Sie müssen nach spezifischen, nicht Sie selbst betreffenden Dokumenten in Behörden fragen.
Fehlverhalten von BKKs und Innungskrankenkassen - unzulässige Versicherung
Mir ist aufgefallen, dass sich BKKs und Innungskrankenkassen sich nicht an die gesetzlichen Vorgaben halten und folgendes Urteil des Bundessozialgerichts ignorieren.
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> http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/tk_sec.cgi?chosenIndex=69312nv&templateID=vollbild&xid=79230
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> BSG, 06.09.2001, B 12 KR 3/01 R
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> (...) Die Vorschrift ergänzt die Wahlrechte, die nach Nr 1 bis 4 des § 173 Abs 2 Satz 1 SGB V bestehen. Die Wählbarkeit der in Nr 1 bis 4 genannten Kassen ist auf Versicherte beschränkt, die im Zeitpunkt des beabsichtigten Kassenwechsels entweder einen örtlichen Bezug zur gewählten Kasse haben oder in dem Betrieb beschäftigt sind, für den die BKK oder Innungskrankenkasse (IKK) besteht.
>
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> Auszug-Ende
Nun meine Fragen:
1. Wie oft kommt es vor, dass IKKs und BKKs Ortsfremde und Berufsfremde versichern?
2. Wie gehen die IKKs und BKKs vor, wenn herauskommt, dass der Versicherte eigentlich sozialrechtlich sich dort gar nicht je versichern durfte?
3. Wie oft werden Versicherte dann automatisch, wie vor vielen Jahren, umgeschichtet entweder in die vorherige GKVs oder in die AOK.
4. Wie oft wird ein Fehlverhalten gerügt, sei es von Versicherten oder von Aufsichtsbehörden, weil sich die BKKS und die berufsbezogenen oder betriebsbezogenen Krankenkassen sich nicht an die Gesetze halten.
5. Wie viele Strafgelder oder sonstige Ordnungsgebühren wurden wegen des Fehlverhaltens verhängt?
Anfrage eingeschlafen
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Datum25. November 2014
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30. Dezember 2014
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- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- Fehlverhalten von BKKs und Innungskrankenkassen - unzulässige Versicherung [#8067]
- Datum
- 25. November 2014 16:01
- An
- Bundesamt für Soziale Sicherung
- Status
- Warte auf Antwort
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- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- AW: Fehlverhalten von BKKs und Innungskrankenkassen - unzulässige Versicherung [#8067]
- Datum
- 30. Dezember 2014 06:44
- An
- Bundesamt für Soziale Sicherung
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- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- AW: AW: Fehlverhalten von BKKs und Innungskrankenkassen - unzulässige Versicherung [#8067]
- Datum
- 30. Dezember 2014 07:55
- An
- Bundesamt für Soziale Sicherung
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- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- Vermittlung bei Anfrage "Fehlverhalten von BKKs und Innungskrankenkassen - unzulässige Versicherung" [#8067]
- Datum
- 2. April 2015 06:57
- An
- Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
- Status
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- Von
- Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
- Betreff
- Betreff versteckt
- Datum
- 21. April 2015 09:17
- Status
- Anfrage abgeschlossen
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- Von
- Bundesamt für Soziale Sicherung
- Via
- Briefpost
- Betreff
- Örtliche Versicherungspflicht in GKV
- Datum
- 7. Mai 2015
- Status
- Warte auf Antwort
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- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- AW: Örtliche Versicherungspflicht in GKV [#8067]
- Datum
- 11. Mai 2015 19:59
- An
- Bundesamt für Soziale Sicherung
- Status
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- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- AW: AW: Örtliche Versicherungspflicht in GKV [#8067]
- Datum
- 11. Mai 2015 20:00
- An
- Bundesamt für Soziale Sicherung
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- Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
- Betreff
- Betreff versteckt
- Datum
- 12. Juni 2015 13:52
- Status
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- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- AZ: 216-1653/2006 AW: Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informaitonsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) beim Bundesversicherungsamt [#8067]
- Datum
- 28. Juni 2015 21:39
- An
- Bundesamt für Soziale Sicherung
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