Geld. Das kommt in Wahrheit vom Bundesfinanzministerium. Staatshaushalt. Obwohl GKVs, SGB VII, Rente & Co eigentlich alle eine Körperschaft sind und Teil der Bundesverwaltung per Artikel 87 GG Absatz 2 und 3 sind, spielen die lieber Großunternehmen wie die VBG (die gesetzliche Unfallversicherung, Verwaltungsberufsgenossenschaft) und meinen sie sind die Mini-PKV und bilanzieren sogar wie Großunternehmen (Barmer GEK, DRV Bund vormals BfA) und veröffentlichen diese Bilanzen sogar auf deren Webseiten. Man will ja auch mal Key Player sein im Versicherungsgeschäft, also dicker kapitalistischer Bonze sein. Eigentlich steht dem Personal nur Bundesbesoldung oder TVÖD zu. In Wahrheit sind diese Versicherung doch Sozialträger und Teil der Behörden. Das wollen die meisten Versicherungen und auch nicht die Rentenversicherung wahrhaben. Sie sind psychiatrisch gesehen. psychotisch, Realitätsfremde und zeigen keine Einsicht in ihre Erkrankung. Sie wollen nur ihre eigene erschaffene Realität wahrhaben, aber nicht die, die im Gesetz vorgeschrieben steht. VBG ein Sozialträger spielt Großunternehmen und öffentlich-rechtlicher Fernsehsender http://www.vbg.de/DE/Footer/Impressum/i… Impressum Angaben nach § 5 Telemediengesetz (TMG) Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) gesetzliche Unfallversicherung bundesunmittelbare Körperschaft des öffentlichen Rechts Deelbögenkamp 4 22297 Hamburg Tel. 040 - 5146-0 Fax 040 - 5146-2146 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Angelika Hölscher, Vorsitzende der Geschäftsführung Thorsten Döcke, Mitglied der Geschäftsführung Prof. Bernd Petri, Mitglied der Geschäftsführung USt.-ID-Nr. DE 811346554 beim Finanzamt für Großunternehmen in Hamburg Verantwortlich nach § 55 des Staatsvertrages für Rundfunk und Telemedien (Neunter Rundfunkänderungsstaatsvertrag): Angelika Hölscher, Anschrift VBG Pressekontakt: Daniela Dalhoff Auszug-Ende Und Fernsehen und Radio spielen die also auch noch. Es ging mal tatsächlich um Verbrechen gegen Journalisten und Presseleute vom Fernsehen. Sogar Psychiater hielten die VBG für eine Psychose Die Psychiater der absolut unmöglichen Rheinischen Kliniken Düsseldorf, die in Wahrheit nur eine Knastklinik sind, die es nicht wahrhaben will und meinen fest, sie seien die Uniklinik Düsseldorf, obwohl die ganz woanders ist, befundeten: VBG ist eine Psychose. Die Patienten der Rheinischen Kliniken unterzeichnen keinen Behandlungsvertrag mit der Uniklinik Düsseldorf, sondern müssen diesen mit dem LVR und der ist wirklich nur für Knastis eigentlich da, doch das wollen die Verwalter auch nicht wahrhaben.Sie wären gerne die große Uniklinik, die noch viel dümmer ist, wie Achtung Intelligence bereits aufgedeckt hat. Man könnte vermuten, sie haben Pipi Langstrumpf falsch verstanden. Nur sie machte sich die Welt, wie es ihr gefällt. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Anfragenr: 8067 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Fehlverhalten von BKKs und Innungskranken…
An Bundesamt für Soziale Sicherung Details
Von
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Betreff
AW: AW: Fehlverhalten von BKKs und Innungskrankenkassen - unzulässige Versicherung [#8067]
Datum
30. Dezember 2014 07:55
An
Bundesamt für Soziale Sicherung
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Fehlverhalten von BKKs und Innungskrankenkassen - unzulässige Versicherung" vom 25.11.2014 (#8067) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Anfragenr: 8067 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem IFG, UIG, VIG. Die bisherige K…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
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Betreff
Vermittlung bei Anfrage "Fehlverhalten von BKKs und Innungskrankenkassen - unzulässige Versicherung" [#8067]
Datum
2. April 2015 06:57
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem IFG, UIG, VIG. Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: Es geht auch um Bürgerinformationsanfrage. https://fragdenstaat.de/a/8067 Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu unrecht abgelehnt, weil … Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 8067 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
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Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
21. April 2015 09:17
Status
Anfrage abgeschlossen
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Bundesamt für Soziale Sicherung
Örtliche Versicherungspflicht in GKV
Von
Bundesamt für Soziale Sicherung
Via
Briefpost
Betreff
Örtliche Versicherungspflicht in GKV
Datum
7. Mai 2015
Status
Warte auf Antwort
<< Anfragesteller:in >>
AW: Örtliche Versicherungspflicht in GKV [#8067] Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für die Beantwortung…
An Bundesamt für Soziale Sicherung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Örtliche Versicherungspflicht in GKV [#8067]
Datum
11. Mai 2015 19:59
An
Bundesamt für Soziale Sicherung
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für die Beantwortung der Frage und Klärung des Sachverhalts. Ich habe nun mehr auf http://www.achtung-intelligence.org/articles.php?art_id=372&start=1 veröffentlicht. Mehr auch durchgefaxt. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 8067 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
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AW: AW: Örtliche Versicherungspflicht in GKV [#8067] Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe am 08. Mai 2015 eine…
An Bundesamt für Soziale Sicherung Details
Von
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Betreff
AW: AW: Örtliche Versicherungspflicht in GKV [#8067]
Datum
11. Mai 2015 20:00
An
Bundesamt für Soziale Sicherung
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe am 08. Mai 2015 eine Antwort des Bundesversicherungsamts erhalten. Sie ist nun hochgeladen und steht hier komplett mit den gesamten Fakten online http://www.achtung-intelligence.org/articles.php?art_id=372&start=1 Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 8067 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
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Nicht-öffentliche Anhänge:
13987_2015.pdf
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AZ: 216-1653/2006 AW: Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informaitonsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) bei…
An Bundesamt für Soziale Sicherung Details
Von
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Betreff
AZ: 216-1653/2006 AW: Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informaitonsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) beim Bundesversicherungsamt [#8067]
Datum
28. Juni 2015 21:39
An
Bundesamt für Soziale Sicherung
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich beziehe ich auf Ihr Aktenzeichen. Sie wollten weitere Infos haben, wenn GKVs, BKK bzw. IKK gegen geltendes Recht verstoßen und das BSG-Urteil brechen. Ich fand vor einigen Tagen ein Urteil des Bundesverfassungsgericht, dass das Urteil des Bundessozialgericht aufgehoben hat. In eine offene BKK darf jeder hinein, Ort egal. Ich fand es in den Gründen, obwohl die Beschwerde an sich nicht nicht angenommen worden war. > https://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk20040609_2bvr124803.html > > Die Verfassungsbeschwerde-Verfahren werden zur gemeinsamen Entscheidung verbunden. > Die Verfassungsbeschwerden werden nicht zur Entscheidung angenommen. > > > Gründe: > > 1 > > Die Verfassungsbeschwerden betreffen den Risikostrukturausgleich in der gesetzlichen Krankenversicherung. Abschnitt II Absatz 5 (...) > Bei ihnen handelt es sich um so genannte nicht geöffnete Betriebskrankenkassen, d.h., sie können gemäß § 173 Abs. 2 Nr. 3 und 4 SGB V nur von denjenigen Versicherten gewählt werden, die im Betrieb beschäftigt sind. Sie sind damit im Unterschied zu geöffneten Betriebskrankenkassen nicht für alle wahlberechtigten Versicherungspflichtigen und Versicherungsberechtigten wählbar. Auszug-Ende Daraus ergibt sich, dass offene BKKs für alle geöffnet sind. Ich fand jedoch heraus, dass die BIG die Bundesinnungskrankenkasse für Hörgeräteakuster wohl nicht je erlaubt war. Sie ist mit den Hörgeräteherstellern ein Leistungserbringer und das verstößt also SGB V 157 Absatz 3. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 8067 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>